Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg LaserTag in der Posthalle Würzburg statt ab zwölf Jahren nur noch für Spieler ab 16 Jahren anbieten zu dürfen, stößt bei dem Betreiber und bei den Fans auf Unverständnis. „Wir wollen auf jeden Fall in Berufung“, kündigte David Kügel an, der Bereichsleiter Bayern der deutschlandweit agierenden LaserTag GmbH aus Frankfurt.
LaserTag ist eine Trendsportart. In der Regel spielen zwei Teams gegeneinander. Die Spieler versuchen, den Gegner mittels sogenannter Phaser zu markieren. Die nach futuristischen Lasergewehren aussehenden Phaser senden Infrarotstrahlen. Das Treffen eines Sensors, der am gegnerischen Spieler befestigt ist, gibt Punkte.
Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag geurteilt, dass die Entscheidung der Stadt Würzburg zu Recht getroffen wurde, LaserTag für Jugendliche unter 16 Jahren zu untersagen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Betreibergesellschaft kann noch binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Antrag auf Berufung einlegen.
Die Fans des Sports äußerten auf Facebook ihren Unmut über das Urteil: „Uns, als LaserTag-Team aus Würzburg, betrifft dieses Urteil direkt. Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt jüngere Menschen in unser Team aufzunehmen“, so ein Mannschaftskapitän. „Mit solchen Dingen schützen sie keine Kinder, so bringen sie Kinder dazu, für die Sportarten wie Fußball und Co. nichts sind, sich lieber allein vor Videospielen oder hinter Alkohol und Drogen zu verkriechen, da andere Freizeitaktivitäten von ihnen verboten werden“, heißt es in dem Kommentar.
Das Urteil stützt sich auf ein psychologisches Gutachten. In diesem heißt es, dass das Spiel von unter 16-Jährigen „aggressiv verarbeitet“ wird und es möglich sei, „aggressives Verhalten“ zu erlernen. David Kügel sieht das anders: „Wir distanzieren uns von jeglicher Form von Gewaltverherrlichung. Eltern sollten selbst entscheiden dürfen.“ Weiter zweifelt er die Methodik des Gutachters an.
Er befürchtet nun deutliche Umsatzeinbußen. Etwa 40 bis 50 Prozent seiner Kunden seien betroffen, sagt Kügel. „Wie es weitergeht, kann ich noch nicht sagen.“ Von Stammspielern wisse er, dass diese nun nach Niederwerrn im Landkreis Schweinfurt gehen wollen. Dort gibt es eine ähnliche Anlage, aber das Mindestalter liegt wie bislang in Würzburg bei zwölf Jahren. Möglich ist das, da es keine einheitlichen Regelungen in Deutschland gibt. Städte oder Landkreise entscheiden nach eigenem Ermessen.
Jugendliche könnten Spaß und Realität "Durchaus unterscheiden"
So gilt im Landkreis Würzburg schon seit einigen Jahren die Altersgrenze ab 16. Richard Schoeneberg, der die LaserTag-Anlage „Infra-Red“ in Unterpleichfeld betreibt, beugte sich damals der Entscheidung des Jugendbeauftragten, nachdem etwa ein Jahr lang auch Zwölfjährige bei ihm spielen durften. „Wenn der Jugendbeauftragte dieser Meinung ist, schließe ich mich dem an“, sagt Schoeneberg. Das Urteil in Würzburg hält er für vertretbar. Zwar sei er der Meinung, dass Jugendliche durchaus zwischen Spaß und Realität unterscheiden können und der Sport an sich unproblematisch sei. Aber die Kinder wären nach einer Partie immer so aufgeputscht, dass er stets eine Nachbesprechung mit diesen mache. Das gehe mit Älteren einfacher als mit den Jüngeren, so Schoeneberg. Zwar habe auch er zunächst Umsatzeinbußen gehabt, doch seien diese verkraftbar gewesen. „Ab 16 reicht vollkommen, wenn man sich als Unternehmer darauf einstellt.“ Umsatzinteressen dürften nicht über denen des Jugendschutzes stehen.
So sieht das auch Gunther Kunze, Sprecher der Stadt Würzburg. „Die rein theoretische Möglichkeit einer Gefährdung zwang uns zum Handeln.“ Aus Sicht der Stadt sei eine Entwicklungsgefährdung bei unter 16-Jährigen gegeben und man sei froh, dass das Gericht diese Einschätzung bestätigt hat. Gleichzeitig könne man die Sorgen des Betreibers verstehen, doch der Jugendschutz habe Vorrang vor Geschäftsinteressen.
Betreiber aus Bad Kissingen hält Urteil für Übertrieben
Der Würzburger LaserTag-Betreiber Kügel erwartet, dass nun weitere Gemeinden die Altersgrenze heraufsetzen werden. Das glaubt auch Frank Sterrmann, der eine LaserTag-Anlage in Bad Kissingen betreibt und Spieler ab 14 Jahren zulässt. Für ihn bedeutete eine Alterseinschränkung zwar nicht größere Umsatzeinbußen, doch das Würzburger Urteil hält er für übertrieben. „Wenn wir anfangen, LaserTag zu verbieten, sollten wir auch das Fernsehen verbieten“, sagt Sterrmann. Dort sähen Kinder Gewalt, nicht jedoch beim LaserTag.
Auch in Haßfurt (Lkr. Haßberge) gibt es seit vergangenem Jahr eine LaserTag-Anlage, die „Area50Fun“. Als die Bauherrin 2014 den Bauantrag einreichte, betonte sie noch, dass man LaserTag am besten mit dem „Räuber-und-Gendarm-Spiel“ vergleichen könne. LaserTag sei durchaus auch für Buben und Mädchen ab neun Jahren geeignet.
Dies sah das Landratsamt Haßberge allerdings anders. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Landesjugendamtes wurde festgelegt, dass erst Jugendliche ab 14 Jahren in der Haßfurter Lasertag-Arena spielen dürfen.
Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren müssen, bevor sie die Arena betreten, eine Erlaubnis der sorgeberechtigten Eltern vorweisen. Und: „Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren müssen neben der Erlaubnis der sorgeberechtigten Eltern auch von einer Person über 18 Jahre begleitet werden“, berichtet Monika Göhr, Pressesprecherin des Landratsamts Haßberge. Während des Spiels müsse zudem eine Aufsichtsperson anwesend sein, die den Spielverlauf überwacht und bei Störungen eingreifen könne.
Betreiberinnen der "Area50Fun" haben Klage eingereicht
Gegen den Bescheid des Landratsamtes haben die beiden Betreiberinnen der „Area50Fun“ Klage eingereicht, über die das Verwaltungsgericht Würzburg noch endgültig entscheiden muss. Da der Bescheid aber für sofort vollziehbar erklärt wurde, hat die Klage keine aufschiebende Wirkung, das heißt die getroffenen Anordnungen sind rechtswirksam bis das Gericht möglicherweise eine gegenteilige Entscheidung trifft.
Doch warum lässt das Landratsamt Haßberge LaserTag-Spieler bereits ab einem Alter von 14 Jahren zu, während Stadt und Landkreis Würzburg die Altersgrenze auf 16 Jahre festsetzen und in Schweinfurt wieder andere Regeln gelten? „Grundsätzlich muss jede Arena für sich betrachtet werden“, erklärt Haßberge-Landratsamtssprecherin Göhr. Die Arenen seien nur schwer miteinander zu vergleichen. Entscheidend sei die Einrichtung und die Gestaltung der verschiedenen Spielbahnen. Ob nun Kriegsszenarien dargestellt seien oder eine zerstörte Stadt, eine Fantasiewelt oder eine Mittelalterszene – dies sei entscheidend für die jeweiligen Auflagen. „Deswegen können Auflagen auch voneinander abweichen“, macht Göhr klar.
In Würzburg jedenfalls ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Kügel will das Spielen für Jugendliche unter 16 mindestens so lange erlauben, bis ein rechtskräftiges Urteil gefallen ist.
Immerhin gewaltverherrlichend und darüber hinaus wird gegen einen Volksstamm gekämpft der von Landräubern (auch Einwanderer genannt) auf brutale Weise fast ausgerottet wurde....