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Würzburg
Reue in der Berufung: Mildere Strafe für volksverhetzende Bilder
Das Würzburger Landgericht entschied schnell und zog einen Schlussstrich unter die zwei Jahre andauernde Affäre – im Sinne des angeklagten ehemaligen Faschingsfunktionärs.
Milderes Urteil in zweiter Instanz für einen ehemaligen Würzburger Faschingsfunktionär: Die Affäre um das Verteilen von volksverhetzenden Bildern in einer Whatsapp-Gruppe ist damit beendet (Symbolbild).
Foto: Uwe Anspach, dpa | Milderes Urteil in zweiter Instanz für einen ehemaligen Würzburger Faschingsfunktionär: Die Affäre um das Verteilen von volksverhetzenden Bildern in einer Whatsapp-Gruppe ist damit beendet (Symbolbild).
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 11.02.2024 13:43 Uhr

Das Landgericht Würzburg machte kurzen Prozess: Es brauchte am Donnerstagnachmittag unter Vorsitz von Susanne Krischker nicht einmal eine Stunde, um den zwei Jahre schwelenden Fall um volksverhetzende Bilder in einer WhatsApp-Gruppe im Umfeld der Gilde Giemaul in Würzburg-Heidingsfeld zu beenden.

Überzeugendes Urteil in erster Instanz

Die Verurteilung aus erster Instanz "liest sich für uns sehr überzeugend", betonte die Vorsitzende gleich zu Beginn. Es sei denn, es gäbe neue Fakten. Ein Freispruch rückte damit in weite Ferne, der Angeklagte und sein Verteidiger verstanden den Wink: Der 54-jährige ehemalige Faschingsfunktionär bekannte sich schuldig und beschränkte seine Anstrengungen vor Gericht auf die Reduzierung der Strafe. Aus gutem Grund, wie sich zeigte: Weil der Angeklagte sich selbst mit dem Weiterschicken eines Hass-Bildes vielleicht am meisten geschadet hatte und schuldbewusst zeigte, reduzierte das Gericht die Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 60 Euro auf nur 90 Tagessätze.

Der Verurteilte wirkte nach dem Urteil so erleichtert, dass er es sofort annahm. Er hatte nämlich nicht nur sämtliche Ämter und seine Mitgliedschaft in seinem Verein verloren. Sein Verteidiger Bernhard Hirsch sprach auch von "gesellschaftlicher Ächtung" seines Mandanten. Was vor Gericht schwerer wog: Der 54-Jährige hat inzwischen seinen Arbeitsplatz verloren – "aufgrund dieses Verfahrens", wie er sagte.

Sauberes Führungszeugnis

Für eine aussichtsreiche Bewerbung auf eine neue Stelle ist er auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen. Eingetragen werden darin erst Strafen von mehr als 90 Tagessätzen. "Es tut mir leid, ich wollte niemanden aufhetzen oder beleidigen", zeigte sich der 54-Jährige am Donnerstag reuig. Auch eine rechte Gesinnung sei ihm fremd.

Daran zweifelte Staatsanwalt Jörg Peterek. Er führte mehrere Belege an, die man bei Ermittlungen bei dem Würzburger gefunden hatte: ein "Kamelficker"-Bild, Meldung am Telefon mit "Hier Führerhauptquartier!" bis hin zu jenem Spruch, der auf die frühere Vorstandskollegin zielte, die den Fall ins Rollen gebracht hatte: "Der größte Schuft in diesem Land, das ist und bleibt der Denunziant!" Der Staatsanwalt, der zur Beendigung des Verfahrens seine Berufung gegen einen teilweisen Freispruch in erster Instanz zurück genommen hatte, forderte erneut 120 Tagessätze. Er fand beim Gericht aber kein Gehör.

Verstörendes Bild als Beispiel für fremdenfeindliche Hasspostings

Im Urteil ging es nun nur noch um das verstörende Bild aus dem Internet, das traurige Berühmtheit erlangte: ein Wehrmachtssoldat zielt mit dem Maschinengewehr auf den Betrachter. Darunter steht: "Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab". Diese Darstellung gilt Ermittlern inzwischen als Musterbeispiel für fremdenfeindliche "Hasspostings", die Betreiber sozialer Netzwerke dem Bundeskriminalamt (BKA) melden sollen.

Das Bild hatte auch einen AfD-Abgeordneten in Erklärungsnot gebracht und den Bundestag beschäftigt. In Meißen und Stuttgart kostete es Versender ihren Arbeitsplatz, bundesweit sprachen Gerichte dafür Geldstrafen für Volkverhetzung aus – in einem Fall in Köln sogar eine Haftstrafe von acht Monate mit Bewährung.

Richterin: Ein besonders krasses Bild

Der Würzburger hatte dieses und ähnliche Bilder in der "11er-Unsinn-Gruppe" auf WhatsApp verbreitet. Die Gruppe war privat, die 25 Teilnehmer waren aber – wie schon der Name andeutet – vorrangig Elferräte und andere ranghohe Funktionäre seines Faschingsvereins. Der sieht bei sich einen heftigen Imageschaden – der jetzt um eine Facette reicher ist: In ersten Meldungen über den Prozess behaupteten am Donnerstag einige Medien, der angeklagte Versender des Hetzbildes sei der Präsident des Vereins gewesen. Das ist falsch.  

Das Gericht blieb jetzt mit seinem Urteil am unteren Rand dessen, was das Gesetz vorsieht. "Ich möchte damit nicht schönreden, was gelaufen ist", betonte die Vorsitzende Susanne Krischker. Das Bild sei "krass" und verletze "in besonders krasser Weise" das Ansehen von Asylbewerbern.   

 
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Kommentare
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  • ammi187@gmail.com
    Ich finde es gut, das Justizsystem scheint zu funktionieren. Ich habe normalerweise sehr oft den Anschein dass unser System eine „Sehschwäche rechts“ hat aber in diesem Fall kann man den Richter nur loben.
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  • Hans15
    Es ist schon erstaunlich, wenn der Verteidiger des Angeklagten von“ "gesellschaftlicher Ächtung" seines Mandanten“ spricht.

    Wie gingen die Vereinsmitglieder mit H.B. um?

    Sie wurde aus dem Verein gedrängt, Vereinsmitglieder haben ihr vereinsschädigendes Verhalten vorgeworfen und sie nicht einmal mehr gegrüßt.

    Das ist für mich „gesellschaftliche Ächtung“.

    Bis heute hat sich die Vereinsführung noch nicht bei H.B. entschuldigt. Statt dessen laufen heute diese Elferräte und Präsidiumsmitglieder dieser Unsinnsgruppe mit einem Button herum auf dem steht „Wir sind bunt“.

    Günter Urlaub, der den Rausschmiss von H.B vorantrieb wurde sogar Ehrenmitglied.

    Wenn es die Gilde ernst meint muss sie bei den Elferräten und dem Präsidium aufräumen.
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