Rätselraten in der Zeller Straße im Mainviertel in Würzburg: Städtische Arbeiter haben dort vor kurzem zusätzlich zu den weißen unterbrochen Linien, die seit der Umwandlung der Strecke in eine stadtauswärtige Einbahnstraße den Rad-Schutzstreifen abgrenzten und markierten, nun auch noch parallel dazu unterbrochene rote Streifen auf der Fahrbahn angebracht. Anwohner und Geschäftsleute rätselten und fragten sich, was dahinter steckt.
Claudia Lother von der Pressestelle der Stadt kann das Rätsel auf Anfrage dieser Redaktion lösen: In der Zeller Straße sei das Farbkonzept Radverkehrsanlagen, das der Planungs-, Mobilitäts- und Umweltausschuss des Stadtrates im Oktober vergangenen Jahres beschlossen habe, so zum ersten Mal an einem sogenannten Schutzstreifen umgesetzt worden, informiert sie.
Neues Farbkonzept soll Erkennbarkeit von Radverkehrsanlagen verbessen
In der Heuchelhofstraße sei das Farbkonzept mit einem doppelten durchgezogenen Streifen in Weiß und Rot schon länger an einem Radfahrstreifen zu sehen. In der Zeller Straße sei die Markierung der Schutzstreifen aufgrund des Probebetriebs der Einbahnstraße bislang nur geklebt gewesen. Mit der dauerhaften Einrichtung der Einbahnstraße sei sie nun fest aufgebracht worden – nun eben im neuen Farbkonzept, so Lother weiter.
Das neue Farbkonzept, der "rote Faden der Radverkehrsanlagen", solle die Erkennbarkeit und Wahrnehmung von Radverkehrsanlagen verbessern, sie vom motorisierten Individualverkehr noch besser abgrenzen, Radfahrenden durch einen Farbcode bessere Orientierung geben und deren subjektives Sicherheitsgefühl erhöhen, erläutert sie den Beschluss des Ausschusses.
Auf besondere Gefahrenstellen mit außergewöhnlicher Markierung hinweisen
Da der Einsatz von Farbe im öffentlichen Straßenraum auch eine Veränderung des städtebaulichen Bildes mit sich bringe, sei vom Baureferat ein zurückhaltender Einsatz der Farbmarkierungen empfohlen worden, die sogenannten Begleitlinie. Eine durchgängige, flächige rote Einfärbung der Radverkehrsanlagen würde das Ziel der Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer an kritischen Stellen zu erhöhen, konterkarieren und sei daher nicht zielführend, heißt es in der Beschlussvorlage vom Oktober 2021.
Ziel müsse es daher sein, stattdessen auf besondere Gefahrenstellen mit außergewöhnlicher Markierung hinzuweisen. Zudem gebe es auch technische Gesichtspunkte, wie zum Beispiel die Griffigkeit, die für eine Begleitlinie anstelle einer kompletten Einfärbung der Radstreifen sprächen.
Die neue Farbgebung hat keine rechtlichen Auswirkungen
Gleichzeitig wurde in der Beschlussvorlage darauf hingewiesen, dass die Farbgebung oder eine farbige Begleitlinie nicht den Verkehr regle und keine rechtlichen Auswirkungen habe. Die grundlegenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung blieben unberührt, heißt es weiter.
Durch den unterschiedlichen Einsatz von roter Farbe finde aber auch eine Abstufung statt, heißt es in der Antwort Lothers. So finde sich die durchgehende rote Farbigkeit nur auf Konfliktflächen, und Radverkehrsstraßen würden durch breite rote Querbalken besser erkennbar.
auf Gefahrenquellen nur hinweisen oder diese kenntlich machen. Meines Erachtens hat die Stadt Würzburg vieles in diese Richtung getan. Es muß auch mal Schluß sein mit dem ja fast unendlichen Sicherheitsbestreben. Wo baulich halt nichts mehr geht, geht halt auch nichts mehr. Wer sich nicht sicher fühlt schiebt halt mal sein Rad. Gegenseitige Rücksichtnahme ist halt gerade auch im Straßenverkehr gefragt. Ich selbst bin wie viele Autofahrer und Radfahrer zugleich.
Aber statt sich eine sinnvolle Lösung zu überlegen nimmt man die Quick and Dirty Methode, mit welcher am Ende keine Partei wirklich zufriedengestellt wird. Doch für sinnvolle Lösungen müsste man sich anstrengen und ein vernünftiges Konzept überlegen. Das ist wohl so manchen verantwortlichen zu anstrengend.
Wer sich darüber aufregt hat keine anderen Probleme oder Spaß daran sich an so banalen Sache aufzuhängen.
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Kompliment VCD 👏🏾👏🏾👏🏾
Grundsätzlich haben Sie natürlich Recht, dass die Fahrradverkehrsinfrastruktur so geschaffen sein muss, dass sie von einem 10jährigen Kind gefahrlos befahren werden kann. Das ist in WÜ selten der Fall. Heißt aber in vielen Fällen „Autos raus“. Damit tut sich die Stadt-Politik schwer. Deshalb würde ich der ausführenden Verwaltung weniger in den FOKUS nehmen, sondern die Stadtpolitik.
Ohne Schutzstreifen überholen die meisten mit mind. 1 Meter, viele sogar mit den vorgeschriebenen 1,5m. Nun noch diese zweifarbige Verwirrung....