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Kirchheim
Kirchheim: Historischer Steinbruch soll abgegraben werden
Ein Unternehmen der Steinindustrie hatten einen Antrag auf Abgrabungsgenehmigung gestellt. Die Antragsunterlagen des Unternehmens weisen jedoch Unstimmigkeiten auf.
Auf den Terrassen wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts per Hand Muschelkalk gebrochen. Hinter dem Abraumhügel lag während des Zweiten Weltkriegs ein Lager für russische Zwangsarbeiter. 
Foto: Christian Ammon | Auf den Terrassen wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts per Hand Muschelkalk gebrochen. Hinter dem Abraumhügel lag während des Zweiten Weltkriegs ein Lager für russische Zwangsarbeiter. 
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 15.02.2024 17:53 Uhr

Eine Stück Kirchheimer Industriegeschichte droht zu verschwinden: Die Firma Natursteinwerk Marching hat eine Abgrabungsgenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Steinbruchs Steinlage II beantragt. Auf der Fläche befindet sich ein noch heute gut erhaltener historischer Steinbruch aus dem frühen 20. Jahrhundert. Der Abbau des hier nah an der Oberfläche liegenden Muschelkalks ist in Terrassen und damals noch per Hand erfolgt. Der Kirchheimer Muschelkalk wurde zunächst als Baumaterial in der Region und später deutschlandweit oft für repräsentative Gebäude verwendet.

Die Abgrabungsgenehmigung für das Teilstück östlich der Staatsstraße an der Kirchheimer Ortseinfahrt aus Richtung Moos steht auf der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am  Donnerstag, 17. Juni. Im Erläuterungsbericht zum Antrag fehlt ein Hinweis auf die bedeutende Geschichte der etwa 2400 Quadratmeter großen Fläche. Vielmehr findet sich die Angabe, dass sich der geplante Abbau auf eine „bewachsene Abraumböschung“ erstrecken soll. Der vermeintliche Abraum soll aus einem bestehenden Steinbruch stammen.

Waren Rodungen rechtmäßig?

Noch 2009, als der Steinbruch Steinlage vom Landratsamt genehmigt wurde, war die nun in den Blick genommene Fläche offensichtlich bewusst ausgespart worden. Auch ist sie nicht im Regionalplan als Vorrangfläche für die Rohstoffgewinnung gekennzeichnet. Unstimmigkeiten gibt es zudem bei der bereits im Herbst durchgeführten Rodung der als Biotop ausgewiesenen, L-förmigen Terrassen. Dabei geht es um die Frage, ob eine Abgrabungsgenehmigung besteht und die Fällaktion rechtmäßig war.

Ein Teilstück des gleichen Grundstücks hatte vor gut zehn Jahren schon einmal für Ärger gesorgt: Unmittelbar angrenzend an den historischen Bruch befanden sich damals noch Reste von Baracken. Diese hatten im Zweiten Weltkrieg russischen Zwangsarbeitern, die für einen ausgelagerten Kugellagerbetrieb arbeiteten, als Unterkunft gedient. Die Baracken wurden damals von einem anderen Steinbruch-Unternehmen beiseite geräumt. Schon damals sollte der Steinbruch wieder erschlossen werden. 

 
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