
Es ist völlig legitim, wenn sich bei der Wahl von stellvertretenden Landräten oder Bürgermeistern Entscheidungen jenseits der Mehrheiten ergeben. Der Wählerwille muss sich dort widerspiegeln, wo die Beschlüsse gefasst werden, nämlich in der Zusammensetzung eines Kreistags oder Gemeinderats, und nicht in der Person des Stellvertreters. Der hat die Aufgabe, Landrat oder Bürgermeister bei der Umsetzung dieser Beschlüsse zu unterstützen, beziehungsweise zu vertreten. Dabei dürfen auch persönliches Vertrauen und Erfahrung eine Rolle spielen, ohne dass - wie die Grünen meinen - demokratische Prinzipien außer Kraft gesetzt werden. Aufgabe der Opposition, sofern man in kommunalen Gremien von einer solchen sprechen kann, sollte es sein, Entscheidungen kritisch-konstruktiv zu hinterfragen und in den Wettstreit um die beste Lösung einzutreten, statt in den Wettbewerb um die höchsten Posten.
radiwo