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Würzburg
Prozess um Messerattacke: Urteil bereits an diesem Dienstag?
Einer der Verteidiger hat Covid. Trotzdem könnte der Prozess in dieser Woche zu Ende gehen – wenn sich nicht weitere Prozessbeteiligte angesteckt haben.
Schutzmaske trugen am vergangenen Freitag im Prozess um die Messerattacke der Beschuldigte, seine Anwälte und die Polizeibeamten. Doch nun fällt Strafverteidiger Hanjo Schrepfer (Mitte) wegen einer Corona-Erkrankung aus.
Foto: Thomas Obermeier (Archivfoto) | Schutzmaske trugen am vergangenen Freitag im Prozess um die Messerattacke der Beschuldigte, seine Anwälte und die Polizeibeamten. Doch nun fällt Strafverteidiger Hanjo Schrepfer (Mitte) wegen einer Corona-Erkrankung aus.
Jonas Keck
 und  Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 09.02.2024 02:38 Uhr

Noch vor Beginn der Plädoyers im Prozess um die Messerattacke von Würzburg vor dem Landgericht Würzburg am Montag kursierte die Hiobsbotschaft: Die in der Region alarmierend steigenden Infektions-Zahlen verschonen auch die Prozessbeteiligten nicht. Verteidiger Hanjo Schrepfer ist mit ernsten Symptomen an Corona erkrankt und wird dem weiteren Verfahren fernbleiben, erfuhr diese Redaktion aus zwei Quellen.   

Der Vorsitzende Thomas Schuster bestätigte am Montagmorgen zu Beginn des Prozesstages nur kurz: "Rechtsanwalt Schrepfer ist erkrankt." Details nannte er nicht. 

Plädoyer der Oberstaatsanwältin begann wie geplant 

Schrepfers Fernbleiben war jedoch zunächst kein Hindernis für die Fortsetzung des Verhandlung am Montag. Denn das Gericht hatte gerade mit Blick auf diese vorhersehbare Gefahr nicht nur zwei Reserveschöffen eingeteilt, sondern mit Tilman Michler auch einen zweiten Verteidiger. Das Landgericht ist zudem seinem Zeitplan weit voraus und hat weitere elf Prozesstage bis 23. September in Reserve. Weitere Ansteckungen von Prozessbeteiligten wurden zunächst nicht bekannt.

Oberstaatsanwältin Judith Henkel startete am Morgen mit den Plädoyers. Nach ihr und den Anwälten der Opfer würde nach bisheriger Planung am Dienstag nun allein Michler für den Beschuldigten plädieren. "Der Prozess muss ohne mich zu Ende gehen", ließ Schrepfer auf Anfrage mitteilen.

Wie das Gericht am Montag nach Ende des Verhandlungstages mitteilte, könnte das Urteil bereits am morgigen Dienstag nach dem Plädoyer der Verteidigung gesprochen werden. 

 
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  • H. M.
    Es wird Zeit, dass man den Begriff "Verteidiger" durch den Begriff "Rechtsbeistand" ersetzt! Offensichtlich glauben viele, dass ein Verteidiger die Tat verteidigen will bzw. soll. Das ist natürlich völliger Unsinn. Es geht in einem Rechtsstaat darum, dass jede/r (!) das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hat und das Recht richtig angewandt wird. Auch wenn es um fürchterliche Taten geht, die kein vernünftiger Mensch nachvollziehen kann.
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  • H. B.
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    Alles Gute, Herr Schrepfer! Schade, dass Sie den Prozeß nicht bis zum Schluß begleiten können.
    Vielen Dank für Ihren Mut, ein so schwieriges Mandat zu übernehmen und Ihre Kompetenz, es so geräuschlos und sachlich wie es möglich war auszuüben. Sehr wichtig für unseren Rechtsstaat!
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  • S. K.
    hoffentlich ist die Sach dann endlich rum und legt hoffentlich keiner Rechtsmittel ein. Das ist die prozessuale Seite. Die (überlebenden) Opfer und Hinterbliebenen werden wohl leider ihr ganzes restliches Leben dran zu knabbern haben.....
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  • H. S.
    ..hier braucht es keinen Verteidiger, rausgeworfenes Geld
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  • L. B.
    Diesen Kommentar hätte es nicht gebraucht! So ein Unsinn!
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  • R. B.
    Natürlich hat jeder Beschuldigte in einem Rechtsstaat Anspruch auf ein geordnetes Verfahren sowie Anspruch auf einen Verteidiger, dies unterscheidet uns maßgeblich von Unrechtsstaaten. Ich denke was "Mementomori" und sehr viele Foristen wütend macht, ist der Prozess als solches. Es ist eine vom Steuerzahler finanzierte Inszenierung, welche Unverständnis hervorruft. Dieser Verbrecher tötet auf bestialische Weise drei Frauen und verletzt 9 Menschen zum Teil schwer. Schon zu Beginn des Prozesses wird deutlich, dass der Beschuldigte "schuldunfähig" ist das Urteil vorhersehbar ist. Trotz alledem wird ein Mammutprozess an verschiedenen Örtlichkeiten regelrecht zelebriert, als gälte es aller Welt zu zeigen, wie das kleine provinzielle Würzburg einem Flüchtling ein faires Verfahren ermöglicht. Wieder einmal steht monatelang wie in vielen Prozessen ein "Täter" im Mittelpunkt, die Opfer müssen dies ob sie wollen oder nicht ertragen.
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  • D. E.
    Das, was sie als Inszenierung abqualifizieren, ist genau das geordnete Verfahren, dass Sie eingangs zugestehen: Beweisaufnahme, Zeugenaussagen, Gutachten, Plädoyers, Urteil. Die Schuldunfähigkeit ist zunächst ein Anfangsverdacht, den es im Laufe eines Prozesses zu be- oder zu widerlegen gilt. Auf den Prozess, auch wenn er langwierig und aufwändig sein mag, zu verzichten und auf Grund eines Anfangsverdachts = Mutmaßung zu urteilen, wäre Willkür.

    Was einen wütend machen kann, sind Leute die nach Recht schreien und damit das Recht mit Füßen treten, weil sie in Wirklichkeit "Rache" meinen.
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  • R. B.
    @wiggins, in diesem Prozess galt es allenfalls die Schuldfähigkeit des Beschuldigten festzustellen. "Nicht unschuldig, aber schuldunfähig", so das sehr frühzeitige Ergebnis der beiden Gutachter und genau nach diesem Gutachter der "heimlichen Richter" in diesem Land, wird das Urteil ausfallen. Und hierfür bedurfte es nicht dieser Inszenierung, auch wenn Ihnen dieses Wort nicht gefallen mag. Die eigentliche Tortur erlebten die Hinterbliebenen, die Überlebenden und Nebenkläger. Viele der Betroffenen sind seit über einem Jahr in psychatrischer Behandlung und werden dies vermutlich noch längere Zeit sein. Minderjährige mussten vor Gericht aussagen, andere Betroffene waren körperlich bzw. seelisch nicht in der Lage. Ich frage Sie, warum müssen zig Zeugen verhört werden, was für viele ein kaum zu verkraftendes Ereignis darstellt, obgleich die Schuldunfähigkeit mehr oder weniger von Beginn an fest stand? Weil Täterschutz vor dem Schutz der Opfer steht, dies ist die traurige Wahrheit.
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  • D. E.
    Aus genau dem Grund: weil die Schuldunfähigkeit nur "mehr oder weniger von Beginn an fest stand [sic!]". Wenn ich einem Beschuldigten u.U. für den Rest seines Lebens die Freiheit nehme, dann sollte schon zweifelsfrei feststehen, auf welcher Grundlage ich das tue. Und das hat erst einmal nichts mit Täterschutz zu tun, sondern damit, dass unsere Justiz Willkürurteile und unrechtmäßige Eingriffe in die Grundrechte von egal wem vermeiden will. Das ist nicht so schwer zu verstehen.
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  • H. S.
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  • H. S.
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  • H. M.
    @wiggins: Besser kann man das nicht ausdrücken! Bravo!
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  • D. H.
    Dem Angeklagten wird ein schweres Verbrechen zu Last gelegt. Eine Verteidigung ist sogar zwingend erforderlich.

    Wer etwas anderes will hat den Boden der Rechtsstaatlichkeit bereits verlassen.

    Oder fordern Sie etwa, dass dem Angeklagten nicht der Prozess gemacht wird?
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  • H. S.
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