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Ochsenfurt
Ochsenfurt: Nach 40 Jahren endlich neue Friedhofssatzungen
Die Regelungen für die Benutzung der Friedhöfe wie auch die Gebühren sollten auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Nun gibt es zwei grundlegende Änderungen.
Nach 40 Jahren hat die Stadt nun zwei neue Satzungen für die Ochsenfurter Friedhöfe erlassen (Archivfoto).
Foto: Gerhard Meißner | Nach 40 Jahren hat die Stadt nun zwei neue Satzungen für die Ochsenfurter Friedhöfe erlassen (Archivfoto).
Claudia Schuhmann
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:03 Uhr

Stolze 40 Jahre hatte die bis Ende 2021 in Ochsenfurt geltende Friedhofsgebührensatzung zuletzt auf dem Buckel. Jetzt beschloss der Stadtrat eine neue Fassung dieser Satzung, sowie auch der kaum jüngeren Benutzungssatzungsatzung für sämtliche Ochsenfurter Friedhöfe.

Zwei grundlegende Änderungen haben sich Verwaltungsleiter Wolfgang Duscher zufolge bei der Benutzungssatzung ergeben: Zum einen wurden die Vorschriften für auf den Friedhöfen tätige Dienstleister wie etwa Steinmetze im Detail geregelt. Vor allem für die Bürgerinnen und Bürger von praktischer Bedeutung dürfte jedoch die nun deutlich vereinfachte Regelung der Ruhezeiten sein.

Besonderheit auf dem Ochsenfurter Friedhof

Die bislang geltende Satzung hatte eine Vielzahl möglicher Ruhezeiten enthalten, die sich je nach Art des Grabes zwischen 18 und 30 Jahren bewegten. Die neue Satzung sieht grundsätzlich eine Ruhezeit von 20 Jahren für Erdgräber vor, bei Gräbern von kleinen Kindern sind es 15 Jahre. Urnengräber haben eine Ruhezeit von zehn Jahren.

Allerdings gibt es auf dem Ochsenfurter Friedhof eine Besonderheit zu beachten. Dort ist ein Bereich bekannt, in dem aufgrund der Bodenbeschaffenheit Leichen sehr viel langsamer verwesen als unter normalen Bedingungen: Es entstehen sogenannte Wachsleichen.

50 Jahre Ruhezeit nur in einem bestimmten Bereich

Für diesen Bereich wurde deshalb in der neuen Satzung eine Ruhezeit von 50 Jahren festgelegt, um sichergehen zu können, dass sich die dort Bestatteten in dieser Zeit auch zersetzen können. Das bedeutet, dass das Grab 50 Jahre lang nicht neu belegt werden kann. Davon unabhängig ist in diesem Fall die Nutzungszeit, also der Zeitrahmen, in dem eine bestimmte Person ein Grab etwa für einen Angehörigen nutzen darf. Laut Satzung sind das, analog zur Ruhezeit, grundsätzlich 20 Jahre für Erdgräber, 15 Jahre für Kindergräber und zehn Jahre für Urnengräber.

In dem speziellen Bereich mit der 50-jährigen Ruhezeit müsse aber ebenfalls nur für die reguläre Nutzungszeit von 20 Jahren bezahlt werden, sagte Wolfgang Duscher. Nach wie vor können alle Nutzungsberechtigten, sofern sie das wollen und auf dem Friedhof genügend anderweitige Kapazitäten vorhanden sind, die Nutzungsdauer auch verlängern.

Vereinfacht wurde außerdem die Berechnung der Gebühren für die Gräber. In der früheren Satzung variierten diese je nach Breite der Gräber in Zehn-Zentimeter-Schritten, jetzt wird unabhängig von der Breite nur noch zwischen Einzel-und Doppelgräbern sowie Kinder- und Urnengräbern unterschieden.

Regelmäßige Anpassungen sind geplant

Ausgangspunkt sei bei der Ausarbeitung der neuen Satzungen die Ermittlung sämtlicher Kosten gewesen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Friedhöfe entstehen, sagte Wolfgang Duscher. Gemeinsam mit dem bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) habe die Gemeinde die Satzungen auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Künftig, ergänzte Bürgermeister Peter Juks (UWG) solle mit entsprechenden Anpassungen nicht mehr so lange gewartet werden, um die Satzungen immer auf einem aktuellen Stand zu halten. Dass die Erarbeitung der neuen Fassungen annähernd vier Jahre gedauert habe, sei unter anderem einigen personellen Veränderungen in der Verwaltung geschuldet gewesen, erklärte Juks auf eine entsprechende Frage von Britte Huber (Bündnis 90/Die Grünen). Er nehme das auf seine Kappe.

Insgesamt zufrieden mit der neuen Friedhofsbenutzungs- sowie der Gebührensatzung zeigten sich die Sprecher der Stadtratsfraktionen. Wolfgang Karl (CSU) hält die Differenzierung der einzelnen Gebühren für gelungen. Auch die UWG trug den Beschluss mit, ebenso wie die SPD. Für Ingrid Stryjski ist das Thema eine Herzensangelegenheit. Sie merkte dazu jedoch auch an, dass der Ochsenfurter Friedhof oberhalb der Aussegnungshalle in seiner Optik verbesserungswürdig sei.

 
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