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Würzburg
Neue Missbrauchsvorwürfe im Bistum Würzburg
Binnen eines Jahres sind die Missbrauchsbeauftragten der Diözese Würzburg sieben neuen Vorwürfen zu Kindesmissbrauchs oder Grenzüberschreitungen nachgegangen.
Foto: Ivana Biscan | Binnen eines Jahres sind die Missbrauchsbeauftragten der Diözese Würzburg sieben neuen Vorwürfen zu Kindesmissbrauchs oder Grenzüberschreitungen nachgegangen.
dpa
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Binnen eines Jahres sind die Missbrauchsbeauftragten der Diözese Würzburg sieben neuen Vorwürfen zu Kindesmissbrauchs oder Grenzüberschreitungen nachgegangen. Vier Priester des Bistums werden des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt, wie die Diözese am Mittwoch mitteilte. Zwei der Verdächtigen seien bereits tot, einer seiner Arbeit entbunden.

Gegen einen vierten Priester ließ sich der Verdacht nicht erhärten. Kirchliche und polizeilichen Vorermittlungen hätten keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben, teilte die Missbrauchsbeauftragte Sandrina Altenhöner mit. «Deshalb wurden seitens der Diözese keine Maßnahmen gegen den Beschuldigten veranlasst.»

Zudem steht ein kirchlicher Laienmitarbeiter unter Missbrauchsverdacht. Hinzu kommen zwei Vorwürfe wegen Grenzüberschreitungen eines weiteren Priesters und eines sonstigen Mitarbeiters. Die Anschuldigungen wurden den Missbrauchsbeauftragten zwischen September 2019 und September 2020 gemeldet.

Das Bistum sieht sich seit Jahren mit Missbrauchsfällen konfrontiert - wie auch andere Diözesen. Die mutmaßlichen Taten liegen zumeist Jahrzehnte zurück. «Die meisten Fälle sind strafrechtlich verjährt», sagte Altenhöner über die seit September 2019 gemeldeten Übergriffe.

Vor Gericht stand heuer bereits ein Priester, der sich an einer Ministrantin vergangen haben soll. Das Amtsgericht Bad Kissingen verurteilte den 43-Jährigen im August zu einem Jahr und vier Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem sollte der Mann 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die Verteidigung legte Rechtsmittel ein. Nun muss das Landgericht Schweinfurt den Fall voraussichtlich neu verhandeln.

Die Missbrauchsbeauftragten erreichten im genannten Zeitraum zudem fünf Anträge von mutmaßlichen Opfern sexuellen Missbrauchs auf sogenannte Anerkennungsleistung. In vier Fällen sei Geld gezahlt worden - zwischen 1000 und 7000 Euro - insgesamt 15 000 Euro. Über den fünften Antrag sei noch nicht entschieden.

 
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  • H. S.
    Es fällt doch auf, dass nur solche Fälle publiziert werden, die lange her und evt. verjährt, die Priester vielleicht in Rente oder schon tot sind. Hat sich in den letzten 20-30 Jahren wirklich nichts mehr ereignet? Es wäre sehr schön, aber ich kann es nicht glauben.
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  • J. F.
    Wann stehen die ersten Bischöfe und Personalreferenten vor Gericht, die durch ihr Vertuschen, Wegschauen und Leugnen den Verbrechen an den ihnen anvertrauten Kindern Vorschub geleistet haben?
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  • M. D.
    Eine Kirche, die von Anfang an auf falschen Wegen gewandelt ist, weil sie sich mit heidnischen Praktiken vermischt hat. Eine Kirche die das Zölibat vorschreibt, folgt verführerischen Geistern und folgt dämonischen Lehren, nachzulesen in 1.Tim. 4
    Trotzdem wird diese Kirche noch von Politikern und auch der Presse hofiert, weil sie in der Welt Freunde sind.
    Lieber Gruß Martin Dobat
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  • A. R.
    Dieser Verein sollte sich einfach nur noch schämen! Treten u spielen sich als die Gutmenschen auf, wollen uns vorschreiben wie wir zu leben, zu glauben haben....ich kann gar nicht mehr so viel essen wie ich ko.....muss!
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  • R. S.
    Sie kennen aber schon den Unterschied von Missbrauch und Vergewaltigung, oder?
    Womit ich das natürlich nicht gutheißen will.
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  • R. B.
    "Vor Gericht stand heuer bereits ein Priester, der sich an einer Ministrantin vergangen haben soll. Das Amtsgericht Bad Kissingen verurteilte den 43-Jährigen im August zu einem Jahr und vier Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem sollte der Mann 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen". Das Wohlergehen unserer Kinder ist in Deutschland also 1200 Euro wert. Derartige Urteile sind nicht im Namen des Volkes. Unsere Rechtsprechung ist in weiten Teilen nicht mehr mit den Wertevorstellungen dieser Gesellschaft kompatibel und daher stark überholungsbedürftig.
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