Kritisch sieht die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die im Stadtgebiet von Ochsenfurt geplanten Neubaugebiete. Wie berichtet, will die Stadt Ochsenfurt in verschiedenen Ortsteilen Bauplätze ausweisen, um junge Familien am Ort zu halten. Außerdem soll mittelfristig am „Dümmersberg“ südlich der Altstadt ein neues Baugegebiet entstehen.
Trotz des großen Zuspruchs zum Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ und der Ankündigung der Staatsregierung, den hohen Flächenverbrauch durch freiwillige Maßnahmen zu begrenzen, gehe die Bodenversiegelung ungebremst weiter, so Grünen-Sprecherin Eva Pumpurs in ihrer Pressemitteilung.
Keine Baugebiete um jeden Preis
Eine Nachverdichtung bestehender Siedlungen sei zwar schwierig, weil viele Grundstücksbesitzer weder selbst bauen wollen, noch bereit sind, ihr Grundstück an Bauwillige zu verkaufen. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass um jeden Preis Baugrundstücke auch in empfindlichen und schützenswerten Naturbereichen ausgewiesen werden.
Am Oberen Dümmersberg soll ein neues Wohngebiet in der Größe von 27 Fußballfeldern entstehen. Gerade wenn es darum gehe, jungen Familien einen lebenswerten Platz zum Leben anzubieten, sei es erstrebenswert, eine gute infrastrukturelle Anbindung der Grundstücke zu ermöglichen, meinen die Grünen.
Leerstände beseitigen und Baulücken schließen
Je weiter das Grundstück vom Ortskern entfernt ist oder hoch am steilen Hang liegt, desto weiter seien Einrichtungen wie Kindergarten, Schule, Einkaufsmöglichkeit oder ein Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr entfernt. Das bedeutet, dass ohne Auto nichts geht.
„Deshalb sollte das Schließen von Baulücken und das Beseitigen von Leerständen im stadtnahen Bereich absolute Priorität haben", zitiert die Pressemitteilung den Grünen Stadt- und Kreisrat Josef Meixner. Fraktionsvorsitzende Karen Heußner schlägt deshalb vor, intensiver das Gespräch mit Grundstückseigentümern zu suchen und für das Problem zu sensibilisieren.
M.E. kann hier nur eine hohe Grundsteuer C für baufähige aber nicht bebaute Grundstücke helfen, um durch finanziellen Druck die Grundstückseigentümer zum Verkauf zu bewegen. Auch sollte der Gesetzgeber ggf. mal den verfassungsmäßigen Grundsatz des Eigentums in Art. 14 GG näher definieren., so dass z.B. bei nachweislichem Bedarf am Wohnungsmarkt im Sinne des Sozialstaatsprinzips auch grundsätzlich Enteignungen möglich wären. Nach meiner Kenntnis haben diese schweren Weg auch bereist einige Kommunen in Deutschland versucht.