Das Amtsgericht Bayreuth hat den Haftbefehl gegen den 41-Jährigen Manuel S. aufgehoben. Der Tatverdächtige für den Mord an der neunjährigen Peggy im Jahr 2001 ist wieder auf freiem Fuß. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft an Weihnachten mit. Der Haftbefehl war vor zwei Wochen erlassen worden, nachdem S. gestanden hatte, die Leiche beseitigt zu haben - und weitere Indizien dafür sprachen, dass er am Mord selbst zumindest beteiligt gewesen sein könnte.
Weihnachts-"Botschaft" von Staatsanwaltschaft und Polizei
In einer Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei heißt es, dass „auf die Beschwerde des Beschuldigten hin“ der Haftbefehl aufgehoben wurde. Den hatte der Ermittlungsrichter am 10. Dezember erlassen.
Nach widerrufenem Geständnis kein dringender Tatverdacht mehr
Für die Inhaftierung muss ein dringender Tatverdacht vorliegen. Das ist nach Einschätzung des Amtsgerichts aber nicht mehr der Fall, nachdem Manuel S. sein Teilgeständnis widerrufen hatte. Die Spuren am Fundort der Leiche begründen zwar den Verdacht, dass der 41-Jährige am Wegschaffen der Leiche beteiligt war – nicht aber den Verdacht, dass er an der Tötung des Kindes beteiligt war, heißt es weiter.
Erneut wachsen Zweifel daran, ob die Ermittler bei ihren Bemühungen, den Fall nach 17 Jahren endlich lösen zu wollen, nicht zu übereifrig waren. Schon den ersten Mordverdächtigen Ulvi K. hatte die Justiz am Ende laufen lassen müssen. Nun deutet sich das gleiche mit dem neuen Verdächtigen an.
"Mutmaßungen und Spekulationen"
Der 18-seitige Haftbefehl sei „eine Aneinanderreihung von Mutmaßungen und Spekulationen“, sagt Verteidiger Jörg Mehringer. Er kritisiert vehement, seinem Mandanten sei in einer zehnstündigen Vernehmung am 12. September ein Anwalt verwehrt worden. Dem schloss sich der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bayreuth an.
Noch am Freitag hatte das Polizeipräsidium Bayreuth mitgeteilt, dem Beschuldigten sei mehrfach die Hinzuziehung eines Anwalts angeboten worden, er habe jedoch selbst darauf verzichtet.Verteidiger Jörg Meringer zitierte seinen Mandanten Manuel S. hingegen aus dem auf Video aufgezeichneten Verhör: „Ich glaube, ich muss mich jetzt doch mal mit einem Anwalt unterhalten, ich bin überfordert mit dem Ganzen.“ Darauf habe ihm ein Ermittler gesagt, für juristische Fragen habe man doch einen Staatsanwalt da.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth will die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage prüfen. Sie will dann entscheiden, ob eine Beschwerde einzulegen sei.
Spuren am Fundort kein Beweis
Die neunjährige Peggy war 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Bayern entfernt.
Der 41-jährige Manuel S. hatte bei seiner Vernehmung im September zugegeben, die Leiche Peggys von einem anderen Mann übernommen und in einem Waldstück bei Rodacherbrunn abgelegt zu haben. Die Ermittlungsbehörden und der Ermittlungsrichter gehen von einem Mord an Peggy Knobloch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 aus.