Seit vier Jahren beschäftigen die derben Erziehungsmethoden einer Pflegemutter in drei Prozessen die Justiz. Nun muss das Landgericht Würzburg vielleicht zum vierten Mal ran: Der Frau aus dem Landkreis Main-Spessart ist das vorläufig letzte Urteil vom 14. Februar zu hart. Damals wurde sie zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Bei 50 Ohrfeigen laut mitgezählt
Mit harter Hand hatte die Frau zwei Jungen in ihrer Obhut "erzogen", darunter einen Achtjährigen, dessen Eltern 2010 bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen waren. Schon das Amtsgericht Gemünden hatte 2019 festgestellt: Immer wieder wurde er in den folgenden zwei Jahren von der Pflegemutter hart bestraft.
Mit der flachen Hand schlug sie ihrem Schutzbefohlenen 50-mal hintereinander ins Gesicht - und zählte dabei laut mit. Erst das Klingeln des Telefons ersparte dem Jungen weitere Ohrfeigen.
"Waterboarding" bei einem Kind
Bei anderer Gelegenheit drückte die heute 55-Jährige den Kopf des Jungen in ein Waschbecken. Den ausziehbaren Wasserhahn steckte sie ihm in den Mund und drehte voll auf. Das Amtsgericht Gemünden sah die Tortur als erwiesen an. Das inzwischen erwachsene Opfer bezeichnete die Tat als "Waterboarding" - eine Foltermethode, die das Gefühl des Ertrinkens auslösen soll.
Ein "ausgeklügeltes Bestrafungssystem", das bei dem Kind schwere Schmerzen und Todesangst auslöste, attestiert die Vorsitzende Susanne Krischker der Frau am Landgericht Würzburg im Revisionsprozess. Dafür gab es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten - zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Doch das war der Staatsanwaltschaft zu mild, sie ging in Revision.
Attacken gegen das Opfer
In der dritten Runde vor Gericht erweckte die 55-jährige Angeklagte plötzlich den Anschein, das Opfer habe gelogen. Der inzwischen 20-jährige Pflegesohn musste wieder in den Zeugenstand, sah sich bohrenden Fragen der Verteidigung und Vorwürfen ausgesetzt.
Trotz mehrfacher Mahnung des Gerichts zeigte die Angeklagte nur ungenügend Reue, beließ es bei einer Erklärung: "Also, dann entschuldige ich mich jetzt für das aus deiner Sicht Vorgefallene. Und dafür, dass ich da zu ehrgeizig war", sagte sie in Richtung des 20-Jährigen. Die Quittung dafür: keine Bewährung. Die Angeklagte soll ihre Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt absitzen.
Doch damit ist sie nicht einverstanden: "Gegen das Urteil vom 14. Februar hat die Angeklagte Revision eingelegt", erklärte auf Anfrage ein Sprecher des Landgerichts. Entweder die Entscheidung hat Bestand - oder der Fall landet zum vierten Mal vor Gericht.
Alternativ in die geschlossene Abteilung, für länger.
Als wäre das nicht schlimm genug muss er an so eine Pflegmutter geraten.
Dass die angeklagte Pflegemutter die Frechheit besitzt nach dem milden Urteil noch in Revision zu gehen schlägt dem Fass den Boden aus.
Und wo war das Jugendamt die ganze Zeit? Sollte es nicht Pflegeeltern regelmässig kontrollieren?
Ein achtjähriges Kind verliert durch Autounfall beide Eltern - ist hochgradig traumatisiert - und erfährt statt Liebe, Aufmerksamkeit und Mitgefühl diese Folter!
6-8 Jahre wären da angebrachter!
Das Geld für Soziales sitzt in Deutschland sehr"locker".
Diese Frau müsste den gesamten Lohn für die Folter zurückbezahlen!
Auge im Auge.
Wäre interessant wie diese unmögliche Person nach 50 Ohrfeigen und einem Wasserhahn im Hals darüber denken würde!