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Würzburg
Nachhaltige Mobilitätsangebote sollen Stellplätze ersetzen
Die Stadträte diskutierten Möglichkeiten zur Reduzierung von Parkplätzen bei neuen Wohnbauprojekten. Eine Voraussetzung ist eine ÖPNV-Anbindung, doch das genügt nicht.
Eine ÖPNV-Anbindung in der Nähe ist eine mehrerer Voraussetzungen, um bei neuen Wohnbauprojekten weniger Pkw-Stellplätze nachweisen zu müssen. 
Foto: Thomas Obermeier | Eine ÖPNV-Anbindung in der Nähe ist eine mehrerer Voraussetzungen, um bei neuen Wohnbauprojekten weniger Pkw-Stellplätze nachweisen zu müssen. 
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:29 Uhr

Weniger Autos in der Stadt, das ist eins der wichtigsten Ziele auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität im Rahmen des vom Stadtrat beschlossenen Green-City-Plans, der offiziell neuerdings "Sauber Mobil" heißt. Im Rahmen des Konzepts will die Stadtverwaltung Bauherren von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen künftig weniger Pkw-Stellplätze als bisher abverlangen, wenn sie ein tragfähiges Mobilitätskonzept mit ÖPNV-Anbindung, Carsharing und Fahrrad-Abstellanlagen nachweisen können.

Umweltreferent Wolfgang Kleiner präsentierte jüngst im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss (PUMA) eine Verwaltungsrichtlinie, die entsprechende Abweichungen von der städtischen Stellplatzsatzung zulassen würde. Darin ist bisher geregelt, dass Bauherren pro Wohnung je nach Größe einen bis zwei Pkw-Stellplätze bauen müssen. Auch bisher sind schon Abweichungen möglich: Wenn der Bau einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen zum Beispiel aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, muss der Investor pro nicht gebautem Platz zwischen 5000 und 10 000 Euro Stellplatzablöse an die Stadtkasse bezahlen.

ÖPNV-Haltestelle, Carsharing und Rad-Abstellplätze 

Künftig sollen auch kostenlose Abweichungen vom üblichen Stellplatzbedarf unter genau festgelegten Voraussetzungen möglich sein: Nämlich dann, "wenn uns vom Bauherrn nachhaltige Mobilitätskonzepte nachgewiesen werden", erläuterte Kleiner. Dazu gehört zunächst einmal die Forderung nach einer "mindestens ausreichenden" ÖPNV-Anbindung der Wohnungen: Mindestvoraussetzung ist eine Bus- oder Straßenbahnhaltestelle, die an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr mindestens alle 15 Minuten bedient wird, in höchstens 300 Metern Entfernung von den Wohnungen.

Das Mobilitätskonzept des Investors muss nach der vorgelegten Fassung der Richtlinie außerdem ein "umfassendes und einfach zu nutzendes Carsharing-Angebot" für alle Mieter vorsehen. Die Nutzung von Fahr- und Lastenrädern soll durch die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von einfach zugänglichen, witterungsgeschützten und verschließbaren Rad-Abstellplätzen durch den Bauherrn gefördert werden. Als dritter Baustein ist ein Informationssystem für die Mieter und  Mobilitätsmanagement - zum Beispiel durch das Angebot von vergünstigten ÖPNV-Mietertickets oder eine Kooperation mit Taxiunternehmen - gefordert.

Überarbeiteter Entwurf soll Anfang April vorliegen  

Erfüllt ein Bauherr alle Voraussetzungen, dann kann die von der städtischen Satzung geforderte Anzahl der Pkw-Stellplätze um bis zu 40 Prozent reduziert werden. Gelten soll das Angebot nur für neue Anlagen mit mindestens 20 Wohnungen - das war einer der Kritikpunkte der Stadträte im PUMA. Entstanden ist die Richtlinie, die zunächst zwei Jahre lang getestet werden soll, aufgrund der Erfahrungen mit Modellprojekten im neuen Stadtteil Hubland, so Kleiner: "Es soll eine klare Regelung mit gleichen Maßstäben für alle Bauherren sein."

Dem Ausschuss gefiel der Grundgedanke, die Weiterverfolgung wurde einstimmig befürwortet. Vor einer endgültigen Entscheidung durch den Gesamtstadtrat muss die Verwaltung aber noch weiter an den Details arbeiten. Im PUMA am 2. April soll der geänderte Entwurf der Richtlinie zur erneuten Beratung vorliegen.

 
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Was nachhaltige Mobilität angeht, sollte die Stadt jetzt mal beim Neubau der Straba-Linie 6 ins Hubland "in die Puschen kommen".

    Das ist ja schon mehr als ein Trauerspiel.

    traurig traurig traurig traurig traurig
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  • Arcus
    im Grundatz ist dem zuzustimmen. Die Begrenzung auf Wohnungen größer 20 Einheiten, sollte nochmal überdacht werden. Da kann man m.M. nach mutiger sein.
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