
Gute Nachrichten für die Gasthäuser, Theater und Kinos im Landkreis Würzburg. Seit längerem schon gehen die Corona-Neuinfektionen in den 52 Gemeinden zurück. Am Sonntag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bereits am 13. Tag in Folge unter 100. Was bedeutet das nun?
Das bayerische Gesundheitsministerium habe einem entsprechenden Antrag des Landratsamtes befürwortet und stimmt zu, dass ab diesem Montag gewisse Öffnungsschritte erlaubt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. "Die Menschen im Landkreis Würzburg verdienen es, mit den entsprechenden Konzepten und unter Einhaltung der Corona-Regeln endlich wieder Kultur zu genießen, Sport zu treiben oder bei gutem Essen und kühlen Getränken im Biergarten zusammen zu kommen", freut sich Landrat Thomas Eberth. Was heißt das im einzelnen?
Mit negativem Test in den Biergarten
Wirtschaften dürfen ab diesem Montag von 5 bis 22 Uhr ihren Außenbereich öffnen. Die Gäste müssen vorher allerdings einen Termin buchen und werden für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung registriert. Personen aus mehreren Hausständen dürfen unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen nur gemeinsam an einem Tisch sitzen, wenn ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis vorhanden ist.
Im Landkreis Würzburg dürfen Theater und Kinos wieder öffnen
Auch kulturelle Veranstaltungen sind wieder möglich. Theater und Kinos dürfen öffnen. Auch hier müssen die Besucher und Besucherinnen einen negativen Corona-Test vorlegen.
Kontaktfreier Sport im Innenbereich ist ab diesem Montag wieder erlaubt. Auch Kontaktsport unter freiem Himmel ist möglich - unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen. Das kann ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test sein. Das gilt auch für Theater und Kinos. Eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung muss ebenfalls erfolgen, so das Landratsamt.
Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht auch in den oben genannten Bereichen. Zudem gilt für diese Personen, dass die Kontaktbeschränkung und die Regelungen zur Sportausübung und praktischen Sportausbildung mit einem nur begrenzten Personenkreis für diese nicht gilt.
Weitere Information finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Würzburg.
Solange ich keinen vollständigen Impfschutz habe, werde ich auf dieses zweifelhafte "Vergnügen" gerne noch verzichten. Tut mir leid für die Gastronomie, die daran keine Schuld hat.
So langsam machen wir uns immer lächerlicher.
Bei Znzidenz 10 würde alle Party (ohne Maske) feiern. Bei Inzidenz 120 ist halt Schnelltest notwendig.
Ich denke das Lächeln der Bedienung entschädigt für den kleinen Mehraufwand.
Es ist bewiesen, mehrmals, dass draußen sich anzustecken ist fast unmöglich.
Zudem ist man im Biergarten auch mal in geschlossenen Räumen (Toilette). Warum soll man mehr riskieren als unbedingt nötig? Es war doch jetzt echt schon anstrengend genug.
Gehe ich in mehrere Geschäfte brauche ich somit mehrere Tests..den ich könnte ja den Test einer anderen Person verwenden bzw.könnten ihn mehrere Personen nutzen..
Somit ein kostspielige Angelegenheit..da man für jeden Biergarten einen neuen braucht..da kann der Abend teuer werden..
Herzliche Grüße
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management