
Man möchte nicht tauschen mit den Verteidigern eines Mannes, der kleine Kinder bis zur Vergewaltigung missbraucht hat. Die zwei Anwälte haben die undankbarste Rolle in dem Prozess am Landgericht Würzburg: Verständnis zu wecken für einen Menschen, der wie ein Monster gehandelt hat.
Der Angeklagte hat gestanden, seine dunkelsten Triebe über das Leben besonders hilfloser Kinder gestellt zu haben, weil die ihn wegen ihrer Behinderung nicht verraten konnten. Gerade er als guter Therapeut wusste besser als jeder andere, was er damit anrichtete.
Da bleibt Verteidigern wenig Spielraum, um ihren Mandanten vor der härtesten Strafe zu bewahren. Sie zauberten jetzt - bevor der psychiatrische Gutachter seine Erkenntnisse präsentieren konnte - atemberaubende Beweisanträge aus dem Ärmel. Mit Hilfe von Zeugen will man beweisen, dass der Logopäde nur in ganz wenigen Therapie-Sitzungen ein paar wenigen Kindern mit dem gefilmten Missbrauch geschadet habe. Aber in ganz vielen Sitzungen habe er diesen behinderten Kindern – und vielen anderen - geholfen.
Was ist das für eine zynische Milchmädchen-Rechnung? Natürlich dürfen Verteidiger Licht- und Schattenseiten ihres Mandanten zeigen, um ihn vor der drohenden Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haft zu bewahren. Ob sie aber mit solchen Verharmlosungen ihrem Mandanten, ihrem Berufsstand und der Gesellschaft einen Gefallen tun, darf man bezweifeln.
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Ich hätte übrigens beim Bekanntwerden der Taten das Halbmastsetzen der Regenbogenfahne für angemessen erachtet.
ausser man tut es !
Hier wird nichts Gutes angeklagt und dabei sollte es bleiben.
Wäre das Ganze nicht "aufgeflogen", würde mit hoher Wahrscheinlichkeit immer noch nichts Gutes getan.