In Theilheim soll die Kita umgebaut werden, die Verantwortlichen werden sich aber nicht einig. Jetzt kommt es erneut zu Verzögerungen. Gleichzeitig klagen Eltern und Kinder über die schlechten Zustände in der Einrichtung. Ursula Bördlein am Landratsamt Würzburg übt die Fachaufsicht über die Kindergärten im Landkreis aus. Die Situation der Kinder in Theilheim ist ihr bekannt. Im Gespräch mit dieser Redaktion erklärt sie auch, warum die Kita weiter genutzt werden darf.
Ursula Bördlein: Der Kindergarten hat ursprünglich eine Betriebserlaubnis von 2014 über insgesamt 100 Kinder in einer altersgemischten Einrichtung. Die Kleinkinder werden in eigenen Gruppen betreut, sie zählen bei der Platzvergabe doppelt. Im Januar 2015 fand eine Begehung der Einrichtung statt. Hier wurde festgestellt, dass die Einrichtung grundsätzlich sanierungsbedürftig ist. Die räumlichen Verhältnisse entsprechen nicht dem heute gültigen Standard. Es fehlt beispielsweise ein Schallschutz und Abstellflächen. Das Mobiliar ist veraltet, die Garderobensituation sehr beengt. Auch der Außenspielbereich ist sanierungsbedürftig.
Bördlein: Ja, weil das alles keine Mängel sind, die einen Entzug der Betriebserlaubnis rechtfertigen würden. Bauliche Mängel sind auch nicht Gegenstand unserer Prüfung – und eine Baugenehmigung für die Nutzung von Kindergartenräumen für Kleinkinder liegt vor.
Bördlein: Die Betriebserlaubnis für die Kita ist bis 30.06.2022 befristet, da nach den damaligen Angaben der Umbau und Anbau der bestehenden Einrichtung dann abgeschlossen sein sollte. Die Befristung ist mit dem anstehenden Um- und Anbau begründet. Dieser Umstand soll in einem Gespräch mit der Gemeinde, dem Träger und der Kirchenstiftung im Oktober erörtert werden.
Bördlein: Die Bedarfsplanung der Gemeinde vom März 2016 geht von insgesamt 36 Plätzen im Kleinkindbereich und 100 Plätzen im Kindergartenbereich aus. Das bedeutet, dass drei Kleinkindgruppen neu geschaffen werden müssten. Die durch die Um- und Anbaumaßnahmen geschaffenen Räume wären nach den bisher vorgelegten Planungen ausreichend für diese Kinderzahl. Was die Außenspielfläche betrifft, wurde festgestellt, dass diese sehr gering bemessen ist und den üblichen Standards nicht genügt. Deshalb wurde in verschiedenen Gesprächen mit der Gemeinde vereinbart, einen Teil des oberhalb des Kindergartens gelegenen öffentlichen Spielplatzes für den Kindergarten zu nutzen.