Eigentlich unglaublich, dass es so lange gedauert hat: 75 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Terrorherrschaft hat der Bundestag jetzt auch die Menschen als NS-Opfer anerkannt, die die Nazis als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" gebrandmarkt hatten. Damit ist formal festgestellt: Kein Mensch war zu Recht in einem Konzentrationslager (KZ) interniert. Gut, dass diese historische Wahrheit endlich auch amtlich verbrieft ist.
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Ein paar wenigen Hochbetagten hilft diese Entscheidung, nun doch noch Entschädigungszahlungen für erlittenes Leid beantragen zu können. Sie sollten jetzt schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten. Noch wichtiger aber ist, dass der Bund sich mit der Entscheidung verpflichtet, diese Opfer-Gruppen - es handelt sich um mehrere Zehntausend Menschen - stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihnen in den KZ-Gedenkstätten und Dokumentationszentren einen angemessenen Platz zu verschaffen. Dass damit nicht das Gedenken an die vielen weiteren Millionen NS-Opfer, die Juden, die Sinti und Roma, die Homosexuellen, die Menschen mit Behinderung und die politisch Andersdenkenden relativiert werden darf, versteht sich von selbst.
Ihnen unerwünschte Menschen haben die Nazis willkürlich kategorisiert
Die Nazis haben ihnen unerwünschte Menschen völlig willkürlich kategorisiert. Als "asozial" galten Obdachlose, Bettler und Arbeitslose, viele Menschen, die sozial unangepasst lebten. "Berufsverbrecher" hießen im Nazi-Jargon Menschen, die mehrfach - häufig wegen kleinerer Delikte - verurteilt waren, ihre Gefängnisstrafen aber abgesessen hatten und nun vorbeugend festgesetzt wurden. Manchmal fielen auch die Kinder verurteilter Straftäter in diese Kategorie, sie hatten "das Böse" laut einer verqueren Theorie mit der Geburt bereits geerbt.
In den Konzentrationslagern wurden "Asoziale" und "Berufsverbrecher" mit Zwangsarbeit gequält, manche mussten - so die perfide Logik im NS-Unrechtsstaat - als sogenannte Kapos die NS-Schergen bei ihrem verbrecherischen Tun unterstützen. Die Menschen wurden mit grünen und schwarzen Winkeln, aufgenäht auf die Häftlingskleidung, stigmatisiert, sie wurden systematisch entrechtet, viele auch zwangssterilisiert und ermordet, wie Historiker bei einer Anhörung im Kulturausschuss des Bundestages deutlich machten.
Gemeinsamer Antrag im Bundestag wäre ein starkes Zeichen gewesen
Gut, dass der gemeinsame Antrag von CDU/CSU- und SPD-Fraktion jetzt von einer breiten Mehrheit im Bundestag mitgetragen wurde, auch wenn sich die Fraktionen von FDP, Grünen und Linken einen gemeinsamen interfraktionellen Antrag gewünscht hatten. Dieser sei nicht möglich gewesen, hieß es in Berlin, weil die Union um keinen Preis einen gemeinsamen Antrag mit der Linken einbringen wollte. Schade, dass sich Demokraten selbst bei einem so symbolträchtigen Thema nicht auf ein gemeinsames Vorgehen im Parlament einigen konnten.
Angesichts von Rechtsradikalen, die den Nationalsozialismus als "Vogelschiss der Geschichte" bagatellisieren und eine Kehrtwende in der Erinnerungskultur fordern, angesichts der Zunahme von Hass und Hetze, von Gewalt gegen Andersdenkende, religiöse Minderheiten oder sozial Benachteiligte wäre ein gemeinsamer Antrag ein noch stärkeres Zeichen gewesen. Schließlich werden noch heute Menschen, die nicht ins gesellschaftliche Raster passen, als Asoziale, als Schmarotzer oder Penner diffamiert. Da wirkt ein Narrativ aus der Nazizeit weiter.
Wohin das am Ende führen kann, mahnt uns die Geschichte. Deshalb darf es niemals einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung des Nationalsozialismus geben.