Mörderische Autorennen sind nicht nur in Berlin ein Thema, wo zwei hemmungslose Raser in zweiter Instanz um Haaresbreite an einer Verurteilung wegen Mordes vorbei gekommen sind. Auch in Bayern gefährden Teilnehmer illegaler Auto- und Motorrad-Rennen ahnungslose Passanten, wenn sie auf öffentlichen Straßen rücksichtslos um die Wette rasen.
78 Rennen im Freistaat
In den vergangenen zwei Jahren registrierte die bayerische Polizei 78 solcher Rennen mit Autos. Sechs davon waren in Unterfranken (zwei in Würzburg, je eines in Schweinfurt, Karlstadt, Gemünden und Veitshöchheim). Bei den illegalen Autorennen wurden 2016 und 2017 in Bayern zwei Menschen getötet und 13 verletzt.
Dies ergab eine aktuelle Anfrage des SPD-Fraktionschefs Markus Rinderspacher im bayerischen Landtag. Die Dunkelziffer solcher Wettrennen, von denen die Polizei nichts erfährt, dürfte nach Einschätzung von Experten aber hoch sein.
Erste Anklage
Wie dramatisch solche Fälle enden können, zeigt ein aktueller Fall aus Frammersbach (Lkr. Main-Spessart). Ein ahnungsloser 68-jähriger Motorradfahrer wurde im vergangenen Oktober von einem 20-Jährigen gerammt – offenbar während einer illegalen Wettfahrt. Beide Fahrer wurden schwer verletzt.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat nun nach dem neuen Paragraf 315d Strafgesetzbuch, wonach illegale Rennen eine Straftat sind, Anklage gegen den 20-jährigen Würzburger erhoben. Es ist offenbar der erste Fall in Unterfranken, in dem die Staatsanwaltschaft nach der Gesetzesverschärfung vom Herbst 2016 einem Teilnehmer dieser illegalen Wettrennen zu Leibe rückt.
Höhere Strafen
Erst zwei Tage vor dem Unfall, am 13. Oktober, war der neue Paragraf 315d des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Dieser Paragraf sanktioniert verbotene Kraftfahrzeugrennen und sieht bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe vor. Der Bundestag hat im vergangenen Juni ein Gesetz beschlossen, das für Veranstalter von illegalen Autorennen und deren Teilnehmer hohe Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft auf Bewährung vorsieht. Sofern Menschen verunglücken oder schwer verletzt werden, können sogar bis zu zehn Jahre Haft drohen.
Kein Mord
Ob die Gesetzesverschärfung abschreckend auf die Veranstaltern und Teilnehmer solcher Autorennen wirkt, ist umstritten. Gerade erst hob der Bundesgerichthof ein Urteil des Landgerichts Berlin auf, das zwei Raser wegen Mordes verurteilt hatte – sie töteten 2016 beim nächtlichen Autorennen auf dem Ku'damm einen unbeteiligten Mann.
„Spielzeuge wegnehmen“
„Ich finde das Urteil des BGH grundverkehrt,“ sagt Harald Schneider aus Karlstadt. Der parlamentarische Berater der Bayern-SPD und Ehrenvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Bayern meint: „Die Justiz ist seit vielen Jahren viel zu nachsichtig mit den Rasern umgegangen, die mit 160 bis 200 Kilometer pro Stunde durch belebte Innenstädte fahren und bedingt in Kauf nehmen, dass Menschen zu Tode kommen.“ Schneider schwebt ergänzend zu den angehobenen Strafen eine Maßnahme vor, die in Nordrhein-Westfalen und Berlin bereits praktiziert wird: „Es scheint so zu sein, dass dort - vermehrt die Kraftfahrzeuge eingezogen werden – in Berlin seit Oktober 2017 über 30 Autos. Dies trifft die Raser besonders hart, dass ihnen ihr hochgerüstetes Lieblingsspielzeug weggenommen wird, das oft weit mehr als 50 000 Euro gekostet hat.“
Der Auffassung ist auch Rinderspacher, der das Thema seit Jahren verfolgt. Es spreche Bände, dass die Polizei 2017 dreimal so viele strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet habe wie in den drei Jahren zuvor. „Aber sie sollte ruhig auch stärker Führerscheine und Autos abnehmen, das trifft die rücksichtslosen Raser wirklich hart.“
...nicht in die Schrottpresse!
Wagen einziehen ja, dann jedoch (da bei den meisten Rasern sehr teure Karossen) die Fahrzeuge versteigert und den Erlös den Opfern, Angehörigen von zu Tode gekommenen oder einer sozialen Einrichtung zugute kommen lassen!
Das wäre (neben Haft- und Geldstrafen) die m.M.n. einzig richtige Bestrafung dieser rücksichtslosen "Möchtegern-Schumis".
MfG
könnte man auch auf "Menschen"
die ihr Wichtigfon beim fahren benutzen übertragen.
Geldstrafe und Punkte jucken ja keinen.
Aber wenn das Wichtigfon eingezogen
und vor Ort zerstört wird,
dann ist das Gejaule evtl. doch etwas ausgeprägter.
Für Raser sollte auch gelten,
Wagen einziehen und in die Schrottpresse.
Es ist noch nicht sicher, daß die Beiden nicht doch wegen Mordes verurteilt werden. Der BGH hat in seiner Entscheidung ausdrücklich festgestellt, daß sowas ein Mord sein kann. Nur hat die Begründung des Urteils nicht gepaßt. Das Verfahren wird vor einer anderen Kammer wiederholt und die kann theoretisch (mit passender Begründung) zum gleichen Ergebnis kommen.
Und seitdem solche Rennen eine Straftat sind, könnte die Einziehung der Autos als Tatwerkzeuge einfacher geworden sein.