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GREUßENHEIM
Kein Nachtfahrverbot für Gut Terra Nova
Mechthild Buck
Mechtild Buck
 |  aktualisiert: 05.08.2014 14:28 Uhr

Gegen ein Nachtfahrverbot im Höchheimer Weg im Bereich des Hofguts Terra Nova der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben sprach sich der Gemeinderat knapp mit sechs gegen sechs Stimmen aus.

Hintergrund war ein Schreiben, das ein Anwohner des Gutes im Mai an die Gemeinde gerichtet hatte. Hierin wurde die Gemeinde aufgefordert, gegen die nächtlichen massiven Ruhestörungen durch randalierende Jugendliche in diesem Bereich etwas zu unternehmen und für den Höchheimer Weg ein Verbotsschild für Motorfahrzeuge von 22 Uhr bis 6 Uhr mit „Anlieger frei“ aufzustellen. Dies sei kein jugendlicher Unfug mehr und mittlerweile fühle man sich in der Sicherheit bedroht. Auch beim NSU-Prozess sei immer wieder mitgeteilt worden, die Behörden hätten die Zeichen nicht ernst genommen, hieß es.

Nach einem weiteren Vorfall am 6. Juni setzte das Gut Tarra Nova der Gemeinde Greußenheim eine Frist. Sollte die Gemeinde weiterhin nicht handeln, drohte Gut Terra Nova an, dies über Medien zu veröffentlichen.

Über das Nachtfahrverbot hatte der Gemeinderat bereits im Juli 2013 beraten und festgestellt, dass man mit einem Schild eine rechtsmissachtende Person nicht aufhalten werde, es würde lediglich die Grundlage für ein Bußgeld geschaffen. Man war deshalb zu der Entscheidung gekommen, dass die Angelegenheit mit einer Anzeige bei der Polizei zu lösen wäre.

Bürgermeisterin Karin Kuhn hatte trotzdem im Mai Gespräche mit Landratsamt und Polizei geführt. Die Polizei hatte mitgeteilt, dass der Höchheimer Weg eine wenig bis gering frequentierte Straße sei und ein Nachtfahrverbot nicht zwingend sei. Das Landratsamt gab an, dass es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße zum Gut handelt und man im Landkreis keine öffentliche Straße kenne, die im Außenbereich ein Nachtfahrverbot habe. Einen zwingenden Bedarf sehe man nicht.

 
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