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WÜRZBURG/ANSBACH
Polizei warnt Kirchen und Kitas vor Sexualstraftäter
Reinhard Peter J.
Foto: Polizei/ dpa | Reinhard Peter J.
Evangelischer Pressedienst
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:13 Uhr

Die Polizei in Unterfranken warnt vor einem Anfang Januar aus dem Ansbacher Bezirksklinikum abgängigen Sexualstraftäter. Der heute 47 Jahre alte Reinhard Peter J. wurde 1992 wegen erheblicher Sexualstraftaten von einem Gericht in Nürnberg verurteilt und wegen Wiederholungsgefahr auf richterliche Anordnung hin in die psychiatrische Fachklinik in Ansbach eingewiesen, wie die Polizei mitteilte. Der Mann lebt dort seit 27 Jahren. Um seinen Sexualtrieb zu unterdrücken, wurde er medikamentiert. Die Wirkung der „chemischen Kastration“ lasse nach einiger Zeit nach. Der Mann kam am 6. Januar von einem Ausgang nicht mehr zurück.

Die Polizei hat nun kirchliche und andere Träger von Kindergärten und Kindertagesstätten angeschrieben, um die Mitarbeiter für die mögliche Gefahr zu sensibilisieren. Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte sich der Gesuchte zumindest in einem Fall bei Würzburg „im unmittelbaren Nahbereich eines kirchlichen Kindergartens aufgehalten haben“, heißt es in einem Schreiben der Polizei. Wer auf den Gesuchten trifft, soll umgehend die Polizei alarmieren. Eine Gefahr für die Öffentlichkeit sei nach aktueller Einschätzung nicht auszuschließen.

Unklar, ob sich dir gesuchte Straftäter noch in der Region aufhält

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bestätigte, dass es auch einen Hinweis darauf gegeben habe, dass der Mann „dort (bei Würzburg, Anm. d. Red.) mal gesehen worden sein soll“. Sie stellte allerdings klar, dass der Hinweis nicht erst am Freitag oder Donnerstag bei den Behörden eingegangen sei, sondern schon etwas älter ist. Ob sich der gesuchte Straftäter nach wie vor in der Region aufhalte, sei unklar.

 
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    Lieber User, wir haben Ihnen zu Ihrem Kommentar eine E-Mail geschickt, in der wir erklären, warum wir diesen nicht veröffentlichen. Liebe Grüße, Main-Post Digitale Medien
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  • H. S.
    Warum nur chemische Kastration? Hätte man doch richtig kastrieren müssen. Wenn der mal als geheilt entlassen wird, nimmt er bestimmt nicht seine Pillen!
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  • M. G.
    „Ja wo bitte in Würzburg wurde er gesehen?“ Traut sich Behörde nicht das zu sagen! Werden hier Versäumnisse vertuscht die wir nicht wissen sollten? Es wäre sehr dienlich um den Wendekreis des Mannes einzugrenzen!
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  • M. B.
    Ein unglaublicher Vorgang! Vor allem wenn man bedenkt das er schon seit 6 Januar verschwunden ist. Und erst 2 Wochen später die Öffentlichkeit davon erfährt.
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  • M. D.
    Ja, was glauben Sie denn? Dass jedesmal die Öffentlichkeit informiert wird, wenn ein Untergebrachter zu spät von seinem Ausgang zurückkommt.....?!

    Es ist ja nicht so, dass der "ausgebrochen" ist.
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  • M. G.
    Stimmt!
    Irgendwann will man ja diese Leute wieder in die Gesellschaft zurückführen!
    Wenn er aber gesucht wird, wie jetzt, sollte man schon von der Behörde erfahren dürfen, wo er angeblich im Raum Würzburg gesehen wurde! Das würde schon sehr dienlich sein, um seinen Wendekreis einzugrenzen!
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  • M. D.
    Sie können davon ausgehen, dass der Ort, wo er "vor Tagen" gesehen wurde ebenso im Fokus der Ermittlungen steht wie jedweder mögliche Hinwendungsort.

    Einen Mehrwert aus der Veröffentlichung der Information, wo genau "bei Würzburg" er vor Tagen gesehen wurde, sehe ich nicht. Die, die es betrifft, wissen es sicher!

    Für alle anderen ist die Information wertlos. Wenn also bei Ihnen und Ihren Nachbarn niemand von der Polizei geklingelt hat in den letzten Tagen, war es nicht in Ihrer Strasse.
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  • M. B.
    @ mdeeg

    Die Öffentlichkeit bekommt wohl immer nur Halbwahrheiten zu lesen. Heute ist zu lesen das er sehr wohl von einem Spaziergang vom Gelände der Anstalt ausgebrochen/geflohen ist. Und jetzt bekommen wir zu lesen das zuerst die Persönlichkeitsrechte des Flüchtigen geschützt werden müssen bevor die Öffentlichkeit informiert wird usw...

    Und HALLO! Er ist nicht zu spät von einem Ausgang zurück gekommen sondern gar nicht. Pech wenn es die Gesetze halt so sind und erst nach 2 Wochen die Öffentlichkeit informiert werden darf. Man kann nur hoffen das alles gut geht und der Flüchtige bald gefunden wird.
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