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Würzburg
Nach Raubüberfall auf Würzburger Kupsch-Markt: So lief der Prozess gegen zwei junge Beteiligte
Die ersten zwei der fünf Kupsch-Räuber standen nun vor dem Amtsgericht Würzburg. Zeuginnen berichteten von Todesängsten.
Wegen des Überfalls auf diesen Kupsch-Markt in der Würzburger Domstraße standen nun zwei junge Männer vor Gericht.
Foto: Johannes Kiefer | Wegen des Überfalls auf diesen Kupsch-Markt in der Würzburger Domstraße standen nun zwei junge Männer vor Gericht.
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 20.02.2024 13:18 Uhr

Einer lieferte Insider-Informationen aus erster Hand, der andere besorgte das Fluchtauto und stand Schmiere: Wegen ihrer Tatbeiträge beim Raubüberfall auf den Kupsch-Markt in der Domstraße sind ein 17-jähriger Würzburger und ein 20-Jähriger aus Hessen vom Amtsgericht zu Jugendstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Der Prozess gegen drei weitere Beteiligte, die zuvor auch den Kupsch in der St. Benedikt-Straße überfallen haben sollen, steht noch aus.

Als sich die beiden Haupttäter, mit Sturmmasken vermummt, am Abend des 21. Februar 2022 nach Ladenschluss vor dem Personaleingang des Kupsch-Marktes postierten, wussten sie genau Bescheid: Der 17-jährige Angeklagte war Auszubildender im Kupsch und hatte sie kurz zuvor telefonisch darüber informiert, dass mindestens 40.000 Euro Bargeld im Tresor lag und noch acht bis zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend waren. Danach ging er wie am Ende jedes Arbeitstages nach Hause.

Ein Messer mit 20 Zentimeter Klingenlänge in der Hand

Zu diesem Zeitpunkt hielt sich der 20-Jährige in Sichtweite des Personaleingangs auf und gab seinen Kumpels Bescheid, nachdem die meisten Angestellten den Markt verlassen hatten. Dadurch wussten die beiden Räuber, dass sie höchstens noch zwei oder drei Menschen im Laden antreffen würden.

Es waren dann drei Verkäuferinnen, die sich beim Verlassen des Geschäfts den beiden maskierten jungen Männern gegenüber sahen. Einer von ihnen hatte ein Messer mit 20 Zentimeter Klingenlänge in der Hand. "Das war kein Küchenmesser, das war ein richtiges Schlachtermesser", sagte eine von ihnen im Zeugenstand.

Im Keller zwangen die beiden Räuber die stellvertretende Marktleiterin, den Tresor zu öffnen. Zu diesem Zeitpunkt war die Polizei bereits auf dem Weg, nachdem eine Verkäuferin sich im Laden verstecken und einen Notruf absetzen konnte. Der bewaffnete Täter wurde am Tatort geschnappt, während ein 17-Jähriger mit knapp 47.000 Euro Beute in mehreren Geldtaschen fliehen konnte.

Am Paradeplatz stieg er zusammen mit einem weiteren Beteiligten in das Fluchtfahrzeug, das der 20-Jährige mehrere Wochen zuvor nach Würzburg gebracht hatte. Die Beute wurde anschließend aufgeteilt. Danach verbrannten die Täter die Geldtaschen in einem Wald bei Volkach und ließen dort das Fluchtfahrzeug stehen. Drei Wochen später hatte die Polizei alle Tatbeteiligten festgenommen.

In den falschen Freundeskreis geraten?

Warum die beiden Angeklagten auf die schiefe Bahn geraten, verstehen die Menschen aus ihrem Umfeld bis heute nicht wirklich. "Er muss in irgendeinen blöden Freundeskreis mit den falschen Leuten geraten sein", sagte der Marktleiter über seinen ehemaligen Azubi. Der 17-Jährige sei immer vorbildlich und freundlich gewesen: "Wir haben gehofft, dass er nach der Ausbildung bei uns bleibt."

Verhaftet wurde der Jugendliche vor den Augen seiner Kolleginnen während der Arbeit im Kupsch. "Dass einer aus unseren Reihen dabei war, ist wie ein Schlag ins Gesicht", sagte eine der Zeuginnen. Durch den Prozess sind die Erinnerungen an die Hilflosigkeit und Todesangst wieder hochgekommen: "Ich habe gedacht ich werde sterben", sagte die stellvertretende Marktleiterin zu dem 17-Jährigen.

Auch der 20-Jährige aus der Gegend von Wetzlar hatte sich bisher nichts zuschulden kommen lassen. Die Ausbildung lief gut, er war bei der Freiwilligen Feuerwehr und im vergangenen Jahr auch bei der Flutkatastrophe im Ahrtal im Einsatz. Für seinen Tatbeitrag bekam er 12.000 Euro und wurde vom Jugendschöffengericht als Mittäter einer schweren räuberischen Erpressung zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Bei dem 17-jährigen Informanten ging das Gericht von Beihilfe aus und verhängte eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er 80 Stunden soziale Hilfsdienste ableisten, bei dem 20-Jährigen sind es 120 Stunden. Beide nahmen das Urteil noch im Sitzungsaal an. Auch die Staatsanwaltschaft, die für beide Jugendstrafen von mehr als zwei Jahren ohne Bewährung gefordert hatte, hat auf Rechtsmittel verzichtet.

 
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