"Ich wende mich an Sie mit einem schlimmen Fall, der meiner Meinung nach den Boden aus dem Fass der Menschlichkeit durchschlägt", heißt es in der Mail, die Pfarrer Alexander Eckert an diese Redaktion schickt. Im Gespräch mit dem Geistlichen aus Esselbach (Lkr. Main-Spessart) wird klar, warum er so empört ist: "Hier soll eine junge Familie zerrissen werden. Sowohl die Ehe soll gewaltsam getrennt werden als auch das Kind seinen leiblichen Vater verlieren und ohne ihn aufwachsen."
Über einen Freund hat der Pfarrer die in Würzburg lebende Familie kennengelernt. Der heute 21-jährige Mostafa Firoozi stammt aus Afghanistan und kam 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in die Gemeinschaftsunterkunft nach Würzburg. Sein Bruder und er waren im Heimatland ins Visier der Taliban geraten und massiv bedroht worden. "Es blieb uns nur, das Land zu verlassen" - so beschreibt Mostafa in einwandfreiem Deutsch bei einem Treffen die damalige Lage. Seinen Bruder verlor er auf der Flucht, erst viel später fand er ihn in Deutschland wieder.
Traumatisiert durch die Flucht
Ein Jugendlicher ohne Eltern, traumatisiert durch die mehrmonatige Flucht. Doch wissbegierig, lernwillig und bereit sich zu integrieren. Die zweijährige Berufsintegrationsklasse (BIK) an der Klara-Oppenheimer-Schule in Würzburg absolviert Mostafa Firoozi mit Bravour und erreicht das Sprachniveau B 1. Er denkt über eine Lehre zum Erzieher nach. Als seine Freundin, in Deutschland geboren und Deutsch-Türkin, schwanger wird, bricht er die gerade angefangene Ausbildung Anfang 2020 schweren Herzens ab. Im Sanitätshaus Haas in Estenfeld findet Mostafa Firoozier einen Job: "Ich musste doch Geld verdienen für meine Familie." Über allem schwebt Tag für Tag die Unsicherheit seines Asylverfahrens: Wird er in Deutschland bleiben können? Oder droht die Abschiebung?
Denn Mostafas Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war im Februar 2017 abgelehnt, seine Klage dagegen abgewiesen worden. In diesem Juli dann lehnt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2019 beantragte Zulassung zur Berufung ab: "Er ist vollziehbar ausreisepflichtig", heißt es in dem Bescheid der zuständigen Zentralen Ausländerbehörde Unterfranken. Binnen 30 Tagen soll der 21-Jährige das Land verlassen. Seine Arbeitsstelle muss er sofort aufgeben, weil die Arbeitserlaubnis bei Ausreisepflicht erlischt.
Gemeinsames Sorgerecht
Für Firoozi bricht erneut eine Welt zusammen. Die Lage in Afghanistan ist unsicher und hat sich für den 21-Jährigen nicht maßgeblich geändert. Und vor allem: Er seit drei Monaten Vater. Der kleine Noah erblickte am 9. Juni das Licht der Welt. Die Vaterschaft ist anerkannt, das Sorgerecht hat Mostafa Firoozi mit Gülben gemeinsam.
"Ich will bei meinem Kind bleiben, will es großziehen", sagt der junge Vater mit Tränen in den Augen. Auch Gülben, die Mostafa Firoozi in Würzburg in der Moschee vor einem muslimischen Hodscha, einem Religionsgelehrten, geheiratet hat, ist verzweifelt: "Ich schlafe nachts nicht mehr, weil meine Angst so groß ist, dass Mostafa abgeholt wird." Denn abends muss er - so will es der Staat - wieder zurück in die Gemeinschaftsunterkunft. Sobald die Sonne aufgeht, fährt der 21-Jährige wieder zu Frau und Kind. Der Gedanke, sie verlassen zu müssen, erdrückt ihn. Und er sorgt sich um die finanzielle Situation seiner kleinen Familie.
Standesamtlich konnte das Paar bisher nicht heiraten, da Mostafa der Pass fehlte. Die afghanische Tazkira, eine Art Geburtsurkunde, reichte den Behörden nicht aus. Der 21-Jährige half beim Beschaffen der geforderten Unterlagen - jetzt ist der beantragte Pass da. Sobald wie möglich wollen Gülben und Mostafa aufs Standesamt.
Jeder Tag in Angst vor Abschiebung
Ob sich das positiv auf seinen Aufenthaltsstatus auswirkt, ist ungewiss. Auch, ob der kleine Sohn bei der eingereichten Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg als "Ausreisehindernis" gewertet wird. "Das muss alles im Einzelfall geprüft werden", heißt es auf Nachfrage bei der Zentralen Ausländerbehörde Unterfranken von der Regierung. Pressesprecher Johannes Hardenacke erklärt, dass zum Zeitpunkt des Bescheids der Ausländerbehörde keine Angaben über ein Kind Feroozis vorlagen.
Momentan sei eine Duldung bis zum 20. Dezember 2020 eingeräumt. Das bedeute auch, Mostafa Firoozier könne erneut einen Antrag stellen, um arbeiten zu dürfen. Eine Vaterschaft ändere nicht automatisch die Voraussetzungen für den Aufenthaltsstatus, so Hardenacke. Die Ausländerbehörde verlange, dass das Visaverfahren nachgeholt werde und der Betreffende legal - über den Familiennachzug - nach Deutschland einreise. "Das funktioniert über einen Antrag bei der Deutschen Botschaft im jeweiligen Heimatland", so Hardenacke. In der Regel sei die Ausreise "möglich und zumutbar", auch wenn für diese Zeit eine Trennung von Frau und Kind bestehe.
Verheiratet und Bleiberecht: Das war einmal
Auf Nachfrage bei der Würzburger Anwaltskanzlei Koch, die sich bei der Bearbeitung von Asylfällen einen Namen gemacht hat, heißt es: "Dass ein Flüchtling, der mit einer deutschen Frau ein Kind hat und sich um dieses Kind kümmern will, automatisch ein Bleiberecht in Deutschland hat - das war einmal." Seit einigen Jahren spiele das hier kaum mehr eine Rolle. Auch eine standesamtliche Hochzeit mit einem deutschen Staatsbürger zähle kaum mehr, so die Erfahrung der Kanzlei.
Um langfristig in Deutschland bleiben zu können, werde die legale Einreise über den Familiennachzug verlangt. Aber: "Je nach Situation kann sich das Verfahren im Heimatland über viele Monate oder länger hinweg ziehen." Was den Geflüchteten in der Heimat ereile, sei unklar, so die Kanzlei: "Denn in den meisten Fällen waren es triftige Gründe, warum die Menschen geflohen sind".
"Leider ist es gängige Praxis geworden, Flüchtlinge trotz eines gemeinsamen Kindes mit einem deutschen Partner oder einer deutschen Partnerin auszuweisen", berichtet auch Asylanwalt Armin Wendel aus Karlstadt (Lkr. Main-Spessart). Hintergrund sei wohl die Hoffnung, dass nicht jeder Geflüchtete über den Familiennachzug wieder nach Deutschland einreise. "Man muss sich vergegenwärtigen, wie absurd diese Praxis ist: Da muss jemand ausreisen, der dann über den Familiennachzug wieder einreisen darf", so Wendel. In anderen Bundesländern würde dies nicht so streng gehandhabt wie in Bayern.
Das bestätigt der Bonner Anwalt Rudolf Lienkamp, der mit Mostafas Fall vertraut ist. In Nordrhein-Westfalen sei es eher die Regel, dass ein asylsuchender Vater Bleiberecht bekomme, um mit seiner Frau und dem Kind zusammen zu sein. "Alles andere finde ich rechtsstaatlich gesehen schwierig", sagt der Anwalt für Asylrecht und zitiert den Paragrafen 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt.
Entsetzter Pfarrer: Ist das christliche Politik?
Die Würde des Menschen und das Recht auf Ehe und Familie werde mit Füße getreten, betont auch Alexander Eckert. Seit vielen Jahren setzt sich der Esselbacher Pfarrer für Flüchtlinge ein. Jetzt sagt er: "Ich kann es nicht mehr nachvollziehen – weder als Christ und schon gar nicht als Pfarrer – wie man in einem christlichen Staat mit einer christlichen Politik, die sich die Familienförderung auf die Fahne geschrieben hat, solch inhumanes Verhalten an den Tag legen kann."
Für die kleine Familie in Würzburg heißt es derzeit, die Hoffnung nicht aufzugeben. Eine kurzfristige Abschiebung in den nächsten Wochen habe Mostafa Firoozi nicht zu befürchten, so Regierungssprecher Johannes Hardenacke. Wichtig sei, dass er seinen Pass vorweise. Ein verkürztes Visaverfahren mit Hilfe der Ausländerbehörde liege im Bereich des Möglichen, so Hardenacke. Doch auch dann müsste der 21-Jährige Deutschland zunächst verlassen.