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Würzburg
Profi-Fotos in der Kita: Was sagt der Anwalt?
Ist die Ausschreibung eines Profi-Fotografen der einzige rechtlich sichere Weg für Kitas, um die Gruppenfotos der Kindergartenkinder zu sichern? Wir haben nachgefragt. 
Professionelle Fotografen im Kindergarten: Anwalt Chan-jo Jun erklärt, ob rechtlich gesehen wirklich eine Ausschreibung notwendig ist. 
Foto: Thomas Obermeier | Professionelle Fotografen im Kindergarten: Anwalt Chan-jo Jun erklärt, ob rechtlich gesehen wirklich eine Ausschreibung notwendig ist. 
Katja Glatzer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:01 Uhr

Sie sind eine tolle Erinnerung – die Fotos aus der Kita. Doch die Caritas Würzburg rät wegen des Vorwurfs der Vorteilnahme zur Vorsicht beim Engagement von professionellen Fotografen. Um rechtlich ganz auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Ausschreibung erfolgen, hieß es von Seiten der Caritas. Doch für die Kindergarten-Leitungen ist das ein großer Aufwand.  

Das Thema bewegt. "Teilweise lachhaft" sei die Bürokratie in Deutschland, kommentiert ein Leser auf mainpost. de: "Wenn ich für einen Fotografen eine Ausschreibung brauche, benötigt die Kindergartenleitung demnächst vielleicht auch eine Ausschreibung, wenn Spülmaschinen-Tabs oder Kaffee für die Mitarbeiter-Küche eingekauft werden." Auch weitere Leser fragten sich, ob es hierzulande eigentlich keine anderen Probleme gebe. So werde jegliches Ehrenamt und Engagement, das über ein absolutes Mindestmaß hinausgehe, im Keim erstickt, so ein Kommentator: "Die Gesellschaft verkommt zu einem Verein von Bürokraten, Klägern und Kniebohrern, wenn das so weitergeht. Einfach unglaublich."

Der emeritierte Münchner Rechtsprofessor und Berater katholischer Kitas, Simon Hundmeyer, versteht die Aufregung nicht. Die Fotos müssten seiner Meinung nach nicht ausgeschrieben werden: „Schließlich belasten sie die Kita-Finanzen nicht.“ Ähnlich äußert sich der Würzburger Fachanwalt für Vergaberecht Thomas Wandler: „Wohlfahrtsverbände gelten in der Regel gar nicht als öffentliche Auftraggeber.“ Daher müssten sie nur bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen ausschreiben. Dennoch sei denkbar, dass Kitaleitungen strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie mit Geldern nicht ordnungsgemäß umgehen.

Wir haben beim Würzburger Anwalt Chan-jo Jun nachgefragt, ob die Ausschreibung wirklich die einzige sichere Variante für Kitas ist, um weiterhin einmal im Jahr Profi-Fotografen für die Gruppenbilder zu engagieren. Juns Kanzlei ist auf Daten-, IT-und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Bekannt wurde der Jurist durch sein Engagement gegen Hasskriminalität auf Facebook, mit dem er Ermittlungsverfahren gegen Mark Zuckerberg und andere Facebook-Manager ins Rollen brachte.  

Frage: Herr Jun, müssten die Kindergartenleitungen wirklich das Engagement eine Fotografen für  Gruppenbilder ausschreiben, um sich rechtlich nicht anfechtbar zu machen?   

Chan-jo Jun: Nein, eine Ausschreibungspflicht besteht schon allein deshalb nicht, weil der Kindergarten kein Geld ausgibt. Es sind ja die Eltern, die letztendlich die Fotos bezahlen. Zudem gibt es Schwellenwerte für eine Pflichtvergabe: Unter 100 000 Euro braucht keine Ausschreibung zu erfolgen. 

Jahrelang war es wohl gang und gäbe in vielen Kindergärten, dass die Kita zwischen fünf bis zehn Prozent der Einnahmen des Fotografen ähnlich einer "Umsatzbeteiligung“ als Spende für Spielzeug oder ähnliches erhielt? Wie sieht es damit aus?  

Jun: Wenn man bei Rechtsfragen nach jedem erdenklichen Risiko fragt, bekommt man auch realitätsentfernte Antworten. Das ist hier ein solcher Fall. Zwar gibt es eine Strafbarkeit für Bestechlichkeit nach Paragraf 299 StGB, dafür müsste jemand jedoch Geld in unlauterer Weise abzweigen. Würde die Leitung eines Kindergartens die Provision für sich selbst oder für ihren Lieblingsverein kassieren, könnte man darüber nachdenken, aber nicht bei Spenden für die Kita.

Ist es eine übervorsichtige oder gar übertriebene Reaktion von Kindergärten und deren Trägern, zur Vorsicht aufzurufen?

Jun: Die Vermeidung von möglichen Risiken ist nicht per se übertrieben, sondern hängt von der Risikobereitschaft jedes Einzelnen ab. Wer jedes denkbare Risiko an dieser Stelle ausschließen will, hat keine andere Wahl, als auf Rückvergütungen zu verzichten. 

Mit Informationen von dpa

 
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