zurück
KARLSRUHE/WÜRZBURG
Medizin-Studienplätze: Vergabe soll gerechter werden
Medizinstudent       -  Um einen Studienplatz für Medizin zu bekommen, ist eine Abiturnote von 1,2 oder besser nötig. Ein zweiter Weg führt über eine Wartezeit.
Foto: Britta Pedersen/Symbolbild | Um einen Studienplatz für Medizin zu bekommen, ist eine Abiturnote von 1,2 oder besser nötig. Ein zweiter Weg führt über eine Wartezeit.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 27.04.2023 05:47 Uhr

Die Vergabe von Studienplätzen für Humanmedizin in Deutschland ist teilweise verfassungswidrig. Dies hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14). Das aktuelle Verfahren stelle keine Chancengleichheit für die Bewerber her, urteilten die Richter. Im Grundsatz aber sei die Vergabe der Studienplätze nach Abiturnoten, Wartezeit und eigener Auswahl durch die Universitäten mit dem Grundgesetz vereinbar.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar