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Würzburg
Kommentar: Bestien in der Maske der Biedermänner
Mit dem Elysium-Urteil setzt der Rechtsstaat ein wichtiges Signal: Kinderschänder sind nicht sicher - auch nicht im Darknet.
Die Angeklagten im 'Elysium'-Prozess um eine Plattform für den Missbrauch von Kindern verbergen ihre Gesichter hinter Aktenordnern.
Foto: Thomas Frey, dpa | Die Angeklagten im "Elysium"-Prozess um eine Plattform für den Missbrauch von Kindern verbergen ihre Gesichter hinter Aktenordnern.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 15.07.2024 08:53 Uhr

Schon der Name zeugt vom perversen Denken der vier Verurteilten: „Elysium“ war für die alten Griechen die Bezeichnung für die Insel der Seligen - aber leider auch für die widerlichste Sorte von Verbrechern: Männer, die Kinder missbrauchen, um ihre sexuellen Fantasien auszuleben.

Elysium war der Name ihres gemeinsamen geheimen Treffpunktes im Internet, einer beängstigend umfangreichen Plattform im Dark-Net. Dort trafen sich 120.000 Gleichgesinnte, um Bilder und Videos jeder sexuellen Spielart mit Kindern zu tauschen, deren Widerlichkeit nur schwer zu ertragen ist. Und das schrecklichste ist: Manche beließen es nicht bei der Theorie.

Man möchte sich mit Gänsehaut abwenden - und ist es doch den Opfern schuldig, genau das nicht zu tun. Wenn dieser sexuelle Irrweg so viele Anhänger findet, ist es wichtig, die Interessen dieser gequälten Kinder mit aller Kraft zu vertreten.

  • Lesen Sie auch: Was den Kinderporno-Fall "Elysium" so besonders macht

Hier kann man nicht sagen: Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen

Das haben BKA und Generalstaatsanwaltschaft getan. In diesem Fall  kann keiner sagen: Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen – im Gegenteil. Die "Macher" im Hintergrund kamen auf die Anklagebank und kommen nun ins Gefängnis. Das Urteil von Limburg ist ein ermutigendes und wichtiges Signal der Entschlossenheit, das Kritiker beim Rechtsstaat sonst so oft vermissen: Auch im Darknet gibt es keine Sicherheit für Bestien in der Maske der Biedermänner, die sich an Kindern vergreifen.

Wie abscheulich "Elysium" war, zeigt sich an der Auswahl, die der Nutzer auf der Plattform hatte. Die 120.000 Nutzer (man muss sich diese Größenordnung einmal vorstellen) konnten zwischen Kleinkindern, Teenagern und Jugendlichen wählen. Allen Fotos gingen grausame sexuelle Kindesmisshandlungen voraus. Das jüngste Opfer von "Elysium" war zwei Jahre alt.

Kinderpornografie-Plattform «Elysium»       -  Ein Screenshot der Login-Seite der Kinderporno-Plattform „Elysium“ wird bei einer Pressekonferenz 2017 von Bundeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf einem Monitor präsentiert.
Foto: Arne Dedert, dpa | Ein Screenshot der Login-Seite der Kinderporno-Plattform „Elysium“ wird bei einer Pressekonferenz 2017 von Bundeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf einem Monitor präsentiert.

Selbst hartgesottene Fahnder zeigten sich vom Ausmaß des ekelhaften Angebotes erschüttert, „weil wir das in dieser Form noch nicht gehabt haben, dass die eigenen Eltern ihre Kinder wildfremden Menschen zu sexuellen Handlungen anbieten" sagte einer von ihnen.

Man möchte mit den Internetfahndern des BKA und der Justiz in Frankfurt und Limburg nicht tauschen. Die mussten Tausende der ekelhaften Bilder und Videos über sexuellen Missbrauch anschauen, um sich über die Schuld der Angeklagten klar zu werden. Das brachte manche bis an die Grenze der Belastbarkeit. Sie haben unseren Dank verdient. 

Angeklagte hatten teils "haarsträubende" Erklärungen für ihr Tun parat.

Widerlich war noch das Gebaren der vier Angeklagten vor Gericht, die selbst Ehemänner und Väter sind. Pro forma räumten sie ein, was sich dank der vorgelegten Beweise ohnehin nicht leugnen ließ, um ihre Strafe zu mindern. Aber sie hatten teils "haarsträubende" Erklärungen für ihr Tun parat.

Der 40-Jährige Frank M. aus dem Kreis Limburg-Weilburg gilt als Kopf der Bande. Er behauptete allen Ernstes, nur bei „Elysium“ mitgemacht zu haben, um Daten über die Kinderporno-Szene zu sammeln. Blöderweise  sei er festgenommen worden, bevor er sie den Behörden zukommen lassen konnte. Keinen Deut besser die windigen Ausreden des aus unserer Region stammenden Chat-Moderators „Panda“ (Bernd M., 47) aus Boxberg. Er will nur mitgemacht haben, weil er nicht „Nein“ sagen könne. Er gestand, Kinderpornos besessen zu haben. Doch die Inhalte hätten ihm eigentlich gar nicht gefallen. Joachim P. (58) behauptete: Das Unrecht sei ihm zur Tatzeit nicht bewusst gewesen.

Das Urteil ist gesprochen. Man möchte ihm noch einen Satz der Autorin Marion Wolf zufügen:  „Ausreden sind Einbahnstraßen in die Sackgasse der Lüge.“ Die vier Verurteilten haben jetzt jahrelang Zeit, darüber nachzudenken.

 
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  • H. S.
    Wäre hier nicht mal über eine Prügelstrafe nachzudenken?
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  • P. K.
    Anscheinend ist das Darknet für Ermittler gar nicht mehr so dunkel. Was passiert jetzt eigentlich den 120000 Usern von Elysium. Einfach so, durch einen Mausklick, in eine Website reinstolpern geht ja im Darknet nicht, behaupten die Macher von Darknet.
    Werden diese 120000 Unmenschen jetzt auch strafrechtlich verfolgt? Klar, unsere Justiz kann das nur in Deutschland. Tut sie?
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  • G. L.
    Welche Justiz ?

    ...linksgrüne 68er, die demnächst auch IS Schwerverbrecher - ups
    IS Sanitäter, Suppenverteiler und Verwirrte- der harten deutschen
    Gerichtsbarkeit zuführen. grinsen grinsen Nicht zu glauben wohin sich
    mein Vaterland entwickelt hat. Und der Michel schläft weiter.
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  • M. G.
    Ins Darknet?
    Dahin verirrt man sich nicht nur einfach so, die wo darüber bescheid wissen machen das ganz bewusst!
    Ich hoffe dass alle nach den "härtesten Gesetzen" bestraft werden, die sich nur dort hingewagt haben!
    @PKD,
    wenn sie nie auf dieser Seite waren, oder versucht haben dort "Fuß" zu fassen, brauchen sie doch nichts befürchten! Oder?
    Die wo diese dunklen Kanäle nutzen müssen nach allen Regeln der Justiz bestraft werden. Wenn sie reell und ehrlich sind, nehmen sie doch einfach den normalen Weg über das Internet und normal Browser, ansonsten kein Mitleid mit diesen Leuten!
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  • M. G.
    Woraus entnehmen Sie die politische Gesinnung der Richter und in wieweit ist Sie relevant?
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  • P. K.
    Was hat denn das Aussehen der Hände mit der Abscheulichkeit der Taten zu tun?
    Einen Kommentar der überflüssigsten Art liefern Sie ab.
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