Lange Zeit schien sie auf dem Abstellgleis, jetzt ist sie – nicht zuletzt in Folge des Diesel-Skandals und möglicher Fahrverbote – wieder in den Blickpunkt gerollt: die vor elf Jahren geplante Straßenbahnlinie 6 von der Innenstadt durchs Frauenland zum Hubland. Die über fünf Kilometer lange Trasse soll noch in diesem Jahr genehmigt werden.
Planfeststellungsverfahren läuft
Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren, das bei positivem Beschluss Baurecht für das 120 Millionen-Euro-Projekt schafft. Damit rechnet Georg Rosenthal SPD-Landtagsabgeordneter und Würzburger Ex-Oberbürgermeister noch vor der kommenden Sommerpause, wie er jüngst beim Monatstreffen der Interessengemeinschaft Würzburger Straßenbahn e. V. (IWS) äußerte.
Doch ganz so schnell wird's wohl nicht gehen. Wie Johannes Hardenacke, Sprecher der Regierung von Unterfranken, auf Anfrage der Redaktion mitteilte, sei mit dem Planfeststellungsbeschluss „im Spätjahr“, also eher gegen Jahresende zu rechnen. Die Regierung ist federführend beim Planfeststellungsverfahren.
Im vergangenen Dezember gab es einen sogenannten Erörterungstermin, bei dem auch die Einwendungen von Bürgern behandelt wurden.
„Gut ein Dutzend“ waren das nach Aussage von Hardenacke. Die Ergebnisse würden nun ausgewertet. Möglicherweise würden zu einzelnen Punkten auch noch Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingeholt. Zudem werde auch noch eine aktualisierte „Verkehrprognose“ der Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) erwartet.
Spannend wird die Finanzierung
Die Planfestellung begann bereits 2012. Dann gab es 2013 und 2015 noch Planänderungen. 450 Einwände, also Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge, wurden bislang schon ab- beziehungsweise in die Planungen eingearbeitet.
Was noch fehlt, ist ein Finanzierungsplan, der wesentlich davon abhängt, wieviel Förderung es von Bund und Land gibt, um das 120 Millionen Euro schwere Projekt zu stemmen. Im Moment gelten 80 Prozent Förderung als gesetzt, doch besteht auch Hoffnung auf eine Bezuschussung von bis zu 95 Prozent. Dazu hat der Stadtrat im vergangenen Jahr wieder ein politisches Signal gesetzt. Im Bekenntnis-Beschluss zur Straßenbahn wird der WSB Unterstützung bei der Fördermittel–Akquise zugesichert – „mit dem Ziel, eine zeitnahe Finanzierung zu sichern“.
Mit rund 28 000 Fahrgästen pro Tag rechnet die WSB für die neue Linie. Uni-Präsident Professor Alfred Forchel geht allein von 10 000 bis 20 000 Menschen aus dem Uni-Bereich aus, die die neue Straba nutzen würden.
Straßenbahn in der Fußgängerzone Theaterstraße
Die Linie 6 war auch Thema bei den Beratungen zur neuen Fußgängerzone in der unteren Theaterstraße. Diese soll nach Auskunft von Rathaussprecher Christian Weiß „innerhalb der nächsten drei Wochen“ eingerichtet werden. Wie berichtet, gibt es in der Theaterstraße erst mal keinen Umbau nach dem Vorbild der Eichhornstraße.„Nur“ mit der entsprechenden Beschilderung soll die unter Theaterstraße autofrei werden – wobei dann nach wie vor der Busverkehr rollt.
Ablösen soll diesen eines Tages die Straßenbahnlinie 6. Konflikte mit der Straba-Planung dürfte es wegen der Umwidmung zur Fußgängerzone keine geben. Nach Aussage von Regierungssprecher Hardenacke ist die untere Theaterstraße als Fußgängerzone in den Planfeststellungsunterlagen für die Straßenbahnlinie bereits „dargestellt“ – die WSB habe ihre Darstellung in den Plänen mit den städtebaulichen und verkehrsplanerischen Zielen der Stadt abgestimmt.
Ausnahmegenehmigung für 25 Stundenkilometer
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sei allerdings nur der Bau der Straßenbahnbetriebsanlage, also, was Gleiskörper Fahrdraht oder Nebenanlagen betrifft. Der Fahrbetrieb werde nach den Vorgaben der „Technische Aufsichtsbehörde über die Straßenbahnen und U-Bahnen in Nordbayern“ geregelt. Das betrifft nicht zuletzt das Tempo, mit dem die Straßenbahn durch ein Fußgängerzone fahren darf.
Normalerweise gilt dort für alle Fahrzeuge, sich nur in Schrittgeschwindigkeit zu bewegen. Doch für die Straßenbahn hat die Stadt Würzburg – laut WSB-Sprecher Jürgen Dornberger „wie andere Städte auch“ – eine Ausnahmegenehmigung erlassen: Sie darf dort mit maximal 25 Stundenkilometern rollen.