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Würzburg
Kommentar: Empörende Strategie der Verteidiger im Missbrauchs-Prozess
Eine Reihe von Beweisanträge sorgt für Zündstoff im Würzburger Missbrauch-Prozess gegen einen Logopäden. Der Tenor: Der Angeklagte habe doch auch viel Gutes getan.
In Würzburg steht ein Logopäde wegen Missbrauchs von Kindern vor Gericht. Sieben Beweisanträge seiner Verteidiger stoßen auf großes Unverständnis, nicht nur, weil sie den Prozess in die Länge ziehen.
Foto: Ulises Ruiz | In Würzburg steht ein Logopäde wegen Missbrauchs von Kindern vor Gericht. Sieben Beweisanträge seiner Verteidiger stoßen auf großes Unverständnis, nicht nur, weil sie den Prozess in die Länge ziehen.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 12.02.2024 10:02 Uhr

Man möchte nicht tauschen mit den Verteidigern eines Mannes, der kleine Kinder bis zur Vergewaltigung missbraucht hat. Die zwei Anwälte haben die undankbarste Rolle in dem Prozess am Landgericht Würzburg: Verständnis zu wecken für einen Menschen, der wie ein Monster gehandelt hat.

Der Angeklagte hat gestanden, seine dunkelsten Triebe über das Leben besonders hilfloser Kinder gestellt zu haben, weil die ihn wegen ihrer Behinderung nicht verraten konnten. Gerade er als guter Therapeut wusste besser als jeder andere, was er damit anrichtete.

Da bleibt Verteidigern wenig Spielraum, um ihren Mandanten vor der härtesten Strafe zu bewahren. Sie zauberten jetzt - bevor der psychiatrische Gutachter seine Erkenntnisse präsentieren konnte -  atemberaubende Beweisanträge aus dem Ärmel. Mit Hilfe von Zeugen will man beweisen, dass der Logopäde nur in ganz wenigen Therapie-Sitzungen ein paar wenigen Kindern mit dem gefilmten Missbrauch geschadet habe. Aber in ganz vielen Sitzungen habe er diesen behinderten Kindern – und vielen anderen - geholfen.

Was ist das für eine zynische Milchmädchen-Rechnung? Natürlich dürfen Verteidiger Licht- und Schattenseiten ihres Mandanten zeigen, um ihn vor der drohenden Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haft zu bewahren. Ob sie aber mit solchen Verharmlosungen ihrem Mandanten, ihrem Berufsstand und der Gesellschaft einen Gefallen tun, darf man bezweifeln.

 
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  • B. E.
    Ok, ich habe Kinder und möchte nicht einmal daran denken, dass ihnen so etwas hätte passieren können, ich habe ein Patenkind, dass genau dies erlebt hat. Aber, ja, auch schlimmste Verbrecher haben Rechte. Und - auch das muss gesehen sein - offenbar war er in seinem Job sehr gut. Das ist nichts, was den Opfern hilft, aber anderen hat er geholfen - das wird nicht nichtig durch sein Treiben und darf von ihm bzw. seinen Anwälten angeführt werden. Unsere Justiz hat kein Problem damit, Totschläger mit 2 Jahren auf Bewährung zu ahnden, weil günstige Sozialprognose, bisher nicht aufgefallen etc. ... dann muss auch dieser Untäter ein Recht auf Anhörung und ein menschenwürdiges Urteil haben. Auch wenn es uns schwerstfällt, das zu akzeptieren.
    Ich hätte übrigens beim Bekanntwerden der Taten das Halbmastsetzen der Regenbogenfahne für angemessen erachtet.
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  • K. K.
    es gibt nichts Gutes.............

    ausser man tut es !

    Hier wird nichts Gutes angeklagt und dabei sollte es bleiben.

    Wäre das Ganze nicht "aufgeflogen", würde mit hoher Wahrscheinlichkeit immer noch nichts Gutes getan.
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  • R. K.
    Auf eigenen Wunsch hin gesperrt.
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    Zaubern kann niemand - nicht einmal Rechtsanwälte. Es handelt sich immer um eine TÄUSCHUNG, die wenn sie geschickt gemacht ist, nicht auffällt. Das durchsichtige mieße Spielchen der Verteidiger darf und wird keinesfalls aufgehen. Wer wie die Rechtsverdreher des Täters arbeitet, sollte strafrechtlich aufgrund menschenverachtender Argumente selbst der Prozess gemacht werden!!
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    Nun ist es aber mal gut. Was auch immer ein Angeklagter für schreckliche Taten vollbracht hat, gibt es sein gutes Recht, seine Sicht der Dinge darzulegen.
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    Wie bitte???
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  • M. E.
    Ja,er hat Rechte. Er darf sogar lügen, bis sich die Balken biegen! Wenn ich RA wäre, würde ich vermeiden wollen, so einen Menschen zu verteidigen! Und, c-r-i-s@gmx.at, mehr will ich zu diesem schauderlichen menschenverachtenden Fall nicht schreiben. Aber lesen Sie sich mal den Kommentar von gardner zum Artikel der MP: " Missbrauchs-Prozess;Kritik an der Strategie der Verteidigung" aufmerksam durch! Hoffentlich gelingt es den Ermittlern/StA, die von Ihnen angemahnte "Sicht der Dinge" derartig zu widerlegen, damit der Angeklagte so weggesperrt wird, dass dieser für weitere Generationen hilfsbedürftiger Kinder keine Gefahr mehr sein kann!
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  • J. S.
    Wenn wollen sie denn dann als Rechtsanwalt sonst verteidigen. Es gehört in mal zu deren Beruf sowohl die übelsten Verbrechen, als auch unschuldige Bürger zu vertreten. Jeder Täter ob vermeintlich oder nicht hat ein Recht darauf verteidigt zu werden und das mit allen Mitteln die durch das Recht einen zustehen. Es ist doch die Aufgabe der Anwälte alles in deren Macht stehende zu tun.
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    Das kann man in diesem Fall aber nur, wenn man gewissenlos ist.
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  • R. S.
    Selbiges bei Mördern, Totschlägern oder Straftäter, sonstige mistaten gegen andere Mitbürger begangen haben. Wenn Sie damit nicht klar kommen, dann ist es gut, dass Sie vermutlich kein Anwalt geworden sind oder werden und Sie sollten darüber nachdenken ob es richtig ist in einem Rechtsstaat zu leben in dem es wichtig ist beide Seiten zu betrachten.
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