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WÜRZBURG
LaserTag-Arena bleibt für unter 16-Jährige tabu
KINA - Ein Spiel mit Lasern       -  Ein Junge zielt mit einem «Phaser» beim «Lasertag» auf andere Mitspieler im Lasertag. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Foto: Julian Stratenschulte (dpa) | Ein Junge zielt mit einem «Phaser» beim «Lasertag» auf andere Mitspieler im Lasertag. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:52 Uhr

Die Stadt Würzburg hat es verboten, das Verwaltungsgericht Würzburg hat das Verbot bestätigt und nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof keine Berufung gegen das Würzburger Urteil zugelassen: Die LaserTag-Arena in der Posthalle Würzburg bleibt für unter 16-Jährige tabu.

Mindestens 16 Jahre muss sein, wer in der Würzburger LaserTag-Arena spielen will. Alle Jüngeren müssen draußen bleiben, wenn in einem großen, dunklen Raum und untermalt von futuristischen Schussgeräuschen mit Lichtstrahlen gefeuert wird. Der Betreiber versteht sein Geschäft als einen spaßigen Wettkampf, als moderne Variante von „Räuber und Gendarm“. Schließlich werde bei LaserTag nicht auf Menschen gezielt, um diese „abzuschießen“, sondern die mit Sensoren auf Schultern, Brust und Rücken ausgestatteten Spieler „markierten“ sich nur, sagt er.

Berufung nicht zugelassen

Florian Rehbein, Diplom-Psychologe beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, sieht das anders. In seinem im April vor dem Verwaltungsgericht Würzburg erstatteten Gutachten kam er zu dem Ergebnis, dass LaserTag von unter 16-Jährigen „aggressiv verarbeitet“ werde und die Jugendlichen in einer LaserTag-Arena „aggressives Verhalten“ erlernen könnten. Der „Phaser“ jedenfalls, mit dem das Beschießen der Gegner simuliert wird, sei durchaus „waffenähnlich“. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Betreiber der LaserTag-Arena „militärische Begriffe“ vermieden.

Auch vor dem Hintergrund dieses Gutachtens entschied das Verwaltungsgericht Würzburg, dass von dem Spiel „eine Gefahr für das geistige und seelische Wohl“ von unter 16-Jährigen ausgehe und die Stadt diesen Jugendlichen zu Recht und im Einklang mit dem Jugendschutzgesetz den Zutritt zur LaserTag-Arena verbietet.

Natürlich war der Betreiber der LaserTag-Arena Würzburg mit diesem Urteil nicht einverstanden und hatte beim Verwaltungsgerichtshof in München einen Antrag „auf Zulassung der Berufung“ gegen die Entscheidung gestellt. Allerdings erfolglos. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Obergericht vor knapp zwei Wochen die Berufung nicht zugelassen. Damit ist die Würzburger Entscheidung rechtskräftig – und unter 16-Jährige dürfen nicht rein in die LaserTag-Arena Würzburg.

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Altersgrenzen für LaserTag-Spiele. Städte und Landkreise entscheiden nach eigenem Ermessen, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche daran teilnehmen dürfen. Im „Laserplanet“ in Oberwerrn (Lkr. Schweinfurt) zum Beispiel dürfen laut Homepage schon Kinder ab 12 Jahren spielen. Im „LaserTag Aschaffenburg“ liegt die Altersgrenze bei 13 Jahren. Ebenso in der „Area50fun“ in Haßfurt. Überall müssen unter 18-Jährige allerdings bestimmte Auflagen erfüllen – zum Beispiel eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen.

 
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  • k.rueb@live.com
    Ein generelles Verbot finde ich nicht gut. Wenn man in Würzburg nicht rein darf, dann fährt man halt woanders hin, wir sind gut mit Auto, Bus und Bahn angebunden, kann dieses noch mit einem Ausflug verbinden.

    Dass ein Gutachten ausreicht, um generell eine Gefahr für Kinder und Jugendliche zu belegen finde ich zweifelhaft.

    Warum verbieten wir an Fasching dann nicht gleich Cowboy Kostüme, Plastikschwerter und Spielzeugpistolen?

    Man muss es nicht verstehen, die Gutachter und Co. sind wohl nicht aus der jüngeren Generation, um das ganze ein klein wenig nachzuvollziehen.

    Schade für Würzburg, ob sich die Arena dann noch lange hält, wage ich zu bezweifeln.

    Wer einen psychischen Knacks hat, wird diesen immer haben und ich bin nicht der Meinung, dass aus einem spielenden Kind gleich was schlimmeres wird.
    Eltern müssen ihre Kinder einschätzen können.
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  • jebusara@web.de
    Ich verstehe nicht, warum man dem Deutschen immer bevormunden muss. Diese LaserTag/Laserdromo gibt es nicht erst seit gestern, wir haben eine solche Einrichtung bereits vor rund 25 Jahren besucht. Mit Freunden und deren und unseren Kindern. Kinder die genauso ihren Spass hatten wie wir. Keines der Kids ist auffällig geworden oder hat sich danach heimlich Waffen besorgt. Die haben sich nicht mal für die üblichen Killerspiele interessiert.
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  • Erding
    ... dann hätte es Ihren Kommentar nicht gegeben. Oder hätte es damals schon dieses Verbot gegeben, dann wäre die Welt der Kinder auch nicht untergegangen. Aber wenn Sie sagen, Sie verstehen es nicht, dann haben wir das zu respektieren. Am Anfang macht immer vieles Spaß. Richtig? Anderen Kinder ist der Zugang zu solchen "Events" eh verwehrt, weil sich das ihre Eltern einfach nicht leisten können und/oder von der Existenz solcher "Amüsierbetriebe" nichts wissen. Andere Eltern und Kinder werden wiederum nicht verstehen, dass man mit seinen Kindern überhaupt "dorthin" geht oder gehen sollte.
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  • jebusara@web.de
    Wären wir seinerzeit nicht hingegangen hätte es meinen Kommentar dennoch gegeben denn die BEVORMUNDUNG bleibt die selbe - ganz egal ob wir etwas kennen (und daher wissen wovon wir reden) oder nur aus der Presse erfahren, dass es diese Einrichtung gibt (aber im Grunde keine Ahnung haben um was es sich handelt).
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Angesichts der bekannten Gefahren, die von solchen Lasern ausgeht, halte ich solche Veranstaltungen grundsätzlich für fragwürdig.

    Muss den jeder technische Sch***, der möglich ist, auch gleich ausgenutzt werden!?
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  • Erding
    Nach den allgemeinen Tendenzen wird die Arena eh nicht lange auf dem Markt bleiben. Also einfach die Entscheidung über den Ausschluss akzeptieren. "Lasern" ist kein Kinderspiel, das müsste man und auch die Jugendlichen vom Physikunterricht her kennen. Oder liegt da gerade der verborgene "Reiz"?
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  • mpl
    ... kein schönes Beispiel für Rechtsprechung in Deutschland. Die Meinung eines einzelnen Sachverständigen wird vom Gericht übernommen und als Grundlage für die Anwendung einer Rechtsnorm zur Vorschrift für die Allgemeinheit erklärt.

    Als Erziehungsberechtigter fühle ich mich schon etwas übergangen. Und ich bin mir beinahe sicher, dass auch etwas jüngere Kinder beispielsweise unter Aufsicht ihrer Eltern nicht spontan zum Psychopathen mit Amoklauf-Phantasien mutieren, sobald sie die Lasertag-Arena betreten.

    Wie andere Leser zu ähnlichen Artikeln schon geschrieben haben: wir wir haben auch mit "waffenähnlichen" Gegenständen Cowboy und Indianer gespielt. Ständig wurde irgendwer (imaginär) erschossen. Zugegeben, Bekloppte gibt's auch in meiner Generation mehr als genug. Aber die haben ihren Sockenschuss sicher nicht davon ...
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