Der Prozess am Landgericht Würzburg dauerte nur einen Vormittag, die Angeklagten waren geständig. Die Strafkammer verurteilte drei Häftlinge, die im hiesigen Gefängnis daran beteiligt gewesen waren, in Untersuchungshaft an verbotene Handys zu kommen: Zwei bekamen wegen Beihilfe zur Bestechung eines Beamten eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren, der dritte eine viermonatige Freiheitsstrafe.
Kaum Zeugen nötig
Der bereits zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte JVA-Beamte sollte eigentlich als Zeuge aussagen. Da er jedoch in Revision gegangen ist, war absehbar, dass er keine Aussage machen würde. Er musste gar nicht erst vor Gericht erscheinen. Das Geständnis der Angeklagten machte auch die Aussagen weiterer Beteiligter überflüssig. Nur der federführend ermittelnde Beamte wurde gehört.
Zwangsweise anreisen musste aber einer der Angeklagten, der derzeit in Lohr in der Klinik auf Entzug ist. Er war bereits in der Vergangenheit bekannt dafür, zu Terminen - wenn überhaupt - erst verspätet zu erscheinen. Weil das Gericht erneut auf den Angeklagten wartete, ließ der Vorsitzende ihn von der Polizei in der Klinik abholen und in Handschellen vorführen.
Das Verfahren gegen eine ebenfalls für Bestechung angeklagte Helferin wurde abgetrennt. Sie soll die Telefone für ihren Freund und den Bestechungslohn, in einer Cornflakes-Packung versteckt, dem JVA-Beamten übergeben haben.
Langwierige Ermittlungen
Der Kripobeamte gab dem Gericht einen Eindruck vom Aufwand der Ermittlungen, nachdem ein Gefangener im Frühjahr 2018 Hinweise auf den Handyschmuggel mit Unterstützung eines JVA-Beamten geliefert hatte: umfangreiche Telefonüberwachungen, Observierungen, schließlich die Durchsuchung eines gesamten Zellenblocks samt Vernehmung von weit über 100 Personen, darunter die drei Angeklagten.
In den Zellen wurden dabei Handys gefunden. Sie waren dem korrupten JVA-Beamten von Freunden oder Verwandten übergeben worden, oft auf dem Parkplatz eines Schnellimbiss-Restaurants in Kitzingen, wobei sich der Beamte mit einem Spruch zu erkennen gab: "Ich bin der Schutzengel!" Bei einer dieser Übergaben wurde er 2018 festgenommen.
Störsender könnten Telefonieren von Häftlingen verhindern
Der Ermittler zeigte Verständnis dafür, dass Gefangene Kontakt zu ihren Frauen und Kindern suchten. Aber „die Handys laufen wegen Verdunklungsgefahr der ganzen Idee der U-Haft zuwider“. Verdächtige könnten so Einfluss auf ihren bevorstehenden Prozess nehmen. Das Einschmuggeln könne man wohl nicht völlig verhindern, wohl aber die Betrieb. Technisch sei es möglich, Störsender so einzubauen, dass Häftlinge in der JVA nicht telefonieren könnten.
Verteidiger Peter Mökesch sagte, Bayern sei dafür bekannt, unter Unschuldsverdacht stehende Bürger besonders lange in U-Haft zu lassen. "Und dann wird nichts getan, um dem Handy-Problem vorzubeugen", so der Anwalt. "Dadurch entstand überhaupt erst ein Markt." Bereits in der kommenden Woche stehen der Häftling, der den Handyhandel begonnen haben soll, und seine Frau vor Gericht.