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Würzburg
Missbrauch einer Schülerin: Ex-Lehrer muss ins Gefängnis
Ein mittlerweile pensionierter Lehrer hat eine frühere Schülerin mehrfach sexuell missbraucht. Das Landgericht Würzburg entschied in der Berufungsverhandung.
Markus Rill
Markus Rill
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:36 Uhr

Im Oktober entschied das Amtsgericht Gemünden, dass ein mittlerweile pensionierter Lehrer wegen neun Fällen des sexuellen Missbrauchs einer ehemaligen, zum Tatzeitraum erst 16-, dann 17-jährigen Schülerin für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis muss. Von der Berufungsverhandung vor dem Landgericht Würzburg am Dienstag erhoffte er sich ein milderes Urteil, vielleicht sogar eine Bewährungsstrafe. Das Urteil fiel mit zwei Jahren und vier Monaten nicht erheblich anders aus.

Ursprünglich hatte der Angeklagte ein komplettes Berufungsverfahren angestrebt. Mit seinem neuen Anwalt Jan Paulsen räumte der Mann die Vorwürfe ein; die Berufung beschränkte sich nun auf das Strafmaß. Und da war der Spielraum des Gerichts gering. Für jeden Einzelfall wurden vom Amtsgericht Einzelstrafen von ein bis eineinhalb Jahren ausgesprochen – diese standen in der Berufung nicht zur Disposition. Es ging am Dienstag lediglich um die Gesamtstrafe.

Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Intimsphäre der Geschädigten, die als Nebenklägerin auftrat, zu schützen. Zur Strafminderung mag der Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs beigetragen haben, sagte Michael Schaller, Pressesprecher des Landgerichts.

Kurz vor Ende des Berufslebens

Der sexuelle Missbrauch kam gegen Jahresende 2017 ans Licht. Der kurz vor der Pensionierung stehende Lehrer eines Gymnasiums in Main-Spessart wurde damals für das letzte halbe Jahr seines Berufslebens suspendiert. Nach Abschluss des Strafverfahrens wird das ruhende Disziplinarverfahren wieder aufgenommen. Dem mittlerweile geschiedenen 66-Jährigen droht eine erhebliche Kürzung oder gar die Streichung seiner Pension.  

Die Übergriffe ereigneten sich zwischen Dezember 2015 und Oktober 2016 in der Schule und bei diversen schulischen Ausflügen. Es geht dabei um Anfassen, Zungenküsse und mehrfache sexuelle Handlungen. Dem Lehrer soll "bewusst und gewollt die mit dem Lehrer-Schüler-Verhältnis verbundene Abhängigkeit ausgenutzt haben“, erklärte die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung. Die Schülerin soll den Lehrer beim ersten Übergriff von sich geschoben und ihm gesagt haben, dass sie derlei nicht wolle. Die weiteren Vorfälle habe sie aus Angst vor der Dominanz des Lehrers und aus Sorge um schlechte Noten über sich ergehen lassen.

 
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  • Franken48
    Hohes Strafmaß, ich würde meinen nein. Die milden Urteile sind fehl am Platz.
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  • steffen.cyran@freenet.de
    Ein unerträglich hohes Strafmaß für einen bisher unbescholtenen Bürger, vor allem wenn man sieht, wie Messerstecher, Vergewaltiger und Kinderschänder oft viel zu mild davonkommen.....
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  • mausschanze
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