Wegen des mutmaßlichen Handels mit Betäubungsmitteln hat die Kriminalpolizei Würzburg am Dienstag drei sogenannte CBD-Shops in Würzburg und Schweinfurt durchsucht. Fünf Beschuldigten im Alter zwischen 23 und 35 Jahren wird nun vorgeworfen, seit Ende Januar 2019 THC-haltige Produkte als sogenannte "Teesorten" auch an Minderjährige verkauft zu haben. In einer gemeinsamen Pressemitteilung schreiben das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Würzburg: "Entgegen den Werbeaussagen zu den in den betroffenen Läden verkauften Teesorten handelt es sich nicht um 'legales Cannabis', sondern um THC-haltige Produkte, für deren Verkauf es einer Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz bedurft hätte."
Da die verkauften Tees laut Polizei Wirkstoffgehalte zwischen 0,16 Prozent bis 0,3 Prozent THC aufweisen, hatte die Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse für die Geschäfte in Würzburg und Schweinfurt sowie für die Wohnungen der Beschuldigten erwirkt. Bei den Durchsuchungen am Dienstagvormittag wurde laut den Ermittlern umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt. Auch eine geringe Menge Marihuana – wohl zum Eigenbedarf gedacht – fiel den Einsatzkräften dabei in die Hände.
Betroffene Läden bleiben zunächst geöffnet
Die Tatverdächtigen blieben nach der Durchsuchungsaktion auf freiem Fuß, gegen sie wurden allerdings Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger und unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie wegen unerlaubten, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eingeleitet. Die sichergestellten Produkte befinden sich nun zur Prüfung beim Landeskriminalamt (LKA).
Unterdessen bleiben die betroffenen Läden zunächst geöffnet, wie Polizeisprecherin Kathrin Thamm am Dienstagabend gegenüber dieser Redaktion bestätigt. "Wir haben die illegalen Geschäfte unterbunden." Die Schließungen der Läden müssten allerdings die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter beschließen, erklärt sie. In Würzburg gibt man sich derzeit noch zurückhaltend. Wie Stadt-Sprecher Christian Weiß auf Nachfrage sagt, wolle man zunächst die Ermittlungsergebnisse abwarten.
Vermeintlich legale CBD-Produkte hatten in den vergangenen Monaten auch in der Region für Aufsehen gesorgt. Cannabidiol (CBD) ist laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein nicht psychoaktiv wirkendes Cannabinoid, das in der weiblichen Hanfpflanze enthalten ist. Laut WHO konnte CBD bislang effektiv in der Behandlung von Epilepsie eingesetzt werden. Die WHO geht davon aus, dass sich in Zukunft zahlreiche weitere Anwendungsfelder für CBD finden werden.
WHO testet therapeutische Wirkung von CBD
Im Gegensatz zum Wirkstoff THC wirkt CBD nicht berauschend. Laut WHO konnte bislang auch kein suchtgefährdender Effekt festgestellt werden. Vielmehr wird Cannabidiol eine entkrampfende, angstlösende und entzündungshemmende Wirkung nachgesagt. Die tatsächlichen therapeutischen Eigenschaften von CBD werden laut WHO derzeit getestet. CBD wird im Handel in den verschiedensten Formen und Varianten, etwa als "Nutzhanfblütentee", Öl oder Schokolade angeboten. Die Legalität solcher Produkte blieb dabei jedoch stets strittig.
Betreiber von CBD-Shops verwiesen stets auf eine Ausnahme im Betäubungsmittelgesetz, die die Produktion und Besitz von CBD-Produkten unter Umständen erlaubt. Dafür dürfen die Produkte aber höchstens einen THC-Gehalt von 0,2 Prozent aufweisen. Hubertus Krause, Fachanwalt für Strafrecht von der Schweinfurter Kanzlei Blatt & Kollegen, erklärte jüngst im Gespräch mit dieser Redaktion dazu: "Diese Ausnahme enthält aber neben diesem Grenzwert noch weitere Voraussetzungen, die auf Endabnehmer zum privaten Eigenkonsum jedenfalls nach aktuell herrschender rechtlicher Beurteilung nicht zutreffen. Das betrifft jedenfalls unverarbeitete Produkte zu Konsumzwecken, also insbesondere zum Beispiel Blüten."
Die Staatsanwaltschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, "dass sich nicht nur die Verkäufer, sondern auch die Käufer der fraglichen Tees nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar machen können".
"Seht Euer Fehlverhalten ein, hört auf, Eure Mitmenschen mit gesundheitsförderlichen Konsumgütern bereichern zu wollen !"
Anstatt Euch für Gesundheit und Wohlergehen zu verausgaben könntet Ihr Zigaretten und Zigarren feilbieten.
Auch zuckerhaltige Getränke mit viel Koffein und anderer Lebensmittelchemie wird immer wieder gerne genommen!
Am besten natürlich wäre es,
Ihr würdet Euch mit ein paar heimischen Schnapsbrennern verbünden ,
- Infos dazu gibt's hier in der Mainpost im Kitzinger Lokalteil zum Thema Destillat-Geniesser -Szene -
OK, dadurch würdet Ihr Euern Kunden körperlich und geistig Schäden zufügen, unter Umständen auch deren soziale Verwahrlosung oder mannigfaltige Erkrankungen bis hin zum verfrühten Ableben in Kauf nehmen,
ABER ES WÄRE LEGAL IN BR- DEUTSCHLAND !
Politiker, die alkoholherstellerhörig die Polizei auf Dealer losschicken, um die Konsumenten wieder zum Bier zu treiben.
Was für ein herrlicher Humbug!
Nochmal zur Erinnerung. An Cannabis ist noch nie jemand gestorben, schon gar nicht bei einem kaum messbaren THC Anteil. An harten Drogen sterben jedes Jahr mehr als 1200 Menschen. An Alkohol sterben jedes Jahre ca. 70.000 Menschen. An rechtem Terror immer mehr Menschen. Mir scheint da ist ein Feldzug gegen eine eher harmlose Droge im Gange. Hat da etwa die Alkohollobby ihre Hände im Spiel? Erstaunlich, dass solche Aktionen Zu einer Zeit stattfinden, wenn selbst in der eher rückständigen CSU über eine begrenzte Freigabe von Cannabis diskutiert wird.