Bad Kissingen
Pflegefamilien geben Kindern Geborgenheit und Verlässlichkeit
Ein Pflegekind aufzunehmen, ist keine leichtfertige Entscheidung. Worauf das Jugendamt achtet, wenn es Pflegeeltern vermittelt, das lesen Sie hier.
Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, für den ist Frau Gerst vom Jugendamt Bad Kissingen Ansprechpartnerin. Ihren Vornamen möchte sie nicht preisgeben, um ihre Privatsphäre zu schützen. Im Interview erzählt sie, warum sich Menschen dafür entscheiden, ein Pflegekind aufzunehmen.
Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
Frau Gerst: Grundsätzlich jeder, egal ob verheiratet, in einer Partnerschaft oder alleinstehend. Wir setzen auch nicht voraus, dass Bewerber eigene Kinder haben müssen.
Welche Voraussetzungen muss einer mitbringen, um ein Pflegekind auf nehmen zu dürfen?
Da gibt es keinen Kriterien-Katalog, jedoch formale Voraussetzungen wie zum Beispiel ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis oder ein Attest vom Arzt. Ganz wichtig ist, dass die Pflegeeltern offen für andere Lebenswelten und Lebensvorstellungen sind, die ihnen in der Herkunftsfamilie des Kindes begegnen. Darüber hinaus schauen wir, dass derjenige in einer stabilen und gewachsenen Lebenssituation steht und Freude am Umgang mit Kindern hat. Im Grunde geht es darum, ein Kind in allen seinen Begleitumständen herzlich anzunehmen und zu fördern.
Wie wichtig sind dabei materielle Aspekte?
Pflegeeltern müssen kein eigenes Haus haben. Aber wir erwarten schon, dass die Kinder ein eigenes Zimmer bekommen. Mobilität und Zeit sind ebenfalls wichtige Kriterien. Wir achten auch auf gesicherte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Es kann nicht sein, dass jemand vom Pflegegeld lebt.
Warum nehmen Menschen ein Pflegekind auf?
Dafür gibt es viele Gründe. Die meisten Bewerber möchten einfach für Kinder da sein, denen es nicht so gut geht, und ihnen auf Zeit ein Familienleben ermöglichen. Oft entstehen lebenslange Beziehungen, die als Bereicherung empfunden werden. Diese Bindungen können auch lange über die Jugendhilfephase hinaus in das Erwachsenenleben hinein reichen. In mehr als einem Fall habe ich erlebt, dass die Pflegeeltern ihr Pflegekind adoptiert haben, sobald es volljährig geworden ist.
Geht das vorher nicht?
Es geht schon, ist jedoch Entscheidung der Herkunftsfamilie. Ein Pflegeverhältnis ist keine Adoption. Pflegekinder bleiben rechtlich gesehen Kinder ihrer leiblichen Eltern. Diese müssen in allen wichtigen Entscheidungen einbezogen werden. Es kann auch vorkommen, dass die Kinder wieder in ihre Ursprungsfamilie zurückkehren. Zudem ist es so, dass Pflegekinder und natürlich auch die Pflegefamilien kontinuierlich vom Jugendamt begleitet werden.
Kann man ein Pflegekind wieder zurückgeben?
Wissen Sie, ich mag das Wort ,zurückgeben' nicht. Ein Kind ist schließlich kein Fahrrad. Natürlich kann es sein, dass die Belastung zu groß wird, der Förderbedarf des Kindes doch zu hoch ist oder sich massive psychische Auffälligkeiten zeigen. Manchmal wird auch ein Pflegeelternteil krank und kann die Betreuung des Kindes nicht mehr leisten. Wir versuchen aber, Pflegekindern möglichst stabile Bindungen zu ermöglichen.
Was raten Sie im Umgang mit den leiblichen Eltern?
Ich kenne eine Pflegefamilie, wo die leibliche Mutter völlig unkompliziert dazu gehört, so dass das Kind beide Frauen mit ,Mama' anspricht. Das sind natürlich die Wunschgeschichten. Bis die Eltern gut miteinander können und am selben Strick für das Wohl des Kindes gezogen wird, ist es oft ein hartes Stück Arbeit. Wir bieten da natürlich Beratung an bis dahin, dass eine pädagogische Fachkraft die Treffen begleitet.
Brauchen Pflegeeltern eine besondere Ausbildung?
Nein, das ist nicht nötig. Wir führen aber umfangreiche Gespräche mit den Bewerbern, in denen wir unterschiedliche Szenarien durchspielen. Es ist wichtig, dass Pflegeeltern wissen, was bei einem Kind passiert, wenn es einen Beziehungsabbruch hinter sich hat. Außerdem besuchen werdende Pflegeeltern ein Wochenendseminar und es gibt fortlaufend Fortbildungen. Insgesamt dauert die Vorbereitungszeit etwa ein halbes Jahr.
Das Gespräch führte Ulrike Müller.
Den Hauptartikel lesen Sie hier.
Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
Frau Gerst: Grundsätzlich jeder, egal ob verheiratet, in einer Partnerschaft oder alleinstehend. Wir setzen auch nicht voraus, dass Bewerber eigene Kinder haben müssen.
Welche Voraussetzungen muss einer mitbringen, um ein Pflegekind auf nehmen zu dürfen?
Da gibt es keinen Kriterien-Katalog, jedoch formale Voraussetzungen wie zum Beispiel ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis oder ein Attest vom Arzt. Ganz wichtig ist, dass die Pflegeeltern offen für andere Lebenswelten und Lebensvorstellungen sind, die ihnen in der Herkunftsfamilie des Kindes begegnen. Darüber hinaus schauen wir, dass derjenige in einer stabilen und gewachsenen Lebenssituation steht und Freude am Umgang mit Kindern hat. Im Grunde geht es darum, ein Kind in allen seinen Begleitumständen herzlich anzunehmen und zu fördern.
Wie wichtig sind dabei materielle Aspekte?
Pflegeeltern müssen kein eigenes Haus haben. Aber wir erwarten schon, dass die Kinder ein eigenes Zimmer bekommen. Mobilität und Zeit sind ebenfalls wichtige Kriterien. Wir achten auch auf gesicherte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Es kann nicht sein, dass jemand vom Pflegegeld lebt.
Warum nehmen Menschen ein Pflegekind auf?
Dafür gibt es viele Gründe. Die meisten Bewerber möchten einfach für Kinder da sein, denen es nicht so gut geht, und ihnen auf Zeit ein Familienleben ermöglichen. Oft entstehen lebenslange Beziehungen, die als Bereicherung empfunden werden. Diese Bindungen können auch lange über die Jugendhilfephase hinaus in das Erwachsenenleben hinein reichen. In mehr als einem Fall habe ich erlebt, dass die Pflegeeltern ihr Pflegekind adoptiert haben, sobald es volljährig geworden ist.
Geht das vorher nicht?
Es geht schon, ist jedoch Entscheidung der Herkunftsfamilie. Ein Pflegeverhältnis ist keine Adoption. Pflegekinder bleiben rechtlich gesehen Kinder ihrer leiblichen Eltern. Diese müssen in allen wichtigen Entscheidungen einbezogen werden. Es kann auch vorkommen, dass die Kinder wieder in ihre Ursprungsfamilie zurückkehren. Zudem ist es so, dass Pflegekinder und natürlich auch die Pflegefamilien kontinuierlich vom Jugendamt begleitet werden.
Kann man ein Pflegekind wieder zurückgeben?
Wissen Sie, ich mag das Wort ,zurückgeben' nicht. Ein Kind ist schließlich kein Fahrrad. Natürlich kann es sein, dass die Belastung zu groß wird, der Förderbedarf des Kindes doch zu hoch ist oder sich massive psychische Auffälligkeiten zeigen. Manchmal wird auch ein Pflegeelternteil krank und kann die Betreuung des Kindes nicht mehr leisten. Wir versuchen aber, Pflegekindern möglichst stabile Bindungen zu ermöglichen.
Was raten Sie im Umgang mit den leiblichen Eltern?
Ich kenne eine Pflegefamilie, wo die leibliche Mutter völlig unkompliziert dazu gehört, so dass das Kind beide Frauen mit ,Mama' anspricht. Das sind natürlich die Wunschgeschichten. Bis die Eltern gut miteinander können und am selben Strick für das Wohl des Kindes gezogen wird, ist es oft ein hartes Stück Arbeit. Wir bieten da natürlich Beratung an bis dahin, dass eine pädagogische Fachkraft die Treffen begleitet.
Brauchen Pflegeeltern eine besondere Ausbildung?
Nein, das ist nicht nötig. Wir führen aber umfangreiche Gespräche mit den Bewerbern, in denen wir unterschiedliche Szenarien durchspielen. Es ist wichtig, dass Pflegeeltern wissen, was bei einem Kind passiert, wenn es einen Beziehungsabbruch hinter sich hat. Außerdem besuchen werdende Pflegeeltern ein Wochenendseminar und es gibt fortlaufend Fortbildungen. Insgesamt dauert die Vorbereitungszeit etwa ein halbes Jahr.
Das Gespräch führte Ulrike Müller.
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