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Würzburg
Neuer Fall von Tierleid: Bauer ließ Schweine verhungern
Das Landratsamt Würzburg verbot einem Landwirt die Schweinehaltung wegen massiver Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Dagegen hatte der Bauer geklagt – ohne Erfolg.
Wieder hat ein Landwirt aus dem Landkreis Würzburg bei der Schweinezucht massiv gegen tierschutzrechtliche Auflagen verstoßen (Symbolbild).
Foto: Friso Gentsch, dpa | Wieder hat ein Landwirt aus dem Landkreis Würzburg bei der Schweinezucht massiv gegen tierschutzrechtliche Auflagen verstoßen (Symbolbild).
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:03 Uhr

Auch der Gang vor das Verwaltungsgericht half einem Landwirt aus dem Landkreis Würzburg nicht. Seine Klage wurde abgewiesen. Mit Schweinehaltung, auf die er sich vor Jahrzehnten spezialisiert hatte, ist es endgültig vorbei. Wie zuvor vom Landratsamt Würzburg angeordnet, muss er, um Tieren weiteres Leiden zu ersparen, den Bestand mit bis zu 300 Schweinen auflösen. Untersagt wurde ihm darüber hinaus auch das Halten und Betreuen von Schweinen für den Fall, dass er seinen Hof, wie angekündigt, in den nächsten zwei Jahren an den Bruder übergeben werde. Dann hätte er, so sein Angebot, nur noch mit Füttern und Ausmisten zu tun.

Der Sachverhalt ist zwar nicht mit dem aus der Nähe von Gelchsheim zu vergleichen, wo im Jahr 2018 über 2000 Schweine über einen längeren Zeitraum hinweg qualvoll verendet waren, doch wurden "hochgradige Verstöße" festgestellt, wie die Kontrolleure berichtetet. Denn bereits seit 2017 hatte das Veterinäramt diesen Betrieb im Fokus, hat immer wieder kontrolliert, Mängel dokumentiert und in der Hoffnung auf Besserung Zwangsgelder verhängt. Die wurden zwar bezahlt – doch geändert hat sich nichts.

Schweine standen rund um die Uhr im Dunkeln

Tierschutzrechtlichen Bestimmungen habe die Schweinehaltung auf dem Hof zu einem großen Teil nicht entsprochen, berichten die Kontrolleure, eklatante Verstöße bis zum Verhungern der Tiere sind in den Gerichtsakten aufgelistet: Schweine standen zum Teil rund um die Uhr im Dunkeln, in Bereichen des landwirtschaftlichen Anwesens, die den Kontrolleuren zunächst verheimlicht worden waren. Schweine in Kastenhaltung konnten nur aufstehen oder sich legen, die Beschäftigung mit einem Haufen Stroh haben sie nicht erlebt, und immer wieder fehlte Wasser. "Hochgradig reduziert sei der hygienische Zustand" an einer Stelle im Stall  gewesen, die Luftverhältnisse aufgrund von Schimmel schlecht und die Leute vom Veterinäramt hatten den Eindruck, dass trotz der zahlreichen Kontrollen und Hinweise auf Mängel beim Züchter kein Verständnis für die Bedürfnisse der Tiere zu erkennen war.

Vor Gericht hat der Kläger bestritten, dass verhungernde oder verhungerte Schweine, wie vom Landratsamt behauptet, jemals in seinem Stall standen und sein Verteidiger versuchte das, erkennbar mehr auftragsgemäß als überzeugend,  zu belegen: Über 40 Jahre lang seien Kunden des Landwirts mit der Qualität seiner Schweine zufrieden gewesen. Der Umgang mit der Behörde habe seinen Mandanten überfordert: Manches, was ihm angekreidet wurde, sei auf die veraltete Struktur des Hofes zurückzuführen. Der Landwirt sei der Meinung, dass er alles getan habe, was die Behörde von ihm verlangte. Mittlerweile hätten jedenfalls ein innerer Lernprozess und eine Einsicht bei ihm stattgefunden, soweit es um Grundbedürfnisse der Schweine geht. Mit dem Verbot der Schweinehaltung würde dem darauf spezialisierten Landwirt die Lebensgrundlage genommen, die Anordnung des Landratsamtes gehe zu weit.

Der Landwirt verharmloste sein Verhalten

Dass der Landwirt inzwischen sensibler auf Tierschutz-Forderungen reagiert, haben die Kontrolleure vom Landratsamt bestritten und dass es für den Landwirt ums wirtschaftliche Überleben geht, haben die Richter zurechtgerückt. Der Umstand, dass der Kläger seinen Lebensunterhalt bisher mit Schweinehaltung erzielte und infolge des Verbots möglicherweise sozialhilfebedürftig zu werden droht, könne nicht zu geringeren Anforderungen beim Tierschutz führen.

Ohne dem Landwirt die Schweinehaltung zu untersagen, sei eine Fortsetzung der "Leidensgeschichte der Schweine" nicht zu verhindern, so das Gericht. Bis heute habe der Kläger nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um tierschutzrechtliche Missstände nachhaltig zu beseitigen, nicht einmal ansatzweise sei zu erwarten, dass sich auf dem Hof etwas zu Gunsten des Tierwohls ändern werde. Vielmehr habe der Landwirt auch vor Gericht sein Verhalten bagatellisiert und verharmlost. Und für die Schweine würde sich auch nichts ändern, wenn wie angekündigt, innerhalb der nächsten zwei Jahre der Bruder den Betrieb übernehme. Denn auch dieser habe, so steht es in den Akten, "völliges Unverständnis" gezeigt für die Forderungen des Landratsamtes in Sachen Tierschutz.

 
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  • J. W.
    Sehr gut, aber ein Tropfen auf den heißen Stein. Mich würden mehr Zahlen zu den Kontrollen interessieren. Zum Beispiel: wie viele Kontrolleure hat denn das Veterinäramt? Für wieviele Betriebe? Etc. Ich habe immer wieder das Gefühl, dass die Regelungen schon ausreichend sein könnten, wenn wie hier das Gericht auch entsprechend verurteilt. Aber gibt es überhaupt genug Kontrollen?
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  • C. G.
    Danke, endlich mal ein konsequentes, unverwässertes Urteil in puncto Tierschutz! Lasst euch nicht verarschen, gut gemacht!
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Warum muß man so mit unseren Tieren umgehen ? Ich verstehe das nicht es muß doch ein wennig Respekt geben Ich wünsche jeden Menschen so eine behandlung in der Hölle damit sie endlich mal aufwachen.
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  • S. K.
    eschreckend - was läuft eigentlich falsch in unserer Gesellschaft...?
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  • M. B.
    Ganz einfach,dass Fleisch soll ja nicht`s kosten. Und es wächst ja auf den Bäumen. Der Verbraucher hat es in der Hand. Wir haben das Glück hier in der nähe einen Landwirt zu haben der seine Schweine frei draußen hält und auch vor Ort schlachtet. Da kaufen wir unser Schweinefleisch.
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  • R. A.
    Das ist doch Schmarrn . Wenn’s so wäre, sind dann diejenigen Erzeuger die sich dran halten, gutgläubige Idioten?
    Eher nicht, das sind die wahren Helden des Berufsstandes und zeigen den anderen, dass es auf der einen Seite machbar ist und bezahlbar.
    Dieser verurteilte Tierquaeler soll dann halt zum Sozialamt gehen und seinen Antrag stellen.dann wird man sehen, ob er was bekommt oder ob seine Subventionen doch für ein Auskommen reichen. So manche Bauern sind auch volksprachlich Bauernfuenfer. Das hat seinen Grund, auch wenn es hier eventuell gegen die Netiquette geht, was aber nichts damit zu tun hat. falls dem hier vor Gericht gestellten und zurecht verurteilten der Weitblick fehlt, dann bekommt er es nun gezeigt. Punkt und aus. Er hatte seine Chancen und hat alle nicht genutzt. Da gibts eigentlich keine zweite Meinung
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