Für Kinder, die das Jugendamt zur Pflege vermittelt, ist die neue Familie im besten Fall ein Auffangbecken, das ihnen erstmals wieder Geborgenheit, Halt und Schutz bietet. Umso höher sind die Hürden auf dem Weg zu einem neuen Zuhause. Dies bestätigte das Würzburger Verwaltungsgericht, indem es die Klage eines Ehepaars aus Gemünden gegen das Jugendamt des Landkreises zurückgewiesen hat. Damit wollte die beiden Eltern, denen das Amt die "grundsätzliche Eignung" als Pflegeeltern abgesprochen und ein Pflegekind entzogen hatte, dazu bringen, dass sie wieder auf eine Kandidatenliste aufgenommen werden.
- Pflegeeltern: Worauf das Jugendamt achtet
Auch darf das Jugendamt weiterhin anderen Trägern der Jugendhilfe die Einschätzung mitteilen, dass es das Paar als Pflegeeltern für ungeeignet hält. Noch 2014 hatte das Jugendamt die Familie völlig anders eingeschätzt: Damals hatte das Amt keine Bedenken, dem Landwirt und seiner Frau ein dreijähriges Kind zu übergeben. Sowohl die familiären als auch wirtschaftlichen Verhältnisse wurden als positiv eingestuft. Da auch das erweiterte Führungszeugnis keine Eintragung aufwies, bekam die Familie nach nur einem Monat einen Jungen zur Pflege. Bei Kontrollen durch Jugendamtsmitarbeiter wurden keine Probleme festgestellt. Vielmehr heißt es in den Akten, dass das Kind in der Familie "aufgeblüht" sei.
Pflegekind soll geschlagen worden sein
Den Anlass für den Eingriff des Jugendamtes, das das Kind nach etwa einem Jahr wieder aus der Familie nahm, war eine Aussage des inzwischen volljährigen Stiefsohns der Frau bei der Polizei, dass das Pflegekind geschlagen worden sei. Auch er selber und sein Bruder berichteten über Streit und Gewalterfahrungen in der Familie. Genauere Recherchen, die daraufhin erfolgten, ergaben zudem, dass vor 2008 gegen den Mann mehrere Ermittlungsverfahren geführt wurden und er eine über einjährige Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Würzburg verbüßen musste. Auch aktuell ist ein Verfahren gegen ihn anhängig: Hier geht es um Beleidigung und üble Nachrede in mehreren Fällen.
Aus Sicht der beiden Eltern stellt sich die Situation anders dar: Der damals 17-jährige Stiefsohn sei ein "selbstbewusst auftretender Jugendliche", der manipulativ auftrete, ließ der frühere Pflegevater über seinen Anwalt mitteilen. "Der hat genau gewusst, was er sagen muss, um zu seinem Ziel zu kommen." In der Verhandlung bezog sich der Landwirt, der noch zwei eigene kleine Töchter hat, zudem auf die frühere Beurteilung des Jugendamtes. Das Kind sei, als es in der Familie untergebracht wurde, "völlig verängstigt" und auch mit drei Jahren noch ein Wickelkind gewesen. In der Familie habe es sich gefangen, unbekümmert gespielt und an Selbstbewusstsein gewonnen. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und seine Darstellung als "Rabenvater" würden auf eine Anzeige der Schwiegereltern, Vorwürfe aus dem Bekanntenkreis des Sohnes, Arbeitskollegen und im Ort gestreute Gerüchte zurückgehen.
Jugendamt: Familie hat keine Aussicht auf Pflegekind
Thomas Götz vom Jugendamt des Landkreises Main-Spessart ließ dennoch vor Gericht keinen Zweifel daran, dass die Familie keine Aussicht hat, eine Pflegekind zu bekommen. Es gebe keinen einklagbaren Rechtsanspruch. Ob ein Kandidat zum Zuge komme, hänge zudem noch von weiteren Faktoren ab, wie dem Alter oder der Struktur der Familie. Eine Szene aus einem Gespräch mit der Familie im Jugendamt belege die Einschätzung: Damals habe der Vater "wutentbrannt" den Raum verlassen und dabei unkontrolliert die Hand der fünfjährigen Tochter verdreht. Dabei soll auch der Satz gefallen sein, den der Richter dem Mann bei der Verhandlung vorhielt, dass er sich ansonsten "nicht mehr unter Kontrolle" habe.
Und dann kommt im nachhinein heraus, daß 2008 schon mehrer Ermittlungsverfahren liefen und daß er sogar eine Freiheitsstrafe erhalten hatte?
Muß man nicht verstehen.