Neben Autobahnen sind Photovoltaik-Freiflächen inzwischen ein vertrauter Anblick. Das liegt am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Bau solcher Anlagen vorzugsweise im Bereich sogenannter „gestörter Flächen“ in einem Streifen von 110 Metern neben Autobahnen und Schienenwegen vorsieht.
Auf solch eine Fläche hat auch eine in Wolkshausen ansässige Firma ein Auge geworfen. Bereits im Sommer war eine Anfrage der Firma bei der Stadt Ochsenfurt eingegangen, ob an diesem Standort eine Freiflächenanlage genehmigt werden könne. Jetzt beschäftigte das Vorhaben erneut den Bauausschuss.
Im Sommer entschied der Bauausschuss anders
Das Unternehmen möchte an der Autobahn A 7 eine 750-Kilowattpeak-Freiflächenanlage errichten, und zwar auf einem zur Gemarkung Erlach gehörenden Grundstück. Das Gemeindegebiet erstreckt sich in Richtung Sulzfeld in einer kleinen Ausbuchtung über die A 7 hinweg, und in diesem Zwickel soll die Anlage entstehen. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche, die nicht der Stadt gehört.
Aufgrund der Anfrage vom Sommer hatte der Bauausschuss bereits damals über das Vorhaben beraten und sich gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes hinsichtlich der Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächen entschieden. Denn die Stadt hatte schon vor Jahren in den Bereichen Hopferstadt, Darstadt und Erlach Areale festgelegt, auf denen sie sich solche Freiflächen vorstellen kann.
„Belastete Flächen“ werden bevorzugt
Seither habe es aber Änderungen im EEG gegeben, erläuterte Bürgermeister Peter Juks (UWG) in der Sitzung. Welche Auswirkungen diese haben, sei dem Bauausschuss bei seiner Entscheidung im Sommer nicht bewusst gewesen. Passieren kann nämlich Folgendes: Auf den damals favorisierten Flächen würden Photovoltaik-Freiflächen wahrscheinlich gar nicht mehr zugelassen, weil sie vorzugsweise auf den erwähnten „belasteten Flächen“ errichtet werden sollen.
Dahinter steckt der Gedanke, dass mit den Solarpaneelen lieber solche Grundstücke zugebaut werden sollen, die durch ihren Standort ohnehin schon beeinträchtigt sind. Sprich: Streifen neben Autobahnen und Schienenwegen oder auch Industriegebiete, auf denen die Umwelt bereits gestört ist. „In der Anfangsphase wurden die schönsten Äcker mitten in der Flur herangezogen“, erklärt Juks. Das sollte mit der EEG-Änderung verhindert werden.
Zaun und Grünstreifen sind vorgesehen
Obwohl der Gesetzgeber solches Land für „gestört“ hält, wird dennoch Wert auf Ausgleichsflächen gelegt. Die Freifläche auf Erlacher Gemarkung soll begrünt und eingezäunt werden, erläuterte in der Sitzung ein Vertreter des von der Firma beauftragten Ingenieurbüros. Der Zaun diene hauptsächlich dem Schutz vor Sabotage. Er soll im Bodenbereich für Kleintiere durchlässig sein. Außerdem werden neben der Photovoltaikanlage Grünstreifen angelegt. Die dort vorgesehenen Pflanzen würden in einer Pflanzliste festgehalten, die im Bauleitverfahren erarbeitet werde, erklärte der Ingenieur.
Der Bauausschuss beschloss nun die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes hinsichtlich der Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächen, damit das Grundstück neben der A 7 wie beantragt genutzt werden kann. Die Kosten für die Planungen hat nach dem Willen der Stadt der Bauwerber zu tragen, da sein Antrag sie erst erforderlich macht. Auf anderen Flächen in der Gemarkung Erlach seien Photovoltaik-Freiflächen eher nicht denkbar, sagte Juks auf Nachfrage des Erlacher Ortssprechers Tilo Hemmert.
Mal gespannt, wenn das auch beim Ochsenfurter Stadtrat ankommt. Wünschen würde ich mir jedenfalls eine stark eingeschränkte Anbaufläche für Mais und keine weiteren Genehmigungen für die weder ökologisch als ökonomisch unsinnigen Biogasanlagen.