Fragwürdig. Bedenklich. Unmenschlich. Der Fall Mostafa Firoozi berührt. Hier soll ein Vater von seinem vier Monate alten Kind getrennt werden und in sein Heimatland zurückreisen, aus dem er 2015 geflohen war. Wozu? Um dort bei der Deutschen Botschaft den legalen Weg der Einreise nach Deutschland zu wählen - nach den Bestimmungen zur Zusammenführung der Familie. Denn Gesetz ist Gesetz, und nach einem abgelehnten Asylverfahren ändere auch ein Kind nichts an der Ausreisepflicht, sagen die Behörden. Zumindest in Bayern.
Ehe und Familie unter besonderem Schutz
Mostafa Firoozi soll erst einmal zurück nach Afghanistan. Obwohl die Vaterschaft zweifelsfrei anerkannt ist, obwohl er mit seiner Lebensgefährtin das gemeinsame Sorgerecht hat. Dabei besagt doch Artikel 6 des Grundgesetzes: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Wie ist das vereinbar mit einer Praxis, die so unbarmherzig Familien trennt? Zumal sich solch ein Verfahren der Familienzusammenführung über Monate, im Zweifel auch über Jahre hinziehen kann.
Recht auf Bindung zu Mutter und Vater - von Geburt an
Wenn schon nicht zählt, dass ein Vater sich um sein Kind kümmern will, müsste dann nicht zählen, dass ein Kind seinen Vater braucht? Und dass es ein Recht darauf hat, mit ihm zusammenzuleben und eine Bindung zu entwickeln? Nicht erst irgendwann, sondern jetzt? Es gibt hinreichend es zahlreiche Studien, die belegen, wie wichtig von Geburt an die Bindung zu beiden Elternteilen ist. Keinem sollte dies verwehrt werden!