
Die Menschen im "Land des Friedens" wollen ihre Ruhe haben. Vor allem nachts fühlen sich die Bewohner von "Gut Terra Nova"gestört. Vor dem Würzburger Verwaltungsgericht berichteten sie von quietschenden Reifen, hupenden Fahrzeugen, aufheulenden Motoren. Bewohner würden beschimpft, sogar bedroht. Die Gemeinde Greußenheim soll deshalb für den Höchheimer Weg, die öffentliche Straße führt direkt am Gutshof vorbei, die Durchfahrt verbieten. Und zwar für die Zeit zwischen 20 und 7 Uhr.
Gemeinde sieht keinen Grund, die Straße zu sperren
Die Gemeinde Greußenheim könnte dies als zuständige Straßenverkehrsbehörde anordnen. Sie sieht aber keine Notwendigkeit, die Durchfahrt auf der Gemeindeverbindungsstraße zu regeln. Zwar sehe sie auch das Problem nächtlicher Ruhestörungen, das rechtfertige aber noch kein Nachtfahrverbot. Vielmehr müssten die Ruhestörungen und Bedrohungen privatrechtlich verfolgt werden. "Ein Nachtfahrverbot hätte auch keinerlei Wirkung. Vielmehr würde der überwältigende Teil der Benutzer des Gemeindeverbindungsweges, der sich 'normal' verhalte, ungerechtfertigt belastet und eingeschränkt", heißt es im Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt im Mai 2017. Die Gemeinde Greußenheim gehört der Verwaltungsgemeinschaft an.

Die Internationalen Gabriele-Stiftungen mit ihrem Gut Terra Nova GmbH & Co. KG, die der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben zugerechnet werden, führten aus, dass sämtliche Ermittlungen erfolglos verlaufen seien. Im Oktober 2017 schauten sich Mitarbeiter des Landratsamtes, der Polizei und des staatlichen Bauamts die Situation vor Ort an und kamen zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für ein Nachtfahrverbot nicht vorlägen. Auch die Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt sah nach wie vor keinen Grund für ein Nachtfahrverbot. Unter anderem auch, weil der Weg von Radfahrern und Spaziergängern genutzt werde und von Landwirten genutzt werden muss, um auf die Feldwege zu kommen. Gegen diese Ablehnung reichten die Gabriele-Stiftungen Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg ein.

In der mündlichen Verhandlung ging es im Wesentlichen um die Frage, ob Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung in Frage kommt. Der Anwalt der Gabriele-Stiftungen führte hier vor allem den Sicherheits-Aspekt an, der es erlaube, die Benutzung der Straße zu beschränken. Dagegen meinte Greußenheims Bürgermeisterin Karin Kuhn, dass der Höchheimer Weg eine öffentliche Straße sei, über die Wald- und Feldwege erschlossen werde. "Es kann nicht sein, dass Landwirte, die abends ihre Ernte einholen, jedes Mal um Erlaubnis fragen müssen."
Übelriechender Gestank im Auto
Kuhn glaubt, dass ein Vorfall im Mai 2013 zu den Pöbeleien am Gutshof führte. Laut Polizeibericht wurde damals einer jungen Autofahrerin eine übel riechende Flüssigkeit in den Lüftungsschacht ihres Autos geschüttet. Der Gestank verbreitete sich im ganzen Wagen. Die Frau hatte ihr Fahrzeug auf der Straße zum Gut geparkt. Von Weitem will sie beobachtet haben, wie ein unbekannter Mann in einem Geländewagen sich ihrem Auto näherte.
Klage wurde abgewiesen
Der Bürgermeisterin sind weitere Vorfälle bekannt. Junge Leute seien angehalten worden, mit der Aufforderung schleunigst den Weg zu verlassen. Der Anwalt der Klägerin wies diese Behauptungen als "haltlose Anschuldigungen" zurück. Und Gert-Joachim Hetzel, der sich als Rechtsbeistand der Stiftungen vorgestellt hat, fügte hinzu: "Es geht hier nicht um das Gut Terra Nova, es geht um das UL. Diese Gemeinschaft ist vielen ein Dorn im Auge. Aber dem UL gehört das dort nicht." Die Greußenheimer Bürgermeister reagierte prompt: "Religion hat für mich überhaupt keine Bedeutung."
Das Gericht wies die Klage zurück. Der Höchheimer Weg wird nachts nicht gesperrt. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor.