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Würzburg
Nach Ende eines Vertrags zwischen Diözesen und GEMA: Kirchengemeinden müssen für Musik tief in die Tasche greifen
Bis vor kurzem gab es einen Pauschalvertrag, der Musik im kirchlichen Umfeld regelte. Nun fallen Lizenzgebühren und Verwaltungsaufwand den Kirchengemeinden auf die Füße.
'Es ist natürlich nicht Sinn der Sache, sich irgendwelche Tricks einfallen zu lassen, um Veranstaltungen als Gottesdienst zu labeln', sagt Diözesanmusikdirektor Rainer Aberle.
Foto: Anand Anders | "Es ist natürlich nicht Sinn der Sache, sich irgendwelche Tricks einfallen zu lassen, um Veranstaltungen als Gottesdienst zu labeln", sagt Diözesanmusikdirektor Rainer Aberle.
Marc Hoinkis
 |  aktualisiert: 19.07.2024 02:39 Uhr

Wann immer Musik von Komponistinnen und Komponisten öffentlich aufgeführt wird, die noch leben oder vor weniger als 70 Jahren gestorben sind, werden Lizenzgebühren an die GEMA fällig, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Bis Ende 2023 war die Bezahlung dieser Gebühren zwischen GEMA und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) in einem Pauschalvertrag geregelt, der für die katholischen Kirchengemeinden vieles vereinfachte.

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