KARLSRUHE/WÜRZBURG
Medizin-Studienplätze: Vergabe soll gerechter werden
Die Vergabe von Studienplätzen für Humanmedizin in Deutschland ist teilweise verfassungswidrig. Dies hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14). Das aktuelle Verfahren stelle keine Chancengleichheit für die Bewerber her, urteilten die Richter. Im Grundsatz aber sei die Vergabe der Studienplätze nach Abiturnoten, Wartezeit und eigener Auswahl durch die Universitäten mit dem Grundgesetz vereinbar.
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