Würzburg
Inzidenz über 50: Diese Regeln gelten ab Dienstag im Landkreis Würzburg
Wegen der andauernden hohen Inzidenz gibt es schon wieder neue Corona-Regeln im Landkreis Würzburg. Welche Einschränkungen kommen und welche Vorteile Geimpfte und Genesene haben.
Ab Dienstag, 31. August (0:00 Uhr) fällt der Landkreis Würzburg in die Inzidenzstufe über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner, da die Inzidenzschwelle von 50 am 27. August (Inzidenz von 51,6), 28. August (59,6) und 29. August (56,5) überschritten worden ist. Damit treten ab Dienstag Verschärfungen in verschiedenen Bereichen in Kraft, heißt es aus dem Landratsamt Würzburg in einer Pressemitteilung.
Diese Corona-Regeln gelten ab Dienstag im Landkreis Würzburg
- Allgemeine Kontaktbeschränkung: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen und bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht.
Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt - Öffentliche Veranstaltungen: Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind nur noch mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig.
- Private Veranstaltungen: Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig. Geimpfte oder genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
- Schulen: Für Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen, die Mittagsbetreuung an Schulen sowie für den Lehr- und Studienbetrieb am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern gilt die folgende Beschränkung: Auf dem Schulgelände, während der Mittags- und der Notbetreuung sowie unbeschadet der Anforderungen zum Prüfungswesen während schulischer Abschlussprüfungen besteht in Gebäuden und geschlossenen Räumen Maskenpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte auch nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes.
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Wollt ihr das dritte Jahr in Folge in die Tonne treten?
Die langfristigen Folgen dieser katastrophalen "Schulpolitik" sind verheerend.
Masken im Klassenzimmer müssen endlich weg und kein Home-schooling mehr!
unwillige impfgegner endlich mal hart an die leine genommen würden. laut coronazahlen
radio gong ist sw bereits zur 200 inszidenz nicht weit entfernt! würzburg über 100, müssen
allle geimpfte unter den schickanen der querdenker leiden?? sollten doch mal viele impfgegner 1 tag (mit nagetivtest) in krankenhäusern auf den intensivstationen von coronapatienten zum helfen verdonnert werden. denke, dann würden so manche anders denken!!!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management