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WÜRZBURG
Missbrauchsfall: Staatsanwaltschaft überprüft Verjährung
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 02.04.2016 03:28 Uhr

Am Dienstag bekam Strafrechtsprofessor Klaus Laubenthal eine Nachricht, die ganz in seinem Sinne ist. Die Würzburger Staatsanwaltschaft hat den Missbrauchsbeauftragten des Bistums informiert, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen seinen Vorgänger einleitet.

Der hochrangige Geistliche war Personalreferent der Diözese und bis 2010 Ansprechpartner für Opfer sexuellen Missbrauchs und wird beschuldigt, 1988 eine 17-Jährige im Exerzitienhaus Himmelspforten zum „Oralverkehr“ gezwungen zu haben. Erst an Ostern wurde der Fall publik durch einen Artikel im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

„Die Staatsanwaltschaft wird jetzt prüfen, ob der Vorwurf verjährt ist“, sagt Klaus Laubenthal. Dabei sei sie in keinster Weise an irgendwelche Entscheidungen des Kirchenrechts gebunden.

Fall wurde bereits zu den Akten gelegt

Wie berichtet, hat die Würzburger Bistumsleitung den Fall bereits zu den Akten gelegt. Bislang gab es eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durch Prälat Lorenz Wolf, Offizial der Erzdiözese München und Freising. Er kam im August 2015 zu dem Schluss, dass aufgrund der Aktenlage die Behauptung der Frau, sie sei von dem Priester sexuell missbraucht worden, nicht bewiesen werden könne. „Als Ergebnis steht daher fest, dass der Vorwurf . . . begründet nicht aufrechterhalten werden kann.“ Im Dezember hat die Kongregation für die Glaubenslehre, der jeder Bericht vorgelegt werden muss, dem Würzburger Bischof mitgeteilt, dass das kirchliche Verfahren einzustellen sei. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Klaus Laubenthal vergleicht ein Urteil des Kirchengerichts mit der Entscheidung eines Berufsgerichts, das es auch für Beamte oder Rechtsanwälte gebe. „Bei sexualbezogenen Verfehlungen von Klerikern befindet das kirchliche Gericht etwa über die Kürzung des Ruhestandsgehalts.“ Die Entscheidungskompetenz über Schuld und Nichtschuld strafrechtlicher Art stehe dagegen ausschließlich dem Staat zu. Nur die weltliche Justiz kann die Frage der Verjährung prüfen. Dies sei nun der Fall.

Doch warum erst jetzt? Die Antwort von Professor Laubenthal: „Wenn ich als Missbrauchsbeauftragter annehme, der Vorwurf ist verjährt, hat das nichts zu tun mit der Entscheidungspflicht der Bistumsleitung, ob die Sache an die Strafverfolgungsorgane weitergeleitet werden soll oder nicht.“ Und die Würzburger Bistumsleitung hat sich bereits im Januar 2014 dagegen entschieden. Auf Nachfrage bestätigte der Pressesprecher des Bistums Würzburg, Bernhard Schweßinger bereits am Samstag, dass damals das weitere Vorgehen zwischen Professor Laubenthal, dem Generalvikar und dem Beschuldigten besprochen worden sei. Der Beschuldigte habe schriftlich festgehalten: „Schließlich ging es um die Frage der Verjährung . . . Diese Frage könne natürlich auch gerichtlich geklärt werden, wobei allerdings eher mit Indiskretionen zu rechnen sei.“ Es seien gemeinsam Alternativen erörtert worden. „Der GV (Generalvikar, Anm. d. Red.) und ich haben uns gegen eine Weiterleitung an die Justiz entschieden.“

Generalvikar hatte mit Beschuldigtem jahrelang zusammengearbeitet

Damals war Karl Hillenbrand Generalvikar und habe mit dem Beschuldigten „jahrelang eng zusammengearbeitet“, so der Bistumssprecher. Beide hätten sich auch „gut gekannt“. Das Wort „entschieden“ im genannten Vermerk sei jedoch nicht im Sinne von „ausgesprochen“ zu interpretieren, so Schweßinger. „Die Entscheidung dafür lag nicht im Ermessen des Beschuldigten, sondern nach der Beratung mit Laubenthal ausschließlich beim Generalvikar, der dafür die Verantwortung trägt.“ Und Karl Hillenbrand ist im November 2014 gestorben.

„Es wäre sinnvoll, wenn sämtliche Missbrauchsvorwürfe an die Staatsanwaltschaft gelangen würden“, sagt Professor Laubenthal dazu. „Das würde auch die Transparenz in diesem kirchlichen Bereich noch weiter verbessern.“

Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs
Der Ansprechpartner für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Diözese Würzburg, Professor Klaus Laubenthal, ist erreichbar unter der Adresse und mit dem Hinweis „persönlich/vertraulich“: Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg, sowie ? (09 31) 318-23 72 und per E-Mail: kls.lbnthl@googlemail.com.

Von 2010 bis März 2016 untersuchte der Missbrauchsbeauftragte 99 Vorwürfe. Zwölf Personen, die als Minderjährige durch Priester oder andere kirchliche Mitarbeiter sexuell missbraucht worden sind, erhielten eine finanzielle Leistung. Die Diözese zahlte Insgesamt bisher 55 000 Euro.

Antragsformulare können angefordert werden im Generalvikariat, Bischöfliches Ordinariat Würzburg, Domerschulstraße 2, 97070 Würzburg. Die ausgefüllten Formulare nimmt der Missbrauchsbeauftragte Klaus Laubenthal entgegen. Info im Internet: www.hilfe.bistum-wuerzburg.de

Präventionsbeauftragte des Bistums Würzburg ist Schwester Dagmar Fasel. Kontakt: Koordinierungs- und Fachstelle Prävention sexualisierte Gewalt, Sr. Dagmar Fasel, Ottostraße 1, 97070 Würzburg, ? (09 31) 386 10 160. E-Mail: dagmar.fasel@bistum-wuerzburg.de  Quelle: POW


 

 
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  • T. R.
    Da hatte das Bistum bei der damaligen Besetzung des Mißbrauchsbeauftragten sich ja einen schönen Dienst erwiesen. Hr. Dr. G. sollte jetzt mal öffentlich die Wahrheit sagen. Auch für Priester gilt das Gebot: Du sollst nicht lügen
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  • M. D.
    .... des. 1. Strafsenats des OLG Bamberg. Glaubt tatsächlich jemand, die Staatsanwaltschaft Würzburg hat erst durch den SPIEGEL-Bericht letzte Woche von dem "Fall" erfahren...? Bei einem solch brisanten öffentlichkeitswirksamen Vorgang? Der Präsident des OLG Bamberg ist zweifelsfrei informiert - und der war zuvor jahrelang Leiter der Strafverfolger in Würzburg. Das sind kurze Dienstwege und Netzwerke bei der Justiz, während man nach außen ggf. versucht, den Anschein völliger Ahnungslosigkeit zu erwecken, wie hier mal wieder die Sta.

    Fakt ist wohl eher, dass man sich nun einzig aufgrund des öffentlichen Drucks zu einem "Ermittlungsverfahren" veranlasst sieht - und den längst bekannten Fall nun notgedrungen aus der Schublade zieht.

    Es stünde der Mainpost gut an, hier endlich objektiv zu recherchieren und nicht immer nur auf Berichterstattung von außen zu reagieren!
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  • A. B.
    Ich frage mich zunehmend, ob anonyme Kommentare, so wie es hier in der MP zu solchen, vor allem Personen (Opfer und Täter) berührende Fragen, möglich ist, in Zukunft noch staatfinden sollten. Wäre in diesem Fall ein Forum mit Angabe von Namen (und für die Zeitung intern auch Anschrift/Tel) nicht ehrlicher? Viele Kommentare würde besser formuliert werden oder auch einfach unterbleiben.
    Für jeden Angeklagten gilt bis zum Gegenweis die Unschuldsvermutung. Davon ist hier wenig zu spüren. Die Vorabverurteilung wird nahe gelegt und aus diesen Vorabverurteilungen wird die Kirche als Ganze beschuldigt. So eine Art des Verfahrens ist unehrlich und dient keiner Wahrheistfindung.
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  • M. D.
    ...irgendwann zurecht die Institution in der Kritik. Es geht ja nicht mehr "nur" um Missbrauch, es geht vor allem auch um die Reaktionen und Vertuschungsversuche, das Totschweigen, die Versetzungen "ertappter" Priester etc..

    Wer auf erschütternde und unterhaltsame Weise erfahren will, wie der strukturelle weltweite Missbrauch innerhalb der Kirche zuerst in Boston durch eine Zeitung (!) aufgedeckt wurde, sollte sich den Film SPOTLIGHT ansehen, der auch viel über Machtstukturen und Manipulation erzählt (und nebenbei den Oscar für den "Besten Film" 2016 gewann)....

    Was die "Anonymität" der Kommentare angeht, gebe ich Ihnen recht. Aber auch Sie sind anonym....
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  • A. B.
    es ist unsinnig hier auf Filme zu verweisen. Es geht auch nicht um institutionelles Versagen, das sie wie ein Mantra herunterbeten und vor sich hertragen. wie sie es auch in anderen Kommentaren immer wieder tun. Stellen sie sich der realität von Menschen - ob Opfer oder Täter oder sonstige Personen. Hören sie auf hier klischeehaft zu argumentieren. Nochmals: dem Bistum Vertuschung vorzuwerfen grenzt nicht nur an Unwahrheit sondern ist es!! Nehmen sie zur Kenntnis, dass das behauptete Opfer samt Familie und Bekannten jederzeit die Möglichkeit einer Anzeige besessen haben. Ihre Methode damit die Institution Kirche insgesamt zu verleumden erinnert leider stark an andere Gruppierungen, die dies immer wieder tun und versuchen. Ich erinnere sie außderem an die Unschuldsvermutung!! Wenn sie bereits jetzt, ohne eine konkrete Verurteilung eines Gerichts Vorverurteilungen - egal welcher Art - aussprechen, so ist die Grenze der Verleumdung für einen normal denkenden Menschen überschritten.
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  • M. D.
    ...zeigt sehr schön, wie Unbedarfte alles ausblenden, was sie nicht verstehen können oder wollen: z.B. die Traumatisierung durch Missbrauch, durch Straftaten, gerade wenn sie aus Institutionen und seitens Personen stattfinden, zu denen eine VERTRAUENSBEZIEHUNG besteht!

    Als ehem. Polizist kann ich Ihnen auch versichern, dass Strafanzeigen, Strafprozesse und eben Reaktionen hierauf - Sie liefern ein Beispiel! - mit erheblichen Belastungen verbunden sind, Vorwürfe banalisiert und bagatellisiert werden bis hin zur Unterstellung Lüge. Das alles wirkt re-traumatisierend.

    Und persönliche Angriffe gegen mich werten Ihre Beiträge auch nicht auf.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Vom Aufruf der MP sich im Falle sexueller Gewalt an die von der Diözese beauftragten Personen zu wenden, kann ich nur dringend abraten. Wer betroffen ist sollte sich zunächst an einen der Opferschutzvereine wenden. Die kennen dann auch Adressen von Anwälten die sich im Thema auskennen und wirkliche Unterstützung bieten.
    Die Beauftragten der Diözese müssen sich ihrem Auftraggeber gegenüber loyal verhalten und haben alleine schon deshalb nicht in erster Linie den Opferschutz im Fokus. Die vielen Fälle aus der Vergangenheit beweisen das ja. Auch wenn es unter den Missbrauchsbeauftragten echte Persönlichkeiten mit Rückgrad gibt, gilt im Grundsatz auch für sie: " Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"
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  • A. B.
    Herrn Laubenthal, der immerhin ein gestandener Prof der Uni in Kriminalrechtsfragen ist, als Mann hinzustellen, der nur dem Bischöfl. Ordinariat als Auftraggeber unterstellt ist, ist ebenfalls blanker Unsinn. Wissen sie nicht dessen Stellung oder wollen sie es nicht wissen?? Herr Laubenthal wurde aufgrund seiner Funktion gebeten dieses Amt des Missbrauchsbeauftragten wahrzunehmen. Er tut dies unabhängig und in keiner Weise dem Bischöfl. Ordinariat verpflichtet. Kein Mitarbeiter des BO kann ihm eine Weisung erteilen. Jede andere Behauptung - auch die ihrige - es für diesen Mann ehrenrührig, vor allem wenn sie das sogar beabsichtigt haben.
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  • M. D.
    Es geht hier nicht um Stellung oder Titel sondern um Verhalten. Was hat Herrn Laubenthal als Richter des Oberlandesgerichts denn abgehalten, gemäß Legalitätsprinzip tätig zu werden?
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  • J. F.
    Das überholte Privileg der kirchlichen Gerichtsbarkeit ermöglicht Täterschutz.
    So läuft der Hase. Das Mittelalter feiert in einer kirchlichen Parallelwelt fröhliche Urständ. Siehe dazu die Doku der ARD:

    http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/die-story-im-ersten-richter-gottes-die-geheimen-prozesse-der-kirche-100.html

    „Unsere Unterstützung und unser Mitgefühl gilt dem betroffenen Mädchen, das im Jahr 2010 (!) von Seiten der kirchlichen Institution genau dasselbe erleben musste, wie es tausende von betroffenen Jungen und Mädchen in den vergan¬genen Jahrzehnten nach Missbrauch durch Priester erlebt haben: Die Kirche isoliert die Opfer, schützt die aus den eigenen Reihen stammenden Täter und kehrt den Missbrauch unter den Teppich.“ Matthias Katsch, Sprecher ECKIGER TISCH
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  • A. B.
    wie unsinnig ihre Behauptung ist. Sie haben die Aussagen von Herrn Laubenthal entweder gar nicht gelesen oder sie haben ihn nicht begriffen oder begreifen wollen.
    Kirchliche Gerichtsbarkeit ist kein Privileg - wer oder was sollte privilegiert sein??
    Kirchliche Gerichtsbarkeit in diesem Fall ist eine Untersuchung im inneren Bereich der Kirche. Herr Laubenthal vergleicht dies mit dem Berufsgericht der Beamten oder Rechtsanwälte. Eine strafrechtliche Frage wird davon nicht berührt. Seit dem angeblichen Sexuellen Mißbrauch bestand jeder Zeit die Möglichkeit diesen angeblichen Missbrauch vor ein staatliches Gericht zu bringen. Sie lügen daher, wenn sie die kirchliche Gerichtsbarkeit schlicht als "Täterschutz" deklassifizieren.
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  • J. F.
    Wenn Sie Antworten auf Ihre Fragen wollen: Die ARD-Doku zur Kirchlichen Gerichtbarkeit könnte, dem weiterhelfen, der Augen hat zu sehen, Ohren zu hören und die Fähigkeit zu verstehen:
    http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/die-story-im-ersten-richter-gottes-die-geheimen-prozesse-der-kirche-100.html
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  • J. F.
    Zumindest in dem geschilderten Fall des seriellen Missbrauchs lief es auf Täterschutz und institutionellen Missbrauch des vom Prister missbrauchten und traumatisierten Kindes hinaus.
    http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/die-story-im-ersten-richter-gottes-die-geheimen-prozesse-der-kirche-100.html
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Wer sich dafür interessiert wie die Institution Kirche mit Aufklärung umgeht, dem empfehle ich einen Blick in: "Regensburg Digital". Dort gibt's ausführliche Berichte wie der Fall: " Regensburger Domspatzen" aufgearbeitet wird.
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  • J. F.
    Eine Aufklärung der Vorwürfe wird wohl nicht mehr erfolgen können. 11/2006 endete eine staatsanwaltliche Ermittlung durch den „tragischen Tod“ (Main-Post) des Beschuldigten, katholischer Präses und Dekan in Lohr. Im aktuellen Fall ist die
    „Schlüsselfigur“ (br.de), die Auskunft geben könnte, Generalvikar Karl Hillenbrand, 11/2014 „im Alter von nur 64 Jahren völlig überraschend gestorben“ (Pressestelle des Ordinariats Würzburg). Der Vorhang zu und alle Fragen offen?
    Man darf gespannt sein, wie es weitergeht und ich wüsste zu gerne unter welcher Rubrik die Abläufe schlussendlich „abgeheftet“ werden: „Eine Institution schafft sich ab“? oder „Too big to fail“?
    Ich wünschte mir ein schallendes, homerisches Gelächter, das alle Schein-Riesen, alle Schein-Heiligen auf ein menschliches Maß schrumpfen ließe und alle Schein-Frömmigkeit, allen Popanz hinweg fegen würde.
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  • A. B.
    so lese, so kommen sie mir vor wie die willkürliche Konstruktion eines Kriminalfalls. Dabei bin ich mir gar nicht so unsicher, wieviele der hiesigen Foristen nicht aus der Ecke des UL stammen. Die Vermutung liegt in der Art und Weise wie die Diskussion hier geführt wird sehr nahe.
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  • W. S.
    aber was läuft jetzt ??
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  • W. S.
    auf zeit zu spielen, und alles vergessen was war ??? das geht nicht !
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  • W. S.
    auf verjährung zu setzen,das ist super !
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  • P. K.
    So lange lavieren bis die Verjährungsfrist abgelaufen ist und erst dann die Staatsanwaltschaft kontaktieren. Hinzu kommt, dass man auch noch einen Verstorbenen als dafür verantwortlich erklären kann.
    Da kann jetzt nichts mehr schiefgehen und der Bischof selbst behält seine weisse Weste.
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