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Würzburg
Pflegemutter aus Main-Spessart quälte ihr anvertrautes Waisenkind: Urteil ist der Frau zu hart
Sie hatte einen Achtjährigen über Jahre schikaniert. Dafür soll die Frau ins Gefängnis. Nun hat sie Revision eingelegt. Der Fall könnte ein viertes Mal verhandelt werden.
Eine Frau aus dem Landkreis Main-Spessart quälte laut Anklage jahrelang zwei Buben, die ihr zur Pflege anvertraut waren.
Foto: Thomas Obermeier | Eine Frau aus dem Landkreis Main-Spessart quälte laut Anklage jahrelang zwei Buben, die ihr zur Pflege anvertraut waren.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 12.02.2024 11:40 Uhr

Seit vier Jahren beschäftigen die derben Erziehungsmethoden einer Pflegemutter in drei Prozessen die Justiz. Nun muss das Landgericht Würzburg vielleicht zum vierten Mal ran: Der Frau aus dem Landkreis Main-Spessart ist das vorläufig letzte Urteil vom 14. Februar zu hart. Damals wurde sie zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Bei 50 Ohrfeigen laut mitgezählt

Mit harter Hand hatte die Frau zwei Jungen in ihrer Obhut "erzogen", darunter einen Achtjährigen, dessen Eltern 2010 bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen waren. Schon das Amtsgericht Gemünden hatte 2019 festgestellt: Immer wieder wurde er in den folgenden zwei Jahren von der Pflegemutter hart bestraft.

Mit der flachen Hand schlug sie ihrem Schutzbefohlenen 50-mal hintereinander ins Gesicht - und zählte dabei laut mit. Erst das Klingeln des Telefons ersparte dem Jungen weitere Ohrfeigen.

"Waterboarding" bei einem Kind

Bei anderer Gelegenheit drückte die heute 55-Jährige den Kopf des Jungen in ein Waschbecken. Den ausziehbaren Wasserhahn steckte sie ihm in den Mund und drehte voll auf. Das Amtsgericht Gemünden sah die Tortur als erwiesen an. Das inzwischen erwachsene Opfer bezeichnete die Tat als "Waterboarding" - eine Foltermethode, die das Gefühl des Ertrinkens auslösen soll.

Ein "ausgeklügeltes Bestrafungssystem", das bei dem Kind schwere Schmerzen und Todesangst auslöste, attestiert die Vorsitzende Susanne Krischker der Frau am Landgericht Würzburg im Revisionsprozess. Dafür gab es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten - zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Doch das war der Staatsanwaltschaft zu mild, sie ging in Revision.

Attacken gegen das Opfer

In der dritten Runde vor Gericht erweckte die 55-jährige Angeklagte plötzlich den Anschein, das Opfer habe gelogen. Der inzwischen 20-jährige Pflegesohn musste wieder in den Zeugenstand, sah sich bohrenden Fragen der Verteidigung und Vorwürfen ausgesetzt.

Trotz mehrfacher Mahnung des Gerichts zeigte die Angeklagte nur ungenügend Reue, beließ es bei einer Erklärung: "Also, dann entschuldige ich mich jetzt für das aus deiner Sicht Vorgefallene. Und dafür, dass ich da zu ehrgeizig war", sagte sie in Richtung des 20-Jährigen. Die Quittung dafür: keine Bewährung. Die Angeklagte soll ihre Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt absitzen.

Doch damit ist sie nicht einverstanden: "Gegen das Urteil vom 14. Februar hat die Angeklagte Revision eingelegt", erklärte auf Anfrage ein Sprecher des Landgerichts. Entweder die Entscheidung hat Bestand - oder der Fall landet zum vierten Mal vor Gericht.

 
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  • e.max.s@t-online.de
    Hoffentlich kommt dann bei einem neuerlichen Revisionsverfahren die doppelte Strafe ohne Bewährung heraus.
    Alternativ in die geschlossene Abteilung, für länger.
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  • Hery.Mennig@web.de
    Allein die offensichtliche Tatsache, dass diese Person die ihr anvertrauten Kinder geschlagen und sogar gefoltert hat spricht gegen den verwendeten Begriff "Pflegemutter"!!! Was für ein Hohn!!
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  • o.a.michel
    ...alleine, dass hier der Berichterstatter von "derben Erziehungsmethoden" spricht ist unfassbar!! Schämen Sie sich!!
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  • rathauseule
    Man lese sich den Vorartikel samt Kommentaren vom Februar durch, zu dem der Kommentarzeitraum abgelaufen ist. Erst durch kluge Nachfrage eines Kommentators werden allein Prozessabläufe klar. Da die Beschuldigte die Vorwürfe weitgehend abstreitet, wissen wir durch die Presseberichterstattung im Endeffekt rein gar nichts über das, was vorgefallen ist. Nur wer beim Prozess selbst beobachtend dabei war, könnte sich hier ggf. eine differenziertere Meinung bilden. So stehen wir hier - beim Folgeartikel - fassungslos vor einem Urteil und fragen uns, wie das überhaupt jemals zur Bewährung ausgesprochen werden konnte. In beiden Fällen aber kann sich die Presse eine solche Berichterstattung schenken. Beim nächsten 'Skandal' sind wir bei der Verhandlung lieber wieder selbst vor Ort. Denn Prozesse sind ja hierzulande glücklicherweise immer noch öffentlich. Allein der Ausdruck "derbe Erziehungsmethoden" des Journalisten bei dem Vorwurf tatsächlich stattgefundener Folter ist allerdings empörend.
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  • stefan.behringer@web.de
    Wenn Sie Zeit haben, zu Prozessen zu gehen. ...
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  • Auf eigenen Wunsch gesperrt.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Das Opfer, sprich das Pflegekind hatte mich acht Jahren bei einem Verkehrsunfall beide Eltern teile verloren.
    Als wäre das nicht schlimm genug muss er an so eine Pflegmutter geraten.

    Dass die angeklagte Pflegemutter die Frechheit besitzt nach dem milden Urteil noch in Revision zu gehen schlägt dem Fass den Boden aus.
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  • germannewspaper
    Unfassbar! Eigentlich muss die Strafe härter ausfallen. Hoffentlich sieht das Gericht es auch so.

    Und wo war das Jugendamt die ganze Zeit? Sollte es nicht Pflegeeltern regelmässig kontrollieren?
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  • fennomenal
    Für die Brutalität der nachgewiesenen Taten ist das Urteil nach meiner Einschätzung zu milde. Mindestens 2 Jahre Haft ohne Bewährung halte ich für erforderlich, damit die Täterin eine Chance hat umzudenken und zu bereuen.
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  • engert.andreas@gmx.de
    Zwei Jahre sind viel zu wenig!
    Ein achtjähriges Kind verliert durch Autounfall beide Eltern - ist hochgradig traumatisiert - und erfährt statt Liebe, Aufmerksamkeit und Mitgefühl diese Folter!
    6-8 Jahre wären da angebrachter!
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  • Solche Subjekte gehören aus unserer Gesellschaft entfernt. Bitte lange, lange wegsperren und das kassierte Pflegegeld zurückfordern.
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  • harryamend@outlook.de
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  • hotsch1@yahoo.com
    Schlichtweg unfassbar! Mir schießen Tränen in die Augen, wenn ich an das Martyrium der Kinder denke.
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  • Hullie
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  • Margarete-wuestner@web.de
    Werden die Pflegeeltern nicht regelmäßig kontrolliert und dabei die Pflegekinder befragt wie es ihnen geht?
    Das Geld für Soziales sitzt in Deutschland sehr"locker".
    Diese Frau müsste den gesamten Lohn für die Folter zurückbezahlen!
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  • andreas@donandile.de
    Nein. Die Pflegeeltern werden nicht regelmäßig kontrolliert. Laut Insider in MSP ein angebliches Phänomen.
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  • Gunder Kluge
    Ein Urteil ohne Gnade, einsperren , bis sie es selbst begreift, was sie den Schutzbefohlenen angetan hat.
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  • thausend@t-online.de
    Wer solch eine moralische Enthemmung in sich trägt, begreift es m.M. nach nie...wer Kindern solchen Qualen aussetzt, es ist einfach unfassbar.
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  • sebastian.weikert
    Wohl nur auf die Pflegebezüge aus.

    Auge im Auge.
    Wäre interessant wie diese unmögliche Person nach 50 Ohrfeigen und einem Wasserhahn im Hals darüber denken würde!
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  • rolandroesch@web.de
    Nach welchen mickrigen Kriterien bekommt man Kinder von Amt? Hauptsache Kinder sind untergebracht.Diese Frau baucht Hilfe für ihren Kopf nach den Knast und Behörden gehören besser geschult
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