Die Stadt Würzburg hat es verboten, das Verwaltungsgericht Würzburg hat das Verbot bestätigt und nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof keine Berufung gegen das Würzburger Urteil zugelassen: Die LaserTag-Arena in der Posthalle Würzburg bleibt für unter 16-Jährige tabu.
Mindestens 16 Jahre muss sein, wer in der Würzburger LaserTag-Arena spielen will. Alle Jüngeren müssen draußen bleiben, wenn in einem großen, dunklen Raum und untermalt von futuristischen Schussgeräuschen mit Lichtstrahlen gefeuert wird. Der Betreiber versteht sein Geschäft als einen spaßigen Wettkampf, als moderne Variante von „Räuber und Gendarm“. Schließlich werde bei LaserTag nicht auf Menschen gezielt, um diese „abzuschießen“, sondern die mit Sensoren auf Schultern, Brust und Rücken ausgestatteten Spieler „markierten“ sich nur, sagt er.
Berufung nicht zugelassen
Florian Rehbein, Diplom-Psychologe beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, sieht das anders. In seinem im April vor dem Verwaltungsgericht Würzburg erstatteten Gutachten kam er zu dem Ergebnis, dass LaserTag von unter 16-Jährigen „aggressiv verarbeitet“ werde und die Jugendlichen in einer LaserTag-Arena „aggressives Verhalten“ erlernen könnten. Der „Phaser“ jedenfalls, mit dem das Beschießen der Gegner simuliert wird, sei durchaus „waffenähnlich“. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Betreiber der LaserTag-Arena „militärische Begriffe“ vermieden.
Auch vor dem Hintergrund dieses Gutachtens entschied das Verwaltungsgericht Würzburg, dass von dem Spiel „eine Gefahr für das geistige und seelische Wohl“ von unter 16-Jährigen ausgehe und die Stadt diesen Jugendlichen zu Recht und im Einklang mit dem Jugendschutzgesetz den Zutritt zur LaserTag-Arena verbietet.
Natürlich war der Betreiber der LaserTag-Arena Würzburg mit diesem Urteil nicht einverstanden und hatte beim Verwaltungsgerichtshof in München einen Antrag „auf Zulassung der Berufung“ gegen die Entscheidung gestellt. Allerdings erfolglos. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Obergericht vor knapp zwei Wochen die Berufung nicht zugelassen. Damit ist die Würzburger Entscheidung rechtskräftig – und unter 16-Jährige dürfen nicht rein in die LaserTag-Arena Würzburg.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Altersgrenzen für LaserTag-Spiele. Städte und Landkreise entscheiden nach eigenem Ermessen, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche daran teilnehmen dürfen. Im „Laserplanet“ in Oberwerrn (Lkr. Schweinfurt) zum Beispiel dürfen laut Homepage schon Kinder ab 12 Jahren spielen. Im „LaserTag Aschaffenburg“ liegt die Altersgrenze bei 13 Jahren. Ebenso in der „Area50fun“ in Haßfurt. Überall müssen unter 18-Jährige allerdings bestimmte Auflagen erfüllen – zum Beispiel eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen.
Dass ein Gutachten ausreicht, um generell eine Gefahr für Kinder und Jugendliche zu belegen finde ich zweifelhaft.
Warum verbieten wir an Fasching dann nicht gleich Cowboy Kostüme, Plastikschwerter und Spielzeugpistolen?
Man muss es nicht verstehen, die Gutachter und Co. sind wohl nicht aus der jüngeren Generation, um das ganze ein klein wenig nachzuvollziehen.
Schade für Würzburg, ob sich die Arena dann noch lange hält, wage ich zu bezweifeln.
Wer einen psychischen Knacks hat, wird diesen immer haben und ich bin nicht der Meinung, dass aus einem spielenden Kind gleich was schlimmeres wird.
Eltern müssen ihre Kinder einschätzen können.
Muss den jeder technische Sch***, der möglich ist, auch gleich ausgenutzt werden!?
Als Erziehungsberechtigter fühle ich mich schon etwas übergangen. Und ich bin mir beinahe sicher, dass auch etwas jüngere Kinder beispielsweise unter Aufsicht ihrer Eltern nicht spontan zum Psychopathen mit Amoklauf-Phantasien mutieren, sobald sie die Lasertag-Arena betreten.
Wie andere Leser zu ähnlichen Artikeln schon geschrieben haben: wir wir haben auch mit "waffenähnlichen" Gegenständen Cowboy und Indianer gespielt. Ständig wurde irgendwer (imaginär) erschossen. Zugegeben, Bekloppte gibt's auch in meiner Generation mehr als genug. Aber die haben ihren Sockenschuss sicher nicht davon ...