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Unterschleichach
In eigener Sache: Warum Täternamen unkenntlich gemacht sind
Die Abkürzung und Veränderung von Namen  geschieht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das kann aber auch schiefgehen.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:14 Uhr

Viele Leser dieser Serie wundern sich: Warum werden Namen von Tätern in dieser Serie nur mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens genannt? Teilweise werden die Namen sogar völlig verändert, obwohl das nähere Umfeld natürlich genau weiß, wie die Betroffenen wirklich heißen. Warum ist das so?

Auch Verurteilte haben Persönlichkeitsrechte – und müssen die Chance bekommen, nach Verbüßen ihrer Strafe neu anzufangen. Dazu gehört auch, dass sie nicht mehr erkennbar in Artikeln auftauchen, die zurückschauen auf eine Tat. Dies würde eine unzulässige Prangerwirkung für sie bedeuten. Die Rechtsprechung lässt eine Ausnahme zu: Wenn völlig neue Aspekte in einem Fall bekannt werden, die ihn in neuem Licht erscheinen lassen, darf der richtige Name genannt werden.

Die namentliche Änderung kann aber auch schief gehen, wie diese Redaktion vor kurzem bemerken musste. Im Bericht über den Mord an einer Frau in Arnstein(Lkr. Main-Spessart) wurde ein ganz anderer Name in Simone S. geändert.

Der Fall hatte gar nichts mit der 2005 in Australien zu Tode gekommenen Simone Strobel zu tun, die nicht weit von Arnstein gelebt hatte. Aber das führte zu Fragen und Andeutungen ihrer Angehörigen gegenüber, die ohnedies unter dem ungeklärten Verbrechen an ihrer Tochter zu leiden haben. Wir bedauern das und bitten, diese Unachtsamkeit zu entschuldigen. Der geschilderte Fall hat mit Simone Strobel nicht das Geringste zu tun.

 
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    Weshalb überhaupt Namen oder Aliasnamen angeben. Die sind für fie Berichterstattung unwichtig und gehen den unbeteiligten Zeitungsleser nichts an.
    Statt dem umständlichen "Donald T. (Name v. d. Redaktion geändert)", doch einfach eine generelle Bezeichnungen wie TM für männliche, TF für weibliche Täter?
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  • Arcus
    @solala...wenn schon, dann vT... vermutete Täterin oder Täter.
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  • Arcus
    Das mit den Persönlichkeitsrechten ist ja okay. Wenn aber das Umfeld des vermutlichen Täters so genau beschrieben wird, dass nur ein Blick auf eine andere Seite des www die Person ein eindeutig beschreibt, ist’s mit den Persönlichkeitsrechten auch nicht mehr weit her.
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