Künftig soll es hierzulande mehr Transparenz in finanziellen Angelegenheiten der katholischen Kirche geben. Es werden alle Jahresabschlüsse, mindestens die Bilanz und die Ergebnisrechnung der (Erz-)Bistümer, Bischöflichen Stühle, Domkapitel sowie anderer bedeutender Rechts- und Vermögensträger veröffentlicht. Dazu gehören laut Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz auch Anhang, Lagebericht sowie Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Vereinbart wurde zudem, die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden.
Für das Bistum Würzburg kündigte Bischof Franz Jung bereits im Februar bei der Vorstellung des Haushaltsplans für 2019 an, "dass die Verwendung der uns zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel transparent und nachvollziehbar dargestellt wird". Dies soll die Umstellung von der Kameralistik auf HGB-Regeln gewährleisten. Erstmals will die Diözese 2020 voll nach HGB bilanzieren.
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Die Forderung nach Abschaffung der Kameralistik, bei der lediglich Einnahmen und Ausgaben veröffentlicht werden, kam verstärkt ab 2013/14 auf. Grund war der Finanzskandal um den Bau des Limburger Bischofshauses. Er führte zum Rücktritt von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.
Diese jetzt festgelegten verbindlichen und vergleichbaren Standards gelten für alle deutschen (Erz-)Bistümer. Ausnahmen sind das Bistum Münster, das sich für das Neue Kommunale Finanzmanagement entschieden hat, welches über das HGB hinausgeht, sowie das Bistum Rottenburg-Stuttgart mit seinem "Rottenburger Modell", das vom Verband der Diözesen Deutschlands anerkannt wurde.
Mit Informationen von KNA