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Würzburg
Inzidenz in Würzburg bleibt unter 50: Diese Lockerungen kommen
Die Corona-Lage in Würzburg entspannt sich weiter. Zum fünften Mal in Folge lag der Inzidenzwert am Sonntag unter 50. Ab Dienstag können weitere Lockerungen in Kraft  treten.
Corona-Lockerungen: Demnächst könnte in Würzburg u.a. die Testpflicht in der Außengastronomie wegfallen.
Foto: Patty Varasano | Corona-Lockerungen: Demnächst könnte in Würzburg u.a. die Testpflicht in der Außengastronomie wegfallen.
Aaron Niemeyer
 und  Torsten Schleicher
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

Geschafft! Zum fünften Mal in Folge lag am Sonntag die Sieben-Tage-Inzidenz in Würzburg unter 50. Das Robert Koch-Institut meldete für die Stadt einen Wert von 27,4. Damit ist der Weg frei für weitere Corona-Lockerungen.

Einige Lockerungen greifen nach einem Karenztag am Montag automatisch am Dienstag. Weiterführende Lockerungen können dann von der Stadt beim Gesundheitsministerium beantragt werden (etwa ein Wegfall der Testpflicht) und sind nach zwei Karenztagen dann ab Mittwoch möglich. Wie Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, bereits am vergangenen Mittwoch gegenüber der Redaktion gesagt hatte, werde die Stadt einen Wegfall der Testpflicht in vielen Bereichen am Sonntag beim Ministerium beantragen.

Diese Lockerungen sind in Würzburg möglich:

  • Einzelhandel: Bei anhaltend niedrigen Infektionszahlen kann der Einzelhandel in der Stadt Würzburg Kunden wieder ohne Termin (und weiterhin ohne Test) einlassen. Ein Hygienekonzept ist weiterhin erforderlich. Dies ist ab Dienstag möglich.
  • Schulen: Für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und Schularten gilt nach den Pfingstferien bei einer stabilen Inzidenz unter 50 Präsenzunterricht. 
  • Tagesbetreuung: Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Würzburg dürfen bei anhaltend niedriger Inzidenz ohne festen Gruppenbetrieb öffnen. Dies ist ab Dienstag möglich.
  • Außengastronomie: Die Stadt Würzburg kann bei anhaltend niedriger Inzidenz weitere Lockerungen für die Außengastronomie verfügen. Denkbar ist etwa ein Wegfall der aktuell bestehenden Testpflicht. Dies ist ab Mittwoch möglich.
  • Kultur und Freizeit: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten dürfen bei anhaltender Inzidenz unter 50 ohne Termin und Kontaktdatenerfassung öffnen. Ein Hygienekonzept und das Tragen von FFP2-Masken ist weiterhin erforderlich. Dies ist ab Dienstag möglich. Ab Mittwoch ist darüber hinaus noch ein Wegfall der Testpflicht in Theatern und Kinos sowie bei kulturellen Freiluftveranstaltungen (maximal 250 Besucher) möglich.
  • Sport: Kontaktfreier Sport ist bei andauernder Inzidenz unter 50 im Inneren in Gruppen mit bis zu zehn Personen erlaubt. Draußen ist dann auch Kontaktsport altersunabhängig in Gruppen mit bis zu 25 Personen erlaubt. Sanitäranlagen dürfen mit Hygienekonzept geöffnet werden. In Fitnessstudios ist gegebenenfalls kontaktfreier Sport mit Termin möglich, unter freiem Himmel gelten die Regeln für Außensport. Dies ist ab Dienstag möglich. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind ab Mittwoch möglicherweise 250 Zuschauer ohne Test erlaubt.
 
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Kommentare
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  • redterry
    Mich würde interessieren, ob die Testpflicht im Freibad bestehen bleibt. Leider war das heute Mittag noch nicht herauszufinden. Ich hoffe es gibt bald Infos dazu.
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  • horsthardekopf
    Mit Berichten der letzte Tage die Testerei bringt nur Geld für Betreiber. Schwimmbad mit test ist absolut Blödsinnig
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  • ub-ejournals@uni-wuerzburg.de
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  • 91189
    Unter 50 ist kein Test notwendig
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  • Zorella
    Bitte auch an die „Innengastronomie“ denken! Sollte unter Einhaltung der bestehenden Hygienemassnahmen endlich auch wieder möglich sein.
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