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Würzburg/München
Positiver Corona-Test – und dann? Was Sie bei einer Infektion jetzt wissen und machen müssen
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen bleibt hoch. Was tun, wenn man sich angesteckt hat? Wer muss noch in Quarantäne? Wann soll man den Arzt rufen? Die wichtigsten Antworten.
Viele Corona-Infektionen beschränken sich auf Symptome wie Husten, Schnupfen oder Halsweh. Doch was muss man tun, wenn man einen positiven Corona-Test bekommen hat?
Foto: Getty Images | Viele Corona-Infektionen beschränken sich auf Symptome wie Husten, Schnupfen oder Halsweh. Doch was muss man tun, wenn man einen positiven Corona-Test bekommen hat?
Claudia Kneifel
,  Henry Stern
 und  Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:50 Uhr

Zwar ist Corona etwas aus den größten Schlagzeilen verschwunden. Doch die Zahl der Neuinfektionen ist nach wie vor hoch: Allein in Unterfranken infizierten sich zuletzt pro Woche noch mehr als 20 000 Menschen mit dem Virus. Zum Glück verläuft die Erkrankung in sehr vielen Fällen eher milde. Doch was muss man wissen und was soll man tun, wenn man sich mit Corona angesteckt hat?

Antworten des Gesundheitsministeriums und von Hausarzt Dr. Christian Pfeiffer.

Der Corona-Selbsttest ist positiv: Was soll man jetzt machen?

Falls das Ergebnis des Selbsttests positiv ausfällt, "sollte man sich sofort isolieren und Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich vermeiden", rät das bayerische Gesundheitsministerium. Ein Pflicht zur Isolation besteht allerdings nicht. Zur Bestätigung des Ergebnisses sollte man laut Ministerium umgehend einen PCR-Test veranlassen. Dies geht etwa über die Hausarzt-Praxis oder unter Telefon 116 117 über den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Ein PCR-Test nach einem positiven Selbsttest ist kostenlos.

Einen positiven Selbsttest – etwa aus Furcht vor mehrtägiger Isolation – zu ignorieren, ist nicht ratsam: Zum einen könnte man auch ohne stärkere Symptome hochansteckend sein und dadurch Familie, Freunde oder Arbeitskollegen gefährden. Zum anderen kann sich der Gesundheitszustand nach einer Infektion auch bei Geimpften schnell verschlechtern.

Was passiert, wenn der Antigen-Schnelltest in einer Teststelle positiv war?

Fällt der Test in einer Teststelle positiv aus, ist man "aufgrund staatlicher Anordnung verpflichtet, sich in Isolation zu begeben", warnt das Gesundheitsministerium. Das Ergebnis der Teststelle muss zudem ebenfalls mit einem PCR-Test überprüft werden. Die Isolation kann aber sofort beendet werden, wenn der PCR-Test negativ ist.

Der PCR-Test ist positiv – wann meldet sich das Gesundheitsamt?

Nach einem positiven PCR-Test ist man sofort rechtlich zur Isolation verpflichtet. "Warten Sie nicht auf die Mitteilung des Gesundheitsamts. Bei hohem Infektionsgeschehen kann es einige Zeit dauern, bis sich das Gesundheitsamt meldet", heißt es in einem Leitfaden des Ministeriums. Betroffene sollten nicht selbst das Gesundheitsamt anrufen, bittet etwa das Landratsamt Bad Kissingen. Stattdessen soll man warten, bis sich die Behörde meldet, die durch das Labor von dem Testergebnis informiert wird.

Zudem soll man selbst umgehend enge Kontaktpersonen informieren und bei stärkeren gesundheitlichen Problemen den Hausarzt kontaktieren. Die Pflicht zur Isolation endet nach zehn Tagen ohne weiteren Test, wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind. Nach sieben Tagen ist ohne Symptome eine vorzeitige Freitestung per Schnelltest möglich.

Wer ist gefährdete Kontaktperson?

Als Kontaktperson gilt, wer mit der oder dem Infizierten in den zwei Tagen vor Symptombeginn oder vor dem positivem Test einen engeren Kontakt hatte. "Enger Kontakt" heißt: Der Abstand hat länger als zehn Minuten weniger als 1,5 Meter betragen und es wurden keine Masken getragen. Ein Gespräch ohne Maske gilt immer als "enger Kontakt". Kontaktpersonen sollen laut dem Leitfaden des Gesundheitsministeriums in Eigenverantwortung Treffen mit weiteren Personen einschränken, sich regelmäßig selbst testen und für rund 14 Tage auf Symptome achten. Dies gilt auch für Geimpfte.

Wann ordnet das Gesundheitsamt für Kontaktpersonen Quarantäne an?

Die Gesundheitsämter beschränken ihre Quarantäne-Anordnung vor allem auf zwei Gruppen: Haushaltsangehörige infizierter Personen sowie Kontaktpersonen, die wiederum selbst Kontakt zu gefährdeten Menschen haben – etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern. Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht gibt es vor allem für Geboosterte und zeitlich begrenzt für Genesene und Geimpfte. Die Quarantäne dauert zehn Tage und kann nach sieben Tagen mit einem negativen Schnelltest beendet werden.

Muss man sich nach einem positiven PCR-Test beim Hausarzt melden?

Nein, im Fall einer Corona-Infektion muss man sich nicht grundsätzlich beim Hausarzt melden, sagt Dr. Christian Pfeiffer, unterfränkischer Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV). "Personen, die keine Symptome haben, brauchen nicht unbedingt einen Arzt und bekommen auch keine Krankmeldung", sagt der Allgemeinmediziner aus Giebelstadt (Lkr. Würzburg). Nur wer Symptome zeige, werde krankgeschrieben.

Wer sich als Corona-Infizierter krank fühlt oder Atemprobleme bekommt, sollte umgehend einen Arzt anrufen, rät der Giebelstadter Hausarzt Dr. Christian Pfeiffer.
Foto: Thomas Obermeier | Wer sich als Corona-Infizierter krank fühlt oder Atemprobleme bekommt, sollte umgehend einen Arzt anrufen, rät der Giebelstadter Hausarzt Dr. Christian Pfeiffer.

Worauf sollten Angehörige achten, wenn ein Familienmitglied infiziert ist?

Hat sich nur ein Mitglied der Familie infiziert, sollte der oder die Betroffene streng isoliert werden, sagt Hausarzt Christian Pfeiffer. Er rät allen in der Familie, sich regelmäßig zu testen und jeden Kontakt zu vermeiden. Auch das Bundesgesundheitsministerium rät, Infizierte sollten so wenig Kontakt wie möglich zu den Angehörigen haben – zum Beispiel, indem man in einem separaten Zimmer bleibt und getrennt voneinander isst. Zudem empfiehlt das Ministerium, in der Wohnung regelmäßig und gründlich zu lüften und eine Maske zu tragen.

Spaziergang oder nicht – was ist in der Isolation erlaubt?

Bei einer angeordneten Isolation dürfen Infizierte das Haus oder die Wohnung nicht verlassen. Spaziergänge sind also tabu. Sich alleine auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten aufzuhalten, sei dagegen möglich, teilt das Gesundheitsamt Würzburg mit.

Auf welche Symptome sollte man bei der Omikron-Variante achten?

Laut Robert Koch-Institut (RKI) werden bei der Omikron-Variante "überwiegend keine oder milde Symptome angegeben". Am häufigsten nennen Patientinnen und Patienten demnach Husten (56 Prozent), Schnupfen (54 Prozent) und Halsschmerzen (38 Prozent).

Man müsse also auf Erkältungssymptome achten, sagt Hausarzt Dr. Pfeiffer, auch wenn sie bei Omikron häufig nur in ganz leichter Form auftreten. Seltener als bei anderen Virusvarianten kommt es bei Omikron auch zu Geruchs- und Geschmacksverlust.

Wann sollte man einen Arzt rufen?

Wenn man sich infiziert hat und krank fühlt oder Atemprobleme hat, sollte man einen Arzt anrufen, sagt Dr. Christian Pfeiffer. Auch das Bundesgesundheitsministerium rät, sich bei zunehmenden Beschwerden und Fieber telefonisch ärztliche Hilfe zu holen – bei der Hausärztin oder dem Hausarzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117. In dringenden Fällen, etwa bei akuter Atemnot, sollte man den Notruf 112 anrufen.

Was kann man tun, um die Genesung zu fördern?

Empfehlung von Dr. Pfeiffer: sich wie bei einer Erkältung verhalten. Das heißt: "Auf seinen Körper hören, sich etwas schonen – und kein Sport." Sinnvoll sei, viel zu trinken - vor allem Tee und Wasser. Auch Inhalieren und bei Bedarf Nasenspray könnten helfen, bei Fieber oder Kopf- und Gliederschmerzen auch Schmerzmittel. Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin D, C oder Zink hingegen bringen dem Hausarzt zufolge bei einer Corona-Infektion nichts.

 
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  • T. B.
    Zitat: .... "Personen, die keine Symptome haben, brauchen nicht unbedingt einen Arzt und bekommen auch keine Krankmeldung"... . Nur wer Symptome zeige, werde krankgeschrieben.... "

    Entweder habe ich etwas überlesen oder nicht verstanden :

    Wie ist in diesem Fall die Lohnfortzahlung geregelt? (3x geimpft)

    Gesetzlich vorgeschrieben muss man in Quarantäne, bekommt aber keine Krankschreibung?
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  • T. B.
    Die o.a. Aussage im Artikel scheint falsch zu sein, denn im Infektionsschutzgesetz steht Folgendes:

    "... Eine Entschädigung für Verdienstausfall wird nach § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gewährt, wenn eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung unterworfen wird beziehungsweise sich aufgrund einer Rechtsverordnung selbst absondert. ..."

    Main Post: Bitte überprüfen und ggf. im Artikel richtigstellen!
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  • T. H.
    Es geht nur darum, wer den Lohnausfall zahlt:

    Krankschreibung bekommt man nur wenn auch symptomatisch. Dann zahlt der Arbeitgeber.

    Geld für Quarantäne (und auch Isolation ohne Symptome) muss der Arbeitgeber nicht bezahlen. Deshalb besteht er entweder auf den Wisch des Amtes, der eine Quarantäne anordnet oder auf eine Krankschreibung des Arztes.
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  • C. K.
    Einige haben ja keine Symptome und können von zu Hause arbeiten. Wenn das nicht geht, muss man sich krank schreiben lassen. So verstehe ich das. Viele Grüße
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  • C. K.
    Muss man den Deutschen nach 2 Jahren noch immer erklären, was man tun soll..?
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  • S. K.
    klar, es rennen ja auch noch genug falschinformierte Ungeimpfte rum, und das Thema ist wesentlich einfacher zu verstehen als das mit dem positven Tests.
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  • R. S.
    Muss man wirklich nach einem positiven Antigentest einer Teststation noch einen PCR Test machen?
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  • N. K.
    Wenn man dann später als genesen oder geboostert zählen möchte, empfiehlt es sich schon.Ansonsten wäre es egal.
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