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Würzburg
Pfefferspray-Einsatz gegen Fans bringt Polizist vor Gericht
Während der WM 2018 attackierte ein Ordnungshüter aus Würzburg feiernde Fußballfans in Bayreuth. Videos dokumentieren die Angriffe ohne Warnung.
Pfefferspray-Einsatz gegen Fans bringt Polizist vor Gericht       -  Vier feiernde Fußballfans soll ein Polizeibeamter aus Würzburg auf einer Kreuzung in Bayreuth bei der WM 2018 mit Pfefferspray attackiert haben. Weil dies überzogen und ohne Vorwarnung erfolgt sein soll, steht er nun wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt vor Gericht.
Foto: dpa | Vier feiernde Fußballfans soll ein Polizeibeamter aus Würzburg auf einer Kreuzung in Bayreuth bei der WM 2018 mit Pfefferspray attackiert haben.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:50 Uhr

Für einen aus Würzburg stammenden Polizisten hat sein Einsatz während der Fußball-WM 2018 gegen feiernde Fans in Bayreuth jetzt ein Nachspiel vor Gericht: Der 46-jährige Ordnungshüter soll auf einer belebten Kreuzung in Bayreuth von einem Passanten zum nächsten gelaufen sein – und sie grundlos und ohne Vorwarnung mit Pfefferspray traktiert haben.

Die Staatsanwaltschaft meint, sein Einsatz war "in keinem der vier geschilderten Fälle gerechtfertigt". Sie klagt den Polizisten der gefährlichen Körperverletzung im Amt an, der ab Dienstag vor dem Amtsgericht Bayreuth steht.

Der Beamte wohnt und arbeitet in Oberfranken. Er ist so etwas wie eine Promi-Polizist, weil er in seiner Freizeit auch in Krimiserien im Fernsehen wie "K11" und "Rosenheim-Cops" als Darsteller aufgetreten ist. Zuletzt hatte er 2017 ungewollt eine Hauptrolle als Angeklagter in einem Drogen-Prozess in Bamberg. Doch damals wurde er vom Vorwurf freigesprochen, eine Dealerin unterstützt zu haben.

"Es gab erste Notrufe"

Jetzt geht es um sein Verhalten bei einem Polizeieinsatz gegen Fans russischer Herkunft, die in der Innenstadt von Bayreuth am 1. Juli 2018 den Einzug des WM-Gastgebers ins Viertelfinale gefeiert haben. Kurz nach dem Spiel fuhren sie mit wehenden Fahnen durch Bayreuth, legten eine Kreuzung mitten in der Innenstadt lahm. "Es gab erste Notrufe", sagte damals ein Sprecher der Stadt Bayreuth.

Drei Streifenwagen fuhren zu der Kreuzung. Als der erste eintraf, sollen Fans ihn umringt haben, einer "aggressiv" gegen den Spiegel eines Polizeifahrzeugs getreten haben, berichteten damals lokale Medien. Die Beamten fesselten dem offensichtlich betrunkenen Mann die Hände, setzten ihn ins Auto. Später wurde er seinen Angehörigen übergeben, der Spiegel soll nicht kaputt gegangen sein.

Ein weiterer Mann stand Fahne schwenkend mitten in der belebten Kreuzung. Er wurde von einer Polizistin in Richtung Gehsteig geschickt. Er machte sich breitbeinig auf den Weg, nicht allzu eilig, schwenkte weiter seine Fahne, wie ein Reporter des "Nordbayerischen Kuriers" damals beobachtete. "Plötzlich kam von hinten ein Polizist und hat gesprüht", sagt der namentlich bekannte Passant. "Ohne Grund gesprüht."

Sprühattacke auf Videos

Von dem Vorfall gibt es Videos von Passanten auf der Internetplattform Youtube. Darauf ist zu sehen, wie ein Polizist mit Sonnenbrille nacheinander ohne Eile auf die feiernden Fans zu läuft, die lediglich Fahnen schwenken und singen. Dann sprüht er ihnen von hinten Pfefferspray ins Gesicht. Eine Bedrohung für den Polizisten oder andere ist nicht zu erkennen, auch keine Vorwarnung für die Attackierten. Ein Autofahrer steigt eigens aus, um einem der Opfer mit einer Wasserflasche zu helfen, sich die Augen zu reinigen.

Dieses Video der Internetseite reporter-24.com, die vom "Nordbayerischer Kurier" betrieben wird, zeigt den Pfefferspray-Einsatz:

Anzeige für den Anbieter YouTube über den Consent-Anbieter verweigert

Das Landeskriminalamt wurde mit Ermittlungen beauftragt. "Der Beamte wird sich erklären müssen", sagte der stellvertretende Dienststellenleiter später. Ob Polizisten "unmittelbaren Zwang", also etwa Pfefferspray oder Schlagstock einsetzen dürfen, regelt das Polizei-Aufgabengesetz ab Artikel 77. Pfefferspray gilt als "Hilfsmittel der körperlichen Gewalt". Im Gesetz steht: "Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen." Nicht angedroht werden muss die Maßnahme, wenn "die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist".

Der Verteidiger des angeklagten Würzburgers ist zuversichtlich, dass der Prozess Beweise dafür liefert, dass der Pfefferspray-Einsatz des Polizisten zulässig war. Ansonsten drohen seinem Mandanten auch dienstrechtliche Konsequenzen.

 
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    wie auf dem video zu sehen ist, haben die russischen fans förmlich nach der pfefferspraybehandlung gebettelt. wäre das in russland passiert, hätte eine hundertschaft die fans einkassiert und ins gefängnis gebracht.
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