
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Entscheidung im Verfahren der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen den Meta-Konzern am Dienstag vertagt. Künast möchte erreichen, dass Meta auf der Plattform Facebook rechtswidrige Behauptungen proaktiv löschen muss. So hatte es zuvor das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Gegenstand des Verfahrens ist ein sogenanntes Meme, das ein Bild von Künast in Verbindung mit einem erfundenen Zitat zeigt: "Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen". Diese Wort-Bild-Kombination wurde bei Facebook in unterschiedlichen Varianten veröffentlicht und geteilt.
Meta argumentiert, es sei dem Unternehmen nicht zuzumuten, neben den von Künast gemeldeten Fakes auch sinngleiche Varianten des Memes aufzuspüren und zu entfernen.
Renate Künast: "Lügen sind keine Meinung"
Eine Position, der die Politikerin und ihr Würzburger Anwalt Chan-jo Jun widersprechen. "Lügen sind keine Meinung", lässt sich Renate Künast in einer Pressemitteilung der Hilfsorganisation HateAid, die den "Grundsatzprozess" finanziert, zitieren. Meta verdiene mit Facebook Milliarden und müsse deshalb Verantwortung für die Persönlichkeitsrechte der Nutzenden übernehmen. "Das ist für unsere Demokratie wichtig", so die langjährige Grünen-Bundestagsabgeordnete aus Berlin.
Die Karlsruher Richter setzten das Verfahren nach langer mündlicher Verhandlung am Dienstag vorübergehend aus. Sie wollen zunächst eine grundsätzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Kontrollpflichten von Plattform-Betreibern abwarten.
Laut Anwalt Jun könnte es bis zu dieser EuGH-Entscheidung noch ein paar Monate dauern. Anschließend werde der BGH dann seine Entscheidung treffen. Er hoffe auf ein "wegweisendes Urteil", damit Nutzerinnen und Nutzer künftig ein wirksames Mittel haben, um sich gegen Verleumdung in den sozialen Medien zu wehren.