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RANDERSACKER
Nach Suspendierung des Bürgermeisters: Wie soll es weitergehen?
Traudl Baumeister
Traudl Baumeister
 |  aktualisiert: 22.06.2022 09:31 Uhr

Dass ein Bürgermeister plötzlich länger ausfällt, das kommt nicht häufig vor. Im Markt Randersacker ist genau das mit der vorläufigen Amtsenthebung von Bürgermeister Dietmar Vogel (UWG) durch die Landesanwaltschaft jetzt aber geschehen.

Der Grund: Vogel hatte sich als Bürgermeister für die Jahre 2012 und 2013 Jahresurlaub, den er nicht genommen hatte, widerrechtlich auszahlen lassen. Im Landkreis gab es laut Juliane Selsam, Geschäftsbereichsleiterin Kommunales, „so weit wir das nachprüfen konnten, noch kein Disziplinarverfahren, in dem eine vorläufige Dienstenthebung verfügt wurde.“ Eine neue Situation also auch für die übergeordnete Behörde.

Monika Kirschbaum (SPD) ist erste Stellvertreterin Vogels. Gerade mal ein Jahr als ehrenamtliche zweite Bürgermeisterin im Amt, hat sie jetzt alle Hände voll zu tun, um zu meistern, was da auf sie einströmt. Sie hat handfeste Probleme zu lösen: Wie beispielsweise, dass sie bei ihrem Arbeitgeber eine langfristige Beurlaubung oder Arbeitsbefreiung beantragen müsste. Denn bis eine endgültige Entscheidung über Vogels Zukunft als Bürgermeister gefallen ist, können gut und gerne ein bis zwei Jahre ins Land gehen.

Der zweite Bürgermeisterstellvertreter, Oliver Liedtke, erklärt hierzu: „Nun lässt die Landesanwaltschaft das dienstrechtliche Verfahren ruhen und wartet auf die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls auf ein Strafurteil. Erst dann wird die Landesanwaltschaft wieder tätig. Bis dahin wird Bürgermeister Dietmar Vogel vertreten.“

Dabei ist noch etwas völlige unklar: Wie die (oder der) Stellvertreter entlohnt wird, wenn er den Vollzeitjob eines hauptamtlichen Bürgermeisters übernimmt. Beschlossen hat die Gemeinde beim Amtsantritt der ehrenamtlichen Bürgermeistervertreter Aufwandspauschalen: 216 Euro monatlich für Kirschbaum, 142 Euro für Liedtke. Und ansonsten zusätzlich 25 Euro pro Tag, wenn sie während einer Vertretung ihr übliches Arbeitnehmergehalt weiter beziehen. Als Selbstständige könnten 15 Euro pro Stunde abrechnen, maximal 100 Euro am Tag. Das mag für wenige Wochen Urlaubsvertretung angemessen sein. Aber genügt es für ein möglicherweise jahrelanges Einspringen in einem Vollzeitjob? Und: Niemand wird ein bis zwei Jahre Gehalt von seinem Arbeitgeber weiter beziehen, ohne zu arbeiten. Natürlich kann der Gemeinderat neue Pauschalen beschließen. Das hieße aber auch, Randersacker müsste diese Besoldung zusätzlich zum Gehalt des suspendierten Bürgermeisters zahlen.

Auch innerhalb der Verwaltung gibt es Abläufe zu regeln und umzuorganisieren. Da sind zum Beispiel die Hochzeiten. Neben Kirschbaum und Vogel gibt es noch eine weitere Standesbeamtin, allerdings nur in Teilzeit. Wer soll und kann also künftig anstehende Hochzeiten übernehmen? Ein lösbares Problem – aber nur eines von vielen, die Kirschbaum und die Gemeindeverwaltung nun bewältigen müssen. Ganz abgesehen davon, dass die Ersatz-Bürgermeisterin, bislang halbtags arbeitet, jetzt rund um die Uhr ran muss – und das ohne sich freiwillig dafür entschieden zu haben .

Ein Lichtblick am Horizont sind Hilfsangebote, die Kirschbaum bekommt. Wie etwa vom Landratsamt: „Wie Frau Kirschbaum die Geschäfte als zweite Bürgermeisterin wahrnehmen wird, werden wir mit ihr besprechen und sie entsprechend beratend unterstützend“, sagt Selsam. Auch Bürgermeister Stefan Wolfshörndl (SPD) aus dem benachbarten Gerbrunn sicherte ihr Hilfe zu. Sie könne auch weiterhin auf die traditionell gute Zusammenarbeit der beiden Kommunen bauen. Beispielsweise bei Engpässen im Standesamt.

Ab der zweiten Juniwoche hat Kirschbaum erst einmal Pause. Dann springt der zweite Stellvertreter Oliver Lietdke ein. Als Vorsitzender der Lindelbacher Liste versichert er, dass die Arbeit im Rathaus während Vogels Suspendierung professionell und ohne Schwierigkeiten ablaufen werde. Er bittet, „alle um einen fairen Umgang mit Herrn Vogel und vor allem einen respektvollen Umgang mit seiner Familie“.

Für die UWG schreibt Michael Rost: „Für die Gemeinde stehen verschiedene wichtige Entscheidungen in komplexen Fragen an. Die für uns völlig unerwartete Nachricht von der sofortigen vorläufigen Suspendierung von Herrn Vogel, ohne die Möglichkeit der Vorbereitung seitens der Betroffenen und der Gemeinde, war sicherlich keine glückliche Entscheidung.“ Weniger überrascht zeigt sich hingegen Matthias Henneberger, Fraktionssprecher der ÖDP: „Nach den uns bekannten Informationen war dieser Schritt zu erwarten. Wir hoffen auf eine möglichst zeitnahe Aufarbeitung, zum Wohle Randersackers, da eine jahrelange Hängepartie für Niemanden von Interesse sein kann.“

„In vergleichbaren Fällen hat der Bürgermeister meist durch Rücktritt die Konsequenzen gezogen und damit sich und die Gemeinde vor weiterem Imageschaden bewahrt“, teilte Bruno Schmitt, stellvertretender CSU-Fraktionssprecher mit.

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  • G. R.
    Liebe Redaktion,
    wieso verschwindet der Artikel zuerst von der ersten Seite und jetzt auch aus WÜ Land?????
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  • L. M.
    Hallo Smutje,

    der Artikel ist nicht verschwunden, er steht nur weiter hinten, weil aktueller Artikel nachkommen - und zwar nicht im Ordner Würzburg Land, sondern in unseren Topnews, unseren wichtigstens Neuigkeiten.
    Von der Startseite verschwindet der Artikel nach einiger Zeit auch wieder, weil wir stets bemüht sind, die Seite so aktuell wie möglich zu halten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Lara Meißner, Redaktion Digitale Medien
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  • G. R.
    Wie hat sich die Verwaltung in diesem Fall verhalten? Da müssen doch Geschäftsleitung und weitere Mitarbeiter eingebunden gewesen sein? Wer hat die Auszahlungsanordnungen sachlich und rechnerisch als richtig festgestellt???

    Fragen über Fragen, dazu liest man allerdings nichts.... traurig
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    Ob die Verwaltung dem Bürgermeister ein Geschenk machen wollte, ob sie geschlafen hat, oder ob Sie sich (berechtigt oder unberechtigt) unter Druck gesetzt fühlte: genau das muss die Staatsanwaltschaft klären!!!
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    Sie fragen berechtigterweise: „Wie hat sich die Verwaltung in diesem Fall verhalten? Wer hat die Auszahlungsanordnungen sachlich und rechnerisch als richtig festgestellt?“.
    Genau diese Fragen könnte der Bürgermeister doch ganz locker beantworten!!! Er müsste nur der Gemeinde mitteilen, wie die – lt. Landratsamt, Staatsanwaltschaft und Landesanwaltschaft – rechtswidrige Überweisung der 19.500 € gelaufen ist.
    Warum tut er das nicht und schweigt so beharrlich??? Dann wäre die Sache doch schnell vom Tisch!!! Hat er das etwas zu verheimlichen?
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  • M. D.
    ...nicht wahr Herr Schmitt, Rücktritt haben Sie sicher Ihren Pareifreunden von der "C"-Partei ua. Herrn Eck auch geraten, nachdem diese damals bestens ihre Verwandtschaft bedient haben. Nur sind die noch größtenteils im Amt. Die CSU-Stammmutter hat ihren Mantel ausgebreitet .Ich habe ja Verständnis, dass man auf Vogels Abgang wartet. Man will ins Rathaus lörnern. Wahrscheinlich denkt man schon an die Wahlplakate und hat sich schon mal erkundigt, was man mit A 15 verdienen kann. So wenigstens die Gerüchte! Unbestritten hat Herr Vogel Mist gebaut aber darüber soll die Staatsanwaltschaft aber nicht unbedingt die CSU von Randersacker entscheiden. Allerdings hätte man sich seitens der UWG von Randersacker etwas bessere Beratung für Vogel und Unterstützung gewünscht, aber offensichtlich war man dort eingeROSTet.
    Die Sache liegt nun in richterlichen Händen und hier wird dann auch richtig entschieden, man braucht die CSU von Randersacker dazu bestimmt nicht.
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    Rost (UWG): „ ... Die für uns völlig unerwartete Nachricht ..“
    Henneberger (ÖDP): „Nach den uns bekannten Informationen war dieser Schritt zu erwarten“. Für die einen erwarter, für die anderen völlig unerwartet?
    Wäre gut gewesen, wenn Herr Rost sich vielleicht einfach mal informiert hätte. Entweder hat er keinen Zugang zu Informationen, oder hat die Fakten einfach verdrängt. Alternativ hätte er zumindest den Sachverstand von Herrn Henneberger anzapfen könne. Dann wäre die Gemeinde besser auf die (bei der Schwere des Vergehens des BM vorherzusehende) jetzige Situation vorbereitet gewesen.
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    Herr Vogel hat eben nicht nur „Mist gebaut“ - er hat als vereidigter Amtsträger widerrechtlich die Übertragung von 19.500 € aus öffentlichen Geldern auf sein privates Konto angeordnet. Da dies willentlich (und nicht versehentlich) geschehen ist, handelt es sich um einen Straftatbestand. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, inwieweit dies vorsätzlich geschehen ist, um die Schwere der Schuld und damit das Strafmaß festzustellen. Offensichtlich wird dort die Schwerer der Schuld so eingeschätzt, dass die Suspendierung durch die Landesanwaltschaft ausgesprochen wurde.
    Zudem möchte Ihnen mitteilen, dass der Stil Ihrer Beiträge sowie die persönlichen Angriffe nicht dem Niveau des Mainpost-Forums entsprechen. Mit solch unsachlichen Beiträgen disqualifizieren Sie sich selber.
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    Seltsam nur wie Ruhig und Gelassen die Bürger von Randersacker diese Situation hinnehmen.Ist es vielleicht das schlechte Gewissen gerade diesen Vogel nocheinmal eine Amtsperiode geschenkt zu haben?
    Dennoch,der Anstand verlangt es niemanden Vorzuveurteilen oder zu Verunglimpflichen.Herr Dietmar Vogel weiß sehr wohl am besten was er in dieser Angelegenheit und auch in anderen Situationen falsch gemacht und nicht Korrekt gehandelt hat.Sowie sich die jetzige Lage gestaltet gibt es eigentlich nur eine richtige Konsequez,den Schaden für Randersacker möglichst gering halten und ein einigermaßen
    ehrenswerter Rücktritt.Das Bürgermeisteramt sollte ein Ehrenamt für das Gemeinwohl mit angemessener Vergütung sein und nicht zur Persöhnlichen Berreicherung dienen.
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    Sie schreiben, der Anstand würde es verlangen,"niemanden Vorzuverurteilen".
    Sie fordern aber den Rücktritt.
    Ich denke man sollte erst mal abwarten, was die mit dem Fall befassten Behörden entscheiden. Dann wird sich's doch zeigen, wie schwerwiegend der Fehltritt war. Ich bin kein Beamter, aber auch ich weiß, dass das Disziplinarrecht eine Vielfalt von Abstrafungen kennt, bzw. bietet.
    Warten wir's doch erst mal ab.
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  • M. R.
    Sie haben Recht! Erst jemanden nicht vorzuverurteilen zu wollen und dann noch den Rücktritt fordern, sind zwei verschiedene paar Stiefel.
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    Ich persöhnlich habe hier gar nichts gefordert und zu fordern.Über diesen Fall werden die Instanzen so oder so entscheiden.Nocheinmal auch für Sie,ich sehe das Bürgermeisteramt als Ehrenamt und nicht als einen x-beliebigen Job der gut honoriert wird.Das Wort Ehre das damit verbunden ist, hat aber offentsichtlich weder in der kleinen noch in der großen Politik einen besonderen Stellenwert,was durch zahlreiche Vorgänge belegt werden kann.
    Allerdings gibt es auch,wenn auch auf wenige Ausnahmen beschränkt Beispiele von Männern und Frauen die in ähnlichen Situationen Rückrat bewiesen und von sich aus die Konsequenzen zogen.Nichts anderes wollte ich damit ausdrücken.Was hier der einzelne herausintepretiert ist dessen Sache.
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