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Standpunkt: Das war kein Kavaliersdelikt
Traudl Baumeister
Traudl Baumeister
 |  aktualisiert: 21.05.2015 18:56 Uhr

Bürgermeister Dietmar Vogel hat als vereidigter Wahlbeamter mehr Geld aus der Gemeindekasse genommen als ihm zusteht. Geld als Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage. Das Problem dabei: Geld statt Urlaub, das sieht das Beamtenrecht nur in besonderen Ausnahmefällen (etwa bei langer Krankheit) vor. Sonst nicht. Das ist Beamtenrecht, das auch für Wahlbeamte ohne Abstriche gilt.

Vogel hat dagegen verstoßen. Das hat die kommunale Aufsichtsbehörde eindeutig festgestellt. Deshalb hat Vogel das Geld zurückgezahlt.

Aber zuvor hatte er sich im Sinne einer Selbstbedienungsmentalität über das Gesetz hinweg gesetzt und – bildlich gesprochen – einfach in die Gemeindekasse gelangt. Ohne jedwede gesetzliche Grundlage, ohne gemeindlichen Beschluss.

Rechtlich liegt der Tatbestand der Untreue in der Luft. Genau deswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Vogel. Und weil Wahlbeamten bei Untreue die Entlassung droht, hat die Landesanwaltschaft als oberste Kontrollbehörde für Beamte im Freistaat jetzt auf vorläufige Amtsenthebung entschieden.

Erst- und einmalig im gesamten Landkreis, keine Kleinigkeit also. Vogel hat gegen geltenden Recht verstoßen und widerrechtlich über öffentliches Geld verfügt. Das wiegt schwer und ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.

 
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