"Ja, stimmt alles." Die Taten, die eine 29-Jährige vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Würzburg mit knappen Worten einräumte, sind reichlich dreist. So hatte die gelernte Kinderpflegerin 2017 zum Beispiel Rollrasen übers Internet zu einem sagenhaft günstigen Preis angeboten: ein Euro pro Quadratmeter. Sie habe den Rasen bei einem Gewinnspiel im Radio gewonnen, hatte sie behauptet. Das vermeintliche Schnäppchen sorgte für zahlreiche Bestellungen aus dem Großraum Würzburg, die Kunden mussten vorab zahlen und warteten dann vergebens auf frisches Gras für den Garten – auf insgesamt einige tausend Quadratmeter. Doch damit nicht genug.
Bekannte um Laptops gebracht
Auch einen flüchtigen Bekannten machte die Angeklagte zu ihrem Opfer: Wenige Wochen nach dem ersten und zugleich letzten Schäferstündchen hatte sie ihm mitgeteilt, dass sie schwanger sei. Wenn er für sie den Kaufvertrag für einen Motorroller im Wert von 3790 Euro unterschreibt, würde sie über eine Abtreibung mit sich reden lassen. Der Mann unterschrieb, die Schwangerschaft war frei erfunden.
Die Köder, mit denen die junge Frau sich Geld angelte, waren vielfältig. So ist sie in Würzburg mit einer guten Bekannten in einen Elektronik-Markt gegangen und hat diese veranlasst, zwei Laptops zu kaufen. "Was Gutes" für um die 3000 Euro. Dann sagte sie, sie habe einen guten Bekannten, der die Geräte einrichten könne. Also nahm sie die Laptops mit. Einen hat sie noch am selben Abend verschenkt, den anderen verkauft.
Auf den Namen einer anderen Bekannten hatte die Angeklagte im Internet Kleidung in ihrer Größe bestellt. Als Rechnungen und Mahnungen kamen, ging die Freundin schließlich zum Rechtsanwalt. Auf die gleiche Weise war die Angeklagte auch zu einer teuren Matratze und einen Matratzenschoner gekommen.
Nach Alaska und auf die Malediven
Wenn das Gericht die 29-Jährige etwas fragt, beugt sie sich erst zum einen Anwalt, dann zum anderen. Sagt dabei viel und darauf einer der Anwälte für sie: "Dazu macht die Angeklagte keine Angaben."
Eine weitere Masche der Frau: In sozialen Medien hatte sie mal eine Reise nach Alaska und dann eine Richtung Malediven günstig angeboten – weil sie zwar gebucht hatte, aber wegen einer schweren Krankheit nicht reisen könne, so die Behauptung. Die Interessenten schickten eine Vorauszahlung und warteten dann vergebens auf die Reiseunterlagen. Einige, die ihr Geld zurückforderten, hat die Angeklagte ruhig gestellt, indem sie zum Beispiel ein Foto eines ausgefüllten Überweisungsträgers schickte – zum Beweis dafür, dass das Geld unterwegs sei. Die Überweisungen waren allerdings gefälscht.
Psychiatrisches Gutachten erwartet
Das Konto der eigenen Großmutter soll die Frau vor Jahren schon geplündert haben, wird während der Verhandlung in einem Nebensatz erwähnt. Die eigenen Eltern seien, wenn es um phantasievolles Betrügen geht, auch nicht geschont worden. Zum Vater, der im Zuhörerraum sitzt, vermeidet die Angeklagte jeden Blickkontakt.
Es sei der Angeklagten nicht nur um Geld, sondern auch darum gegangen, sagte einer ihrer beiden Verteidiger, dass man ihr Aufmerksamkeit schenkt. Das Gespräch mit ihr sucht, sie zum Beispiel wegen ihrer guten Verbindungen schätzt und bewundert. Sie wisse nicht, so die Angeklagte selbst, warum sie das alles gemacht hat. Wissen möchte sie es aber schon und eine Therapie machen.
Zum Motiv kann vielleicht die psychiatrische Gutachterin etwas sagen, die am nächsten Verhandlungstag zu Wort kommen soll.