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Ochsenfurt
Nach Hinweis der ADAC Luftrettung: Leuchtfeuer im Luftrettungszentrum Ochsenfurt wird verlegt
Um die Sichtbarkeit des Leuchtfeuers auf dem Hubschrauber-Sonderlandeplatz Ochsenfurt zu gewährleisten, wird das Leuchtfeuer verlegt. Warum das sein muss.
Durch den Neubau des Krankenhausgebäudes in Ochsenfurt ist das Leuchtfeuer des Hubschrauber-Landeplatzes nicht mehr von überall aus sichtbar. Die ADAC-Luftrettung - unser Foto zeigt Christoph 18 - hat den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung darüber informiert. 
Foto: Thomas Fritz | Durch den Neubau des Krankenhausgebäudes in Ochsenfurt ist das Leuchtfeuer des Hubschrauber-Landeplatzes nicht mehr von überall aus sichtbar.
Katja Glatzer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:35 Uhr

Als Halter des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes am Kreiskrankenhaus Ochsenfurt wurde der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) von der ADAC Luftrettung darauf hingewiesen, dass durch den Neubau des Krankenhausgebäudes das Leuchtfeuer des Landeplatzes nicht mehr aus allen Himmelsrichtungen - genauer den so genannten Azimut-Richtungen - sichtbar sei. Das berichtete ZRF-Geschäftsführer Paul Justice in der jüngsten Sitzung des Gremiums.  

"Wir wurden daher gebeten, das Leuchtfeuer in Absprache mit dem Luftamt Nordbayern höher zu setzen." Das Leuchtfeuer, so Justice, solle an einem Mast befestigt werden, zur Beschwerung der Fußplatte des Masts werden Betonplatten verwendet. Außerdem seien weitere elektrotechnische Maßnahmen erforderlich.

Kosten zur Instandhaltung nicht absehbar

Nach einer ersten Kostenprognose dürften die Aufwendungen für die Instandhaltung im vierstelligen Bereich liegen. Laut der Geschäftsordnung können außerplanmäßige Ausgaben vom Verbandsvorsitz bis zu einem Betrag von 5000 Euro genehmigt werden, "wenn diese Ausgaben unabweisbar und haushaltsmäßig gedeckt sind".

Nachdem die Kosten zur Instandhaltung - wie Justice erläuterte - nicht final abgeschätzt werden könnten, wurde die Verbandsversammlung vorsorglich gebeten, eine dringliche Anordnung auch über den Betrag von 5000 Euro hinaus bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro zu erteilen. Die Verbandsversammlung genehmigte dies, um die Sichtbarkeit des Leuchtfeuers auf dem Hubschrauber-Sonderlandeplatz Ochsenfurt zu gewährleisten.

 
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