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Würzburg
Inzidenz unter 50: Diese Lockerungen sind in Würzburg möglich
Bei weiterhin guter Entwicklung sind in Würzburg bald weitere Corona-Lockerungen möglich. Welche das sind und was die Stadt dazu sagt.
Biergartenbesuche wie hier über Pfingsten im Biergarten am Glashaus könnten in der Stadt Würzburg bald schon wieder ohne verpflichtende Corona-Tests möglich sein. 
Foto: Patty Varasano | Biergartenbesuche wie hier über Pfingsten im Biergarten am Glashaus könnten in der Stadt Würzburg bald schon wieder ohne verpflichtende Corona-Tests möglich sein. 
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:46 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Würzburg lag am Mittwoch laut Robert Koch-Institut bei 42,2 pro 100 000 Einwohner und somit erstmals seit Langem unter dem wichtigen Schwellenwert von 50. Sollte sich diese Entwicklung an vier weiteren Tagen in Folge fortsetzen, sind ab Dienstag beziehungsweise ab Mittwoch Lockerungen möglich.

Am Sonntag kann die Stadt Würzburg frühestens die Inzidenz von 50 erstmals fünf Tage in Folge unterschreiten. Einige Lockerungen greifen nach einem Karenztag am Montag dann automatisch am Dienstag. Weiterführende Lockerungen können dann von der Stadt beim Gesundheitsministerium beantragt werden (etwa ein Wegfall der Testpflicht) und sind nach zwei Karenztagen dann ab Mittwoch möglich. Laut Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, wird die Stadt einen Wegfall der Testpflicht in vielen Bereichen am Sonntag beim Ministerium beantragen.

Bleibt der Wert unter 50, sind diese Lockerungen in Würzburg möglich:

  • Einzelhandel: Bei anhaltend niedrigen Infektionszahlen kann der Einzelhandel in der Stadt Würzburg Kunden wieder ohne Termin (und weiterhin ohne Test) einlassen. Ein Hygienekonzept ist weiterhin erforderlich. Dies ist ab Dienstag möglich.
  • Schulen: In der Grundschulstufe gilt bei anhaltender Inzidenz unter 50 Präsenzunterricht. In allen weiteren Schulstufen gilt Präsenzunterricht, sofern der nötige Mindestabstand eingehalten werden kann. Ansonsten gilt Wechselunterricht. Dies ist ab Dienstag möglich.
  • Tagesbetreuung: Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Würzburg dürfen bei anhaltend niedriger Inzidenz ohne festen Gruppenbetrieb öffnen. Dies ist ab Dienstag möglich.
  • Außengastronomie: Die Stadt Würzburg kann bei anhaltend niedriger Inzidenz weitere Lockerungen für die Außengastronomie verfügen. Denkbar ist etwa ein Wegfall der aktuell bestehenden Testpflicht. Dies ist ab Mittwoch möglich.
  • Kultur und Freizeit: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten dürfen bei anhaltender Inzidenz unter 50 ohne Termin und Kontaktdatenerfassung öffnen. Ein Hygienekonzept und das Tragen von FFP2-Masken ist weiterhin erforderlich. Dies ist ab Dienstag möglich. Ab Mittwoch ist darüber hinaus noch ein Wegfall der Testpflicht in Theatern und Kinos sowie bei kulturellen Freiluftveranstaltungen (maximal 250 Besucher) möglich.
  • Sport: Kontaktfreier Sport ist bei andauernder Inzidenz unter 50 im Inneren in Gruppen mit bis zu zehn Personen erlaubt. Draußen ist dann auch Kontaktsport altersunabhängig in Gruppen mit bis zu 25 Personen erlaubt. Sanitäranlagen dürfen mit Hygienekonzept geöffnet werden. In Fitnessstudios ist gegebenenfalls kontaktfreier Sport mit Termin möglich, unter freiem Himmel gelten die Regeln für Außensport. Dies ist ab Dienstag möglich. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind ab Mittwoch möglicherweise 250 Zuschauer ohne Test erlaubt.
 
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  • FNB
    "In der Grundschulstufe gilt bei anhaltender Inzidenz unter 50 Präsenzunterricht. In allen weiteren Schulstufen gilt Präsenzunterricht, sofern der nötige Mindestabstand eingehalten werden kann. Ansonsten gilt Wechselunterricht."
    Das stimmt nicht, laut Info des Kultusministeriums vom 18.05. gilt:
    "Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 0 bis 50: voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen."
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  • Aaron Niemeyer
    Hallo FNB, folgendes ist der geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen:

    "In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, findet
    a) in den Klassen der Grundschulstufe Präsenzunterricht und
    b) im Übrigen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt."

    Beste Grüße,
    Aaron Niemeyer (Redaktion)
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  • FNB
    Das stimmt nicht. Es gab eine Elterninfo vom KM, aus dem ich die Passage herauskopiert habe.
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  • FNB
    Hier z.B.
    https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7307/nach-den-pfingstferien-wieder-mehr-praesenzunterricht-in-aussicht.html
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  • Aaron Niemeyer
    Hallo FNB, nachdem es so auf der Seite des Kultusministeriums zu lesen ist, haben Sie vermutlich Recht und es wird wohl so kommen. Aktuell gültig ist bislang jedoch das, was in der Verordnung steht. Darauf beziehe ich mich im Beitrag (auch wenn ich es wohl nochmal gesondert hätte kenntlich machen sollen).

    Beste Grüße,
    Aaron Niemeyer
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  • FNB
    Wie Sie meinen.
    Allerdings ging das Infoblatt bereits vor den Ferien an die Eltern. Also muss es doch bereits offiziell sein.
    www.km.bayern.de/download/25224_Infoblatt-Unterrichtsbetrieb-ab-7.-Juni-2021.pdf&sa=U&ved=2ahUKEwiEr-G4lOrwAhUIhf0HHYMUCkEQFjAEegQIBhAB&usg=AOvVaw02i8B2krPVxnpmVxhuU8vW
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  • vascodagama
    "Ansonsten gilt Wechselunterricht. Dies ist ab Dienstag möglich"
    Leider die übliche Ignoranz auch sehr vieler Journalisten gegenüber den Kindern/Schülern in dieser Corona-Pandemie!! Es sei vorsichtig darauf hingewiesen, dass auch in der nächsten Woche noch Pfingstferien sind! Einem ordentlich arbeitenden Journalisten sollte ein solcher "Fauxpas" nicht passieren. Peinlich.....
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  • Mainheini
    Das übliche Durcheinander, keiner weiß, was wer wann wo wie darf.
    Wir werden uns dauerhaft darauf einstellen müssen, dass wir immer mit dem Virus behaftet sind. Wir werden uns ständig turnusmäßig impfen lassen. Aber bisher hört man von der Politik dazu kein Wort (hätte mich auch gewundert). Die glauben wahrscheinlich immer noch, das Virus sein irgendwann ausgerottet.
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  • r.kerber@web.de
    Merkel und ihre einseitige Beratung träumt tatsächlich von 0-COVID. Das wird es nie mehr geben. Genau so wie es immer Influenza gibt. Die Impferei soll in Anspruch nehmen, wer will, wer sich nicht zu Versuchsobjekten machen will, soll es lassen. Grundgesetzlich Freiheitsrechte dürfen davon nicht abhängen.
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  • dinsingsakul@posteo.de
    @ak24.de Ja, jede:r kann sich selbst gegen oder für Impfung entscheiden. Ob allen, die sich gegen die Impfung entscheiden, klar ist, dass sie sich zwar dann nicht zu "Versuchsobjekten" der "Impferei" machen (wie Sie schreiben), sondern zu Versuchsobjekten, wie eine Corona-Infektion bei ihnen verlaufen wird, die sie in den nächsten eineinhalb Jahren ungeimpft mit hoher Wahrscheinlichkeit bekommen werden? Abgesehen davon, dass sie dann auch noch ihr Umfeld anstecken können. Bei derzeit über 40 Prozent Geimpften ist das Ergebnis der Impfung doch außerdem inzwischen sehr deutlich sichtbar. Da verzögert auftretende negative Folgen einer Impfung kaum mehr später als nach 2 Wochen auftreten können, haben hier schon sehr sehr viele "Versuchsobjekte" weltweit recht eindrucksvoll gezeigt, dass es nur sehr selten gravierende Impffolgen gibt. Und die vielen Corona-Infizierten haben sehr eindrucksvoll gezeigt, wie viele heftige, schwere, lebensbedrohliche Folgen es hier ungeimpft gibt.
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  • dieselross1959
    Woher haben sie die Information, dass die Impfung keine Spätfolgen haben kann?
    Nach meinen Informationen wurde der Impfstoff im Dezember 2020 vorübergehend zugelassen, da noch keine Langzeitstudien vorliegen (wie auch).
    Eine endgültige Zulassung kann erst nach einer gewissen Laufzeit erfolgen. (Ich weiß leider nicht welcher Zeitrahmen vorgegeben ist).
    So lange bis die erforderliche Zulassung erfolgt ist, ist das die bisher größte Studie die jemals durchgeführt wurde.
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  • Schottenanger
    Dienstag beziehungsweise Mittwoch?🤔
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  • 1958kosb
    Ja was jetzt, Di. oder Mi. ohne Test in den Biergarten, wenn es bis So. unter 50 bleibt?
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  • Aaron Niemeyer
    Hallo 1958kosb, folgendes können Sie dem Beitrag entnehmen: "Die Stadt Würzburg kann bei anhaltend niedriger Inzidenz weitere Lockerungen für die Außengastronomie verfügen. Denkbar ist etwa ein Wegfall der aktuell bestehenden Testpflicht. Dies ist ab Mittwoch möglich."

    Beste Grüße,
    Aaron Niemeyer (Redaktion)
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  • 1958kosb
    Erster Absatz:

    "Sollte sich diese Entwicklung an vier weiteren Tagen in Folge fortsetzen, sind ab Dienstag beziehungsweise ab Mittwoch Lockerungen möglich."
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