zurück
Würzburg
Keine Anklage nach III.-Weg-Demo: Grüne fordern Verbot der rechtsextremen Partei
Die Grünen im Landtag bedauern die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Warum sie weiterhin eine politische Aufarbeitung der Inszenierung in Würzburg fordern.
In Gegenwart eines großen Polizeiaufgebots und zahlreicher Gegendemonstrationen hielt die Neonazi-Partei 'Der III. Weg' am 18. September in Würzburg eine Kundgebung ab.
Foto: Fabian Gebert | In Gegenwart eines großen Polizeiaufgebots und zahlreicher Gegendemonstrationen hielt die Neonazi-Partei "Der III. Weg" am 18. September in Würzburg eine Kundgebung ab.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:54 Uhr

Die Grünen im Landtag bedauern die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Würzburg, die Verantwortlichen der Strohpuppen-Inszenierung im Rahmen einer Kundgebung der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg" nicht anzuklagen. Sie erwarten weiterhin von der Staatsregierung eine politische Aufarbeitung des Demo-Geschehens am 18. September. Gleichzeitig halten sie an ihrer Forderung nach einem Verbot der Neonazi-Partei fest.

Die Staatsanwaltschaft nannte die Aktion der Neonazis eine "pietätlose und geschmacklose Darstellung". Sie sei aber aufgrund der geltenden Rechtslage durch die Meinungsfreiheit gedeckt und deshalb nicht strafbar. Wie mehrfach berichtet, hatten rund 20 Aktivisten des III. Weges am Würzburger Barbarossaplatz, dem Tatort der Messerattacke vom 25. Juni 2021, drei mit Kunstblut beschmierte Puppen, die Leichen symbolisierten, auf die Straße gelegt.

Weil sie dahinter Fotos der drei damaligen Kanzlerkandidaten drapierten, werteten viele Beobachter dies als Aufforderung zum Mord an Annalena Baerbock (Grüne), Armin Laschet (CDU) und Olaf Scholz (SPD). Heftig kritisiert wurde deshalb, dass Staatsanwaltschaft und Polizei vor Ort nicht gegen die Inszenierung eingeschritten waren. Ermittelt wurde erst, nachdem im Nachhinein fünf Anzeigen bei der Kripo eingegangen waren.

Warum haben die Behörden schon im Zuge des Anmeldeverfahrens - trotz Nachfragen der Stadt Würzburg - eine strafrechtliche Relevanz der Inszenierung verneint? Warum sind sie nicht unmittelbar vor Ort eingeschritten und haben die Inszenierung verhindert? Das sind zwei zentrale Fragen, die die Grünen von der Staatsregierung beantwortet haben möchten. Nachdem ihr Antrag im Innenausschuss eine Mehrheit gefunden hatte, muss ein Vertreter von Innen- oder Justizministerium dort nun Rede und Antwort stehen.

Erinnerung an "Hängt die Grünen"-Plakate

Cemal Bozoglu, der Sprecher der Grünen-Fraktion für Strategien gegen Rechtsextremismus, hätte sich eine Anklage und damit ein öffentliches Verfahren gegen die Aktivisten des III. Weges gewünscht. Die Demonstrierenden hätten ihre Aktion bewusst so angelegt, dass unterschiedliche Interpretationen möglich sind. Es sei eine bewusste Strategie der Partei, "die Grenzen des Sag- und Machbaren auf widerliche Weise maximal auszureizen", so Bezoglu.

Der Landtagsabgeordnete aus Augsburg verweist in einer Stellungnahme gegenüber dieser Redaktion auf die Plakate "Hängt die Grünen", die die Neonazis im Bundestagswahlkampf auch in Bayern aufgehängt hatten. Die Münchner Justiz ließ seinerzeit die Doppeldeutigkeit des Slogans nicht durchgehen, die Plakate mussten entfernt werden.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Michael Czygan
Annalena Baerbock
Armin Laschet
CDU
Grünen-Fraktion
Landtage der deutschen Bundesländer
Neonazis
Olaf Scholz
Plakate und Plakatkunst
Polizei
Rechtsextreme Parteien
SPD
Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaft Würzburg
Stadt Würzburg
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • U. S.
    @mdeeg

    Lässt sich dieser Vorsatz eindeutig beweisen? Oder ist das nur wieder eine von vielen Unterstellungen?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. R.
    Früher haben die Grünen Steine geworfen heute wollen sie alles verbieten.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • D. E.
    Man muss nicht alles unter dem Deckmändelchen Meinungsfreiheit tolerieren.

    Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden
    Die Partei ["Der III. Weg"] gilt als verfassungsfeindlich sowie rechtsextremistisch und steht unter Beobachtung von verschiedenen Verfassungsschutzbehörden in Bund und Land. Vom Bundesinnenministerium (BMI) wird sie als eine „rechtsextremistische, antisemitische und menschenfeindliche Gruppierung“ eingestuft, die zudem nicht bereit sei, sich „von Gewalttaten hinreichend zu distanzieren“
    https://de.wikipedia.org/wiki/Der_III._Weg

    "Die Partei fordert nach eigener Darstellung einen sogenannten „deutschen Sozialismus“ als vermeintlichen „dritten Weg“ abseits von Kommunismus und Kapitalismus. ... Die Partei ist antiparlamentarisch; sie strebt eine Präsidialdemokratie mit „weitreichenden Befugnissen“ für den Präsidenten an. "

    Nur geschmacklos. Braucht keiner
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. R.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    Ob die "pietätlose und geschmacklose Darstellung" der Neonazis "aufgrund der geltenden Rechtslage durch die Meinungsfreiheit gedeckt und deshalb nicht strafbar" ist, hat nicht die Staatsanwaltschaft festzustellen sondern ein Richter!

    Deshalb MUSS hier eine Anklage erfolgen.

    Wenn es darum geht, Kirchenmitarbeiter wegen "Kirchenasyl" anzuklagen, schert man sich auch nicht um die "geltende Rechtslage" bei den bayerischen Staatsanwaltschaften.

    Wo in der bayerischen sog. Strafverfolgung hier Prioritäten und Schwerpunkte gesetzt werden, lässt tief blicken. Bei Freisprüchen wie z.B. beim Kirchenasyl wird mit Eifer und Strafwut nachgetreten, entgegen der Rechtslage Revision eingelegt - bei Neonazis erhebt man nicht einmal Anklage!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    ...."Die Demonstrierenden hätten ihre Aktion bewusst so angelegt, dass unterschiedliche Interpretationen möglich sind."....

    Richtig, und das begründet Vorsatz.

    Dass die Staatsanwaltschaften in Franken, insbesondere Würzburg sich immer wieder mit hanebüchenen Begründungen weigert, gegen Rechtsextremisten Anklage zu erheben und diesen stattdessen vorauseilend einen Freibrief erteilt, ist völlig inakzeptabel.

    Vor allem wenn man weiß, mit welchem bizarren Eifer, mit welcher hohen Motivation und welcher kreativen Konstruktion hier Leute verfolgt werden, die nicht diesem rechten Milieu zuzuordnen sind aber aus irgendeinem Grund ein Feindbild für diese Staatsanwälte darstellen!

    Erinnert sei bspw. an die Strafverfolgung eines ehemaligen linken Studienrats, der angeklagt wurde, weil er im Stadtrat den Begriff "Blutbad" benutzte....da wurde der Würzburger Oberstaatsanwalt sogar "privat" tätig.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten